1.04.2026
Es soll geprüft werden, ob analog zu Streaming- oder Telekommunikationsdiensten zusätzliche Buchungsoptionen für das Deutschland-Ticket eingeführt werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Übertragbarkeit des Tickets
- Hundemitnahme
- Fahrradmitnahme
- Nutzung der 1. Klasse
- Partnermitnahme
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1.04.2026
Unabhängige Buchhandlungen leisten einen großen Beitrag zur kulturellen Landschaft. Um sie zu stärken, zeichnet die Bundesregierung Buchhandlungen, die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben, mit dem Deutschen Buchhandlungspreis aus. Nun wurden jedoch drei Buchhandlungen vom Kulturstaatsminister Weimar vom Preis ausgeschlossen. Es handelt sich um “The Golden Shop” in Bremen, “Rote Straße” in Göttingen sowie die “Schwankende Weltkugel” in Berlin. Sie alle haben den Preis in der Vergangenheit bereits erhalten und leisten einen Beitrag für die plurale und linke Zivilgesellschaft.
Die konkreten Vorwürfe gegen die Buchhandlungen sind jedoch nicht bekannt, auch nicht dem Kulturstaatsminister selbst. Es wurde vom Haber-Verfahren Gebrauch gemacht, nach dem eine Anfrage einer Behörde beim Verfassungsschutz erfolgen kann, wenn der Verdacht besteht, dass extremistische Institutionen staatlich gefördert werden. Das BKM bekommt dann lediglich eine Meldung, dass dem Verfassungsschutz Hinweise vorliegen – welcher Art diese sind, bleibt völlig unklar.
Die jüngst erfolgte Überprüfung von Nominierten für den Deutschen Buchhandlungspreis und das damit verbundene Misstrauen gegenüber der Jury sind absolut unverhältnismäßig. Die betroffenen linken Buchhandlungen sind Räume der Kapitalismuskritik, diese Räume von kultureller Förderung auszuschließen, ist falsch. Staatliche Sicherheitsbewertung von linken Kulturschaffenden darf keine akzeptierte Normalität werden. Eine freiheitliche Demokratie muss mit Kapitalismuskritik klarkommen. Es muss klar benannt werden: Weimer betreibt hier eine politische Einflussnahme von rechts auf einen Kulturpreis.
Deshalb fordern wir:
- eine klare Positionierung der SPD gegen dieses Vorgehen des Kulturstaatsministers
- die Vergabe des Buchhandlungspreis an alle Buchhandlungen, die die Jury vorgesehen hat
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1.04.2026
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, der Landesregierungen und in den Parlamenten werden aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen für die Umsetzung folgender Forderungen einzusetzen:
- Die klare Ablehnung des Prinzips der anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten.
- Die endgültige Streichung der Pflichten zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten aus dem Telekommunikationsgesetz.
- Die Gewährleistung anonymer und verschlüsselter Kommunikation im Internet.
Stattdessen sind Ermittlungsbehörden mit ausreichend Personal, technischem Equipment und ausreichenden forensischen Kapazitäten auszustatten. Auf der rechtlichen Ebene sind moderne und weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie beispielsweise die sogenannte Login-Falle für die Zuordnung von IP-Adressen oder die anlassbezogene Sicherungsanordnung von Verkehrsdaten bei vorliegen eines Verdachtes zu ergreifen.
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1.04.2026
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament setzen sich dafür ein, dass die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Schutz der Privatsphäre, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Schutzes personenbezogener Daten nicht abgeschwächt werden.
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament wirken darauf hin, dass mittels dieses Grundrechtsschutzes auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher*innen gewahrt bleiben.
Dabei ist unter anderem darauf hinzuwirken,
- dass die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Bezug auf pseudonymisierte Daten, die durch zusätzliche Informationen wieder einer natürlichen Person zugeordnet werden können, maßvoll geschieht und im Kern solche Daten weiterhin als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person anzusehen sind;
- dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Datenschutzgrundverordnung weiterhin als solche zu bewerten sind, auch wenn ein Datenverarbeiter diese lediglich aufgrund vermeintlicher Interessen oder Merkmale ermittelt;
- den Anspruch auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten personenbezogenen Daten nicht eingeschränkt wird. Eine diskutierte Missbrauchsklausel, die Auskunftsersuchen als missbräuchlich ansieht, wenn sie anderen Zwecken als dem Schutz der Daten dienen, ist grundsätzlich abzulehnen. Der Auskunftsanspruch ist das eine wesentliche Element, mit dem Verbraucher*innen nicht nur die Einhaltung ihrer Grundrechte, sondern auch die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gegenüber anderen Wirtschaftsakteuren erreichen können (z.B. im Versicherungswesen oder bei Kreditvergaben);
- keine uferlose Möglichkeit zur Verarbeitung gespeicherter Daten zu anderen als den ursprünglichen Zwecken zuzulassen, indem die Definition z.B. von „Forschungszwecken“ unverhältnismäßig ausgeweitet wird;
- dass das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten nicht als berechtigtes Interesse von Konzernen gewertet wird, sondern weiterhin eine Einwilligung der betroffenen Person erfordert.
