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Antrag 141/II/2025 Mobilitätswende - Berlin Fit und Mobil für die Zukunft machen - BPT

29.12.2025

Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen (Teil: I, III):

 

I. Ausgangslage

Mobilität ist für alle ein Grundbedürfnis und ihre Gewährleistung ist unsere politische Aufgabe. Sie bestimmt die Lebensqualität der Menschen wesentlich mit und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie ist essenziell für unser Zusammenleben und die wirtschaftliche Entwicklung. Doch unser Verkehrssystem, geschaffen nach dem Leitbild der autogerechten Stadt, stößt an seine Grenzen und hat Entwicklungen in Gang gesetzt, die einer Korrektur bedürfen.

 

Der Berliner Straßenverkehr ist die Hauptursache für Lärm und Schadstoffbelastung und stellt tagsüber für rund 466.000 und nachts 591.000 Menschen eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar. Betroffen sind dabei vor allem diejenigen, die an Hauptstraßen wohnen, häufig zu günstigeren Mieten. Dank des Luftreinhalteplans und der darin beschriebenen Maßnahmen konnte das Problem der Stickstoffdioxidemissionen deutlich reduziert werden, gleichwohl bleibt der Kfz-Verkehr mit Abstand dessen größter Verursacher. Auch die Feinstaubbelastung konnte in diesem Zuge reduziert werden, summiert sich aber auch weiterhin an vielbefahrenen Straßen zu einer erheblichen Konzentration. Der Straßenverkehr ist nach dem Wohnsektor mit über 25 % der zweitgrößte Verursacher der Berliner CO₂-Gesamtemissionen und liegt heute, gemessen in absoluten Zahlen, sogar über dem Ausstoß von 1990. Die Zahl der Verkehrstoten erreichte 2024 mit 55 Personen leider den höchsten Stand seit 2016. Besonders auffällig dabei ist, dass davon 24 zu Fuß unterwegs waren und sich 27 der Verunglückten im Seniorenalter befanden. Die anhaltend hohen Unfallzahlen auf Berlins Straßen lassen erkennen, dass keine Strategie bisher erfolgreich war, die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr wirksam zu senken.

 

Mit diesen Gegebenheiten dürfen und können wir uns als Sozialdemokratie nicht abfinden! Ein Anfang wurde dabei bereits gemacht: Mit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes 2018 hat sich Berlin deutschlandweit in eine Vorreiterrolle begeben. Die Idee, den Umweltverbund aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr als Ganzes zu denken und voranzubringen wurde dabei maßgeblich von uns, der SPD Berlin, vorangetrieben. Damit haben wir die Grundlagen für ein effizientes und zukunftsgerechtes Mobilitätssystem gelegt, das Mobilität für alle garantieren, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit bieten, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Flächengerechtigkeit sicherstellen soll. Für uns als SPD steht dabei ganz klar fest: Gute Verkehrspolitik muss zu mehr Mobilität und darf nicht zu weniger Mobilität führen. Dabei ist es wichtig, möglichst allen Menschen die Nutzung des Umweltverbunds zu ermöglichen, wo immer diese Autofahrten ersetzen können. Die Planung und Realisierung der Mobilität und ihrer Infrastruktur muss für alle Verkehrsteilnehmer*innen gelten.

 

Mit der Veröffentlichung der Studie „Mobilität in Deutschland 2023“ wurden die neuesten Zahlen bzgl. des Mobilitätsverhaltens der Deutschen und auch der Berliner*innen publik und geben Aufschluss darüber, welche Entwicklungen sich seit 2018 vollzogen haben. Besonders augenfällig ist dabei die Veränderung des Modal Split, die Aufteilung der Wege auf die verschiedenen Verkehrsmittel: Entfielen 2018 noch 26% der Wege in Berlin auf den motorisierten Individualverkehr (MIV), waren es fünf Jahre später nur noch 22%. Umgekehrt verlief die Entwicklung auf dem Gehweg: 2023 wurden 34% der Wege zu Fuß erledigt und damit vier Prozent mehr als 2018. Der Anteil des Fahrrads stagniert dabei bei 18%, während der ÖPNV 2023 für 26% der Wege genutzt wurde und damit leicht verliert (2018: 27%), allerdings auch nach einem coronabedingt noch größeren Rückgang der Fahrgastzahlen. Diese Verläufe lassen sich im selben Maße auch in Steglitz-Zehlendorf beobachten. Hier spielt der MIV eine größere Rolle als im Gesamtberliner Durchschnitt, aber auch da ging innerhalb der fünf Jahre der Wert von 34% auf 30% zurück. Zu Fuß wurden nun nicht mehr 26%, sondern 31% der Wege zurückgelegt. Der ÖPNV hat etwas an Zulauf verloren (2018: 25%, 2023: 23%), das Fahrrad wird etwas häufiger genutzt (2018: 15%, 2023: 16%).

 

In Berlin und ebenso in unserem Bezirk sinkt die Bedeutung des MIV, während das Zufußgehen eine Renaissance erlebt. Diesem Prozess Ausdruck verleiht auch der Umstand, dass 2024 erstmals seit 2009 die Anzahl der in Berlin gemeldeten Pkw wieder gefallen ist und auch die Zahl an Neuzulassungen sinkt, in Zeiten stetigen Bevölkerungswachstums.

 

Die gegenwärtigen Entwicklungen belegen klar, dass sich die Mobilität der Berliner*innen wandelt und eine Neuausrichtung der Politik notwendig ist – um den Bedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden und auch um die Stadt als Ganzes sozial, ökologisch nachhaltig, wirtschaftlich stark und damit insgesamt attraktiv zu halten. Ein zukunftsgerechtes Mobilitätssystem als Teil der Daseinsvorsorge muss im Politikkanon der Zukunft eine größere Bedeutung erlangen, dem wollen wir als SPD auf allen Ebenen gerecht werden.

 

III. Städtische Mobilitätswende voranbringen durch politische Maßnahmen des Bundes

Die neue Bundesregierung hat sich die Modernisierung des Landes vorgenommen. Mit erheblichen Finanzmitteln soll in die Verkehrsinfrastruktur investiert und die Mobilität der Menschen verbessert werden.

Wir fordern aktuell von der Bundespolitik:

  1. Schnelle Umsetzung des angekündigten „Modernisierungspakt ÖPNV“:
    Die Bundesregierung will die Anzahl der ÖPNV-Fahrgäste bis 2030 verdoppeln. Entscheidend für die Verkehrsleistung auf der Schiene in den Ländern sind die Regionalisierungsmittel des Bundes. Diese müssen erhöht und in dem Maße dynamisiert steigen, dass das Ziel für 2030 erreicht werden kann.
  2. Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG):
    Das GVFG ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente für den Ausbau des ÖPNV in Städten. Um mehr Projekte schneller realisieren zu können braucht es neben der Vereinfachung und Lockerung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und höheren Förderanteilen auch die Möglichkeit, räumlich verzahnte, jedoch funktional unabhängige Verkehrsprojekte als ein in sich schlüssiges, integriertes Mobilitätskonzept fördern zu lassen.
  3. Verantwortung für das Deutschlandticket wahrnehmen:
    Das Deutschlandticket ist ein Erfolgsmodell und hat in Berlin überproportional viele Nutzer*innen, das Fortbestehen des Tickets muss auch weiter garantiert sein. Der Bund muss an dieser Stelle seiner Verantwortung nachkommen und eventuelle Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen übernehmen. Ticketpreissteigerungen dürfen keine Option sein, vielmehr ist der Ticketpreis wieder zu senken. Ferner ist der Bund dazu angehalten, einheitliche Tarifsysteme für Studierende, Azubis und Senior*innen im Deutschlandtickettarif zu vereinbaren.
  4. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit:
    Die letzte StVO-Reform hat Verbesserungen hinsichtlich der Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten mit sich gebracht, gehen jedoch nicht weit genug. Tempo 30 soll als neue Regelgeschwindigkeit innerorts festgesetzt, Tempo 50 hingegen in zu begründenden Ausnahmefällen ermöglicht werden. Mit der Umkehrung der bisherigen Rechtslage muss so nun argumentiert werden, inwiefern ein höheres Maß an Lärm und Unsicherheit vertretbar ist. Mindestens jedoch ist den Kommunen eine eigenständigere und flexiblere Handhabe bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen zu ermöglichen.

 

Antrag 06/II/2025 Aufarbeitung der Rolle der SPD in der deutschen Kolonialgeschichte

9.10.2025

Um eine Auseinandersetzung mit der Rolle der SPD zur deutschen Kolonialgeschichte während des Kaiserreichs und darüber hinaus zu ermöglichen, soll eine unabhängige Expert*innen- und Historiker*innenkommission gebildet werden.

 

Die Kommission soll für den kommenden ordentlichen Bundesparteitag ein Bericht zu möglichen Verstrickungen vorlegen und an die Gliederungen verschickt wird. Zugleich sollen die Ergebnisse transparent der Basis und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei einer möglichen Mitverantwortung der SPD soll die Geschichte exakt aufgearbeitet, dokumentiert und um Entschuldigung bei den Opfern der deutschen Kolonialpolitik gebeten werden.

Antrag 12/II/2025 Berufsorientierung – Gleiche Chancen für alle

9.10.2025

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist eine entscheidende und oft herausfordernde Phase im Leben junger Menschen. Eine frühzeitige und professionelle Berufsberatung ist ein wertvolles Instrument, um sie auf diesem Weg zu unterstützen und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.

 

Die aktuelle Praxis der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit, gezielt und verpflichtend auf Jugendliche zuzugehen, sobald sie das 15. Lebensjahr erreichen und ihre Familien Bürgergeld beziehen, ist jedoch zutiefst problematisch und erniedrigend.

 

Diese Praxis stigmatisiert junge Menschen aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern. Sie erweckt den Eindruck, dass bei Kindern aus einkommensschwachen Familien per se ein besonderer Kontroll- und Handlungsbedarf besteht. Statt sie als Talente mit Potenzial zu sehen, werden sie primär als potenzielle zukünftige „Fälle“ für das Jobcenter behandelt. Dies übt einen enormen Druck auf die Betroffenen aus und steht im Widerspruch zu unserem sozialdemokratischen Grundsatz der Chancengleichheit.

 

Wir kämpfen gegen jede Form von Diskriminierung.

Orientierungslosigkeit nach der Schule kann jede*n betreffen, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Deshalb braucht es ein flächendeckendes Beratungsangebot, das allen Jugendlichen freiwillig offensteht und echte Unterstützung bietet, ganz ohne Zwang, ohne Sanktionen und unabhängig vom Leistungsbezug der Familie.

 

Schaffung eines universellen, niedrigschwelligen Beratungsangebots: Es soll ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und freiwilliges Berufsorientierungs- und Beratungsangebot für alle Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen etabliert und finanziert werden. Dieses Angebot soll in den Schulen verankert und in vertrauensvoller Kooperation mit den Jugendberufsagenturen durchgeführt werden. Ziel ist es, allen Jugendlichen unabhängig von sozialem Status oder Unterstützungsbedarf einen diskriminierungsfreien, frühzeitigen Zugang zu Orientierung und individueller Beratung zu ermöglichen.

 

Eine weitere Perspektive auf dieses Thema ist folgendes:

Aus einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung von 2025 zum Thema Ausbildungsperspektiven geht hervor, dass jede fünfte Person der befragen 14 bis 25-Jährigen nach dem Beenden der Schulzeit direkt ohne formale Qualifizierung arbeiten möchte. Dieser Trend ist besorgniserregend. Im Hinblick auf den in Deutschland immer kritischer werdenden Arbeitsmarkt, muss gezielt auf Ausbildung gesetzt werden. Immer mehr junge Menschen arbeiten, entscheiden sich jedoch anscheinend gegen eine direkte, zukunftssichere Ausbildungsstelle. Dabei senkt ein Berufsabschluss statistisch das Armutsrisiko sowie das Risiko, arbeitslos zu werden.

 

Nach der Bertelsmann Stiftung fühlen sich die Befragten nicht ausreichend auf den Such- und Bewerbungsprozess vorbereitet. Zudem fehle ihnen ausreichende Informationen über die verschiedensten Ausbildungsberufe und -bereiche. Hinzu kommt, dass die Angebote für gewünschte Ausbildungsplätze zu unattraktiv sind oder nicht in der Region der Befragten vorhanden sind.

 

Für Menschen, die sich nach dem Schulabschluss in der sogenannten Übergangszeit befinden – also noch unentschlossen sind oder keine Ausbildungsstelle gefunden haben –, besteht die Möglichkeit, sich als ausbildungssuchend zu melden. Dieses Angebot ermöglicht gezielte und professionelle Berufsberatung, weiter bestehenden Anspruch auf Kindergeld (sofern noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht) sowie Anspruch auf Rentenpunkte. Doch wie bereits oben festgestellt, entscheiden sich immer mehr junge Menschen zunächst für den Arbeitsweg ohne formale Qualifizierung. Dadurch wird das Angebot, sich als ausbildungssuchend zu melden, nicht wahrgenommen bzw. kann nicht genutzt werden.

 

Dies kann dazu führen, dass Menschen, die potenziell eine Ausbildung beginnen könnten, die Chance auf gute, zielführende Berufsberatung im Hinblick auf Ausbildung verpassen und somit auch den Anschluss an eine sichere berufliche Karriere versäumen.

 

Wir müssen uns dafür einsetzen, dass junge Menschen so früh wie möglich eine zukunftssichere Ausbildung finden. Nur so können sie schnellstmöglich eine gute und formale Qualifizierung erlangen für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben! Dies würde auch einen Beitrag zum immer präsenter werdenden Fachkräftemangel leisten!

 

Eine Möglichkeit für frühzeitige Beratung bieten die sog. Jugendberufsagenturen.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einführung eines Berufsberatungsgespräches in Kooperation mit den Jugendberufsagenturen rechtzeitig vor dem angestrebten Schulabschluss, wobei allen Schüler*innen zur Unterrichtszeit ein Gesprächstermin zur Verfügung gestellt wird. Sollten die Schüler*innen keinen persönlichen Mehrwert an einem Berufsberatungsgespräch sehen erfolgt eine individuelle Abmeldung von Schüler*innen-Seite
  • Beendigung der selektiven Praxis: Die verpflichtende Kontaktaufnahme und Einladung von 15-jährigen Jugendlichen allein aufgrund des Bürgergeld-Bezugs ihrer Eltern ist zu beenden.
  • Die Anschließende sachgerechte freiwillige Weitervermittlung durch die JBA von Schüler*innen, welche noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben!
  • Dass bei einer erfolgreichen Vermittlung während der Übergangszeit die JBA die Statusänderung der vermittelten Person übernimmt
  • Eine ausreichende Finanzierung und personelle Ausstattung der JBA

 

Antrag 19/II/2025 Schluss mit unbezahlter Wartezeit – Psychotherapeut*innen brauchen bezahlte Weiterbildung

9.10.2025

Psychische Gesundheit darf nicht am Geld scheitern – auch nicht auf Seiten derer, die helfen wollen. Wer in Deutschland Psychotherapeuti*n werden will, muss sich nach dem Masterstudium durch eine mehrjährige, schlecht oder gar nicht bezahlte Weiterbildungsphase kämpfen. Damit versperrt unser Gesundheitssystem jedes Jahr Tausenden jungen Menschen den Einstieg in ihren Beruf – und verhindert gleichzeitig, dass dringend benötigte psychotherapeutische Versorgung bei den Patient*innen ankommt. Besonders betroffen sind dabei wieder einmal junge Menschen ohne wohlhabende Eltern, ohne Rücklagen, ohne sichere Alternativen.

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 wurde das Studium der Psychotherapie grundlegend umgestellt: Seither absolvieren angehende Psychotherapeutinnen ein polyvalentes (vielwertiges) Bachelor- und Masterstudium mit klinischem Schwerpunkt und schließen dieses mit der Approbation ab. Doch um im ambulanten oder stationären Bereich tätig zu werden, müssen sie eine mehrjährige berufsbegleitende Weiterbildung absolvieren – mit hohem Praxisanteil in Kliniken oder Praxen, vielen hundert Stunden Supervision und einem intensiven Theoriecurriculum. Diese Weiterbildung ist jedoch bislang nicht gesetzlich finanziert – insbesondere im ambulanten Bereich fehlen Strukturen, die eine faire Bezahlung ermöglichen. Während Ärzt*innen in Weiterbildung (nach § 75a SGB V) über pauschal finanzierte Stellen versorgt werden, müssen viele psychotherapeutische Nachwuchskräfte auf Mindestlohnniveau arbeiten oder sogar für ihre Weiterbildung zahlen.

 

Die Deutsche Psychotherapeutinnenvereinigung (DptV) schätzt, dass derzeit deutschlandweit mehr als 6.000 Masterabsolventi*nnen auf den Berufseinstieg warten, jedoch nur rund 1.000 geeignete Weiterbildungsstellen bereitstehen – die Mehrheit davon im stationären Bereich. Im ambulanten Bereich, wo ein Großteil der psychotherapeutischen Versorgung stattfindet, fehlen solche Stellen fast vollständig.

 

Die Folge: Zahlreiche junge Therapeut*innen verschieben ihre Weiterbildung, suchen sich andere Berufsfelder oder brechen den Berufswunsch ganz ab – obwohl ihre Hilfe dringend gebraucht wird. Denn nach wie vor fehlen laut Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 mindestens 2.400 zusätzliche psychotherapeutische Kassensitze in Deutschland – ohne Ausbildung gibt es keine Versorgung.

 

Diese Situation ist nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem, sondern auch eine massive Gefahr für die psychische Gesundheitsversorgung der kommenden Jahrzehnte. Der Fachkräftemangel ist bereits Realität. Gleichzeitig steigen die Bedarfe kontinuierlich: Die Zahl psychischer Erkrankungen in Deutschland nimmt seit Jahren zu, insbesondere unter jungen Menschen. Laut der COPSY-Studie zeigen über 70 % der Kinder und Jugendlichen psychische Belastungssymptome, gleichzeitig steigen Depressionen, Essstörungen und Angsterkrankungen auch bei jungen Erwachsenen stark an.

 

Deswegen fordern wir:

 

  1. Eine gesetzlich geregelte, faire Bezahlung für die Weiterbildung zur Psychotherapeut*in auf Bundes- wie auf Landesebene, wofür der Bund entsprechend finanzielle Mittel bereitstellen soll
    • Dabei soll sich an den Kassenärztlichen Vereinigungen orientiert werden und eine Mindestvergütung von 4.500 € brutto im Monat bei tariflicher Anbindung und voller sozialer Absicherung angestrebt werden.
  2. Ein eigenes Berliner Landesförderprogramm mit einem monatlichen Zuschuss von mindestens 2.500 € für Praxen, die Therapeut*innen weiterbilden
    • Dabei sollen kurzfristig bezahlte ambulante Weiterbildungsstellen geschaffen werden, insbesondere in sozial benachteiligten Kiezen.
    • Insgesamt sollen 200 neue und dauerhafte Weiterbildungsplätze geschaffen werden, davon ein substanzieller Anteil im ambulanten Bereich.

 

Darüber hinaus braucht es eine deutliche Erhöhung der Kassensitze, da sonst trotz mehr Weiterbildung zu wenig Therapiekapazität entsteht. Auch wenn mehr Psychotherapeut*innen fertig ausgebildet wären, könnten sie nicht alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung arbeiten, weil die Zahl der Kassensitze gedeckelt ist

Antrag 21/II/2025 Gesamtkonzept für die Schloßstraße entwickeln – das Geschäftszentrum des Berliner Südwestens für die Zukunft gestalten

9.10.2025

Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger und Regierungsmitglieder im Land und den Bezirken sollen sich im Rahmen der aktuellen Regierungsbeteiligung im Land Berlin und in der Zählgemeinschaft im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, sowie allen voran auch im Rahmen Ihres Wahlprogramms für 2026 mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Schloßstraße und ihrer Nebenstraßen als zentralem Geschäftszentrum des