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Antrag 111/I/2026 EU INTCEN stärken, europäische Nachrichtendienste bündeln

1.04.2026

Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Fraktion im Bundestag und die zuständigen Gremien sowie die SPD-geführte Bunderegierung werden aufgefordert, sich für die Stärkung des EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN) einzusetzen und damit nachrichtendienstliche Expertise und Erkenntnisse innerhalb der Europäischen Union zu bündeln sowie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und damit die Resilienz der EU zu stärken.

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Etablierung von EU INTCEN als offizielle Behörde der EU
  • Personeller und materieller Aufwuchs der Behörde
  • Ausreichende Budgetierung der Behörde
  • Schaffung einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das EU Intelligence und Analysis Centre
  • Schaffung klarer Strukturen und Regeln bezüglich des Austausches mit Geheim- und Nachrichtendiensten der Mitgliedsstaaten
  • Schaffung effektiver und demokratisch legitimierter Kontrollmechanismen und -organe

 

Antrag 84/I/2026 Systemgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) – Konnexität wahren, kommunale Handlungsfähigkeit sichern

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine strukturelle Neuordnung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII zu initiieren. Ziel ist die Wiederherstellung der Konnexität zwischen Aufgabenverantwortung und Finanzierungssicherheit.

 

Konkret fordern wir:

 

Systemwechsel in der Zuweisungssystematik (Landesebene):

Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) sind aus der starren Budgetierung der bezirklichen Globalzuweisung herauszulösen. Da es sich um Pflichtaufgaben nach Weisung handelt, bei denen den Bezirken kein Entschließungsermessen („Ob“), sondern lediglich ein begrenztes Auswahlermessen („Wie“) zusteht, ist das finanzielle Risiko von Fallzahlsteigerungen und Kostensteigerungen (Trägerentgelte) systemwidrig den Bezirken zugeordnet.

 

Wir fordern daher eine Basiskorrektur: Die Finanzierung der HzE muss auf eine bedarfsgerechte Ist-Kosten-Finanzierung (Spitzabrechnung) umgestellt oder durch einen zentralen, dynamischen Risikofonds auf Landesebene abgesichert werden. Die Deckung unabweisbarer Rechtsansprüche darf nicht länger in Konkurrenz zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII) stehen.

 

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (Bundesebene):

Der Bund hat durch stetige Novellierungen des SGB VIII (zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) die Qualitätsstandards und Rechtsansprüche in der Jugendhilfe folgerichtig ausgeweitet. Unter Wahrung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) ist eine strukturelle finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen, durch Bundesgesetz verursachten Kostensteigerungen, gesetzlich zu verankern.

Antrag 76/I/2026 Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 Prozent

1.04.2026

Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, die Steuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 % zu senken. Dazu gehören u.a.:

  • Brot
  • Obst und Gemüse
  • Mehl, Hülsenfrüchte, Reis, Nudeln.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorzunehmen, um diese steuerliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen.

Antrag 74/I/2026 Union fordert Integration und gefährdet sie zugleich - SPD muss auf Rücknahme der Streichung von Integrationskursen bestehen

1.04.2026

Die SPD-Parteiführung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, alles dafür zu tun, damit der massiv reduzierte Zugang zu BAMF-Sprach- und Integrationskursen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurückgenommen und korrigiert wird.

 

Sprach- und Integrationskurse müssen für möglichst viele Eingewanderte offenbleiben und angeboten werden, damit die Menschen gute Voraussetzungen für eine gesellschaftliche und berufliche Integration erhalten. Zugleich müssen die Länder finanziell einspringen solange der Bund seinen Kurs nicht korrigiert. Dazu werden die SPD-Führungen in den Ländern aufgerufen, rasch aktiv zu werden. Denn Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zu gesellschaftlicher und Arbeitsmarktintegration, die keinen Aufschub duldet.

 

Entgegen den Bestrebungen des Bundesinnenministers ist die langfristige staatliche Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse sicherzustellen. Eine Bezahlung durch die Teilnehmenden selbst führt zum Ausschluss einer großen Zahl von Kursinteressierten und gefährdet auch die Möglichkeit der Kursangebote wegen fehlender finanzieller Grundlage.

Die Union trifft mit ihrer Entscheidung im BMI daher nicht nur die Neueingewanderten selbst, sondern auch Staat und Wirtschaft, die beide auf neue, auch eingewanderte Beschäftigte im Betrieb und deren Kommunikationsfähigkeit mit der Kundschaft angewiesen sind. Und auch die Träger der Kurse und ihre Lehrkräfte sind durch die Entscheidung des BMI gefährdet. Viele fürchten das finanzielle Aus und Jobverluste.

 

Das muss verhindert werden. Auch macht es keinen Sinn, wenn die SPD einerseits Wege für die Arbeitskräfteeinwanderung öffnet und die Union gleichzeitig zwar Integration fordert, Wege zur Integration aber verschließt und damit faktisch gefährdet.

 

Deutschland braucht dagegen eine Willkommenskultur und muss alles für gute Startchancen von Eingewanderten tun. Dazu zählen vor allem Sprach- und Integrationskurse.

Antrag 71/I/2026 Zeitgemäße Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse schaffen  

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Deutschen Bundestags sollen sich dafür einsetzen, die bestehenden Vorgaben für Integrations- und Berufssprachkurse umfassend zu überprüfen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

 

Insbesondere sollen die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Verwaltungsvorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dahingehend angepasst werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ermöglichen, ohne Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende durch starre und praxisferne Anforderungen unnötig zu belasten.

 

Dabei sollen die folgenden konkreten Änderungen verfolgt werden:

  1. Flexibilisierung der Raumvorgaben – starre Vorgaben zu Raumgrößen, Mindestteilnehmendenzahlen und zur Anzahl zusätzlicher Nebenräume (z. B. Sozial-, Pausen- oder Selbststudienräume) sollen überprüft und durch flexible, bedarfsorientierte Kriterien ersetzt werden.
  1. Überarbeitung der Anforderungen an Alphabetisierungskurse – Empfehlungen wie die Einrichtung spezieller „Alpha-Räume“ dürfen nicht faktisch zu verpflichtenden Voraussetzungen für die Kurszulassung werden. Stattdessen sollen unterschiedliche pädagogische Konzepte und räumliche Lösungen anerkannt werden, sofern die Qualität des Unterrichts gewährleistet ist.
  1. Stärkere Anerkennung moderner Unterrichtsformen – digitale, hybride und innovative Lehr- und Lernformate sollen verbindlich in den Vorgaben berücksichtigt werden. Die Ausstattungsvorgaben müssen zeitgemäße digitale Infrastruktur statt ausschließlich klassischer Präsenzräume in den Mittelpunkt stellen.
  1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede -die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume sowie innerstädtischer Ballungsgebiete sollen bei der Ausgestaltung der Vorgaben stärker berücksichtigt werden, um ein flächendeckendes Kursangebot sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Träger – Verwaltungsvorgaben des BAMF sollen transparenter, verbindlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Änderungen müssen frühzeitig angekündigt werden, um kurzfristige Zulassungsrisiken für Träger zu vermeiden.
  3. Die Anpassung der bestehenden Vorgaben ( IntV und DeuFöV sowie daraus abgeleitete Merkblatt zur Trägerzulassung, Merkblatt zu Kursorten, Qualitätskriterien für Integrationskurse, Handreichungen für Alphabetisierungskurse) soll in einem Dialog mit Trägern, Lehrkräften, Kommunen und Teilnehmenden erfolgen.