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1.04.2026
Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Betroffenen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und Personen, die öffentlich sichtbar sind. Sexualisierende Deepfakes dienen häufig der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Diskreditierung und dem Versuch, Betroffene aus Öffentlichkeit und Debatte zu verdrängen. Die vorhandene Rechtslage schützt erwachsene Betroffene bislang nicht ausreichend. Während es bei kinder- und jugendpornographischen Deepfakes bereits weitergehende Strafnormen gibt, bestehen bei sexualisierenden Deepfakes zulasten Erwachsener weiterhin erhebliche Schutzlücken.
Die Landesfrauenkonferenz begrüßt, dass auf europäischer Ebene die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material künftig verbindlicher erfasst werden muss. Diese Vorgaben müssen in Deutschland unverzüglich, wirksam und opferorientiert umgesetzt werden und sind zu evaluieren.
Der Landesparteitag fordert deshalb die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die SPD-geführten Länder sowie die zuständigen Bundesministerien auf,
- eine eigenständige Strafnorm zur Bekämpfung sexualisierender Deepfakes und vergleichbarer digitaler Fälschungen zu schaffen, die mindestens das unbefugte Herstellen, Verwenden, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Androhen der Veröffentlichung solcher Inhalte erfasst, wenn reale Personen ohne Einwilligung sexualbezogen oder als Opfer sexueller Übergriffe dargestellt werden;
- die Schutzlücke für erwachsene Betroffene ausdrücklich zu schließen und dabei klarzustellen, dass auch wirklichkeitsnahe KI-generierte oder anderweitig digital manipulierte Inhalte erfasst sind;
- Darstellungen eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung oder anderer sexualisierter Gewalt gegen reale Personen als besonders schweren Fall auszugestalten, weil hier die sexualisierte Erniedrigung und die Eingriffsintensität besonders hoch sind;
- Doxing, wiederholtes Hochladen, koordinierte Kampagnen, gewerbsmäßige Verbreitung sowie die Verbindung mit Bedrohung, Erpressung oder Nachstellung als strafschärfende Umstände zu regeln;
- Betroffenenrechte zu stärken, insbesondere durch erleichterte Lösch- und Sperransprüche, zügige Auskunftsansprüche gegen Plattformen, besseren Zugang zu Nebenklage, psychosozialer Prozessbegleitung und Opferentschädigung sowie klare Zuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften;
- die europarechtlichen Vorgaben zügig und opferorientiert umzusetzen und dabei nicht beim Mindeststandard stehenzubleiben.
Verbietet „digitale Vergewaltigung“
Die Bundesregierung muss prüfen, wie öffentliche sexualisierte Äußerungen über reale Personen wirksamer sanktioniert und unterbunden werden können, wenn sie der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Verdrängung oder geschlechtsspezifischen Hassmobilisierung dienen.
Die öffentliche Verbreitung sexualisierter Fantasien und Gewaltvorstellungen über reale Personen ist als ehrverletzende Form digitaler Gewalt anzuerkennen und rechtlich wirksam zu erfassen.
Deshalb ist zu prüfen,
- ob die Ehrschutzdelikte sowie weitere bestehende Straftatbestände diese Formen sexualisierter Herabwürdigung ausreichend erfassen,
- ob gezielte öffentliche sexualisierte Fantasien über reale Personen, insbesondere Vergewaltigungsfantasien, als eigenständige Form digitaler ehrverletzender Gewalt geregelt werden können,
- ob Plattformen verpflichtet werden können, entsprechende Inhalte mit erkennbar erniedrigendem, einschüchterndem oder kampagnenförmigem Charakter schneller zu löschen und Accounts wirksamer zu sanktionieren.
Die SPD stellt klar:
Die öffentliche sexualisierte Herabwürdigung realer Personen ist keine Bagatelle, sondern eine schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Die Rechtsordnung muss Betroffene davor besser schützen.
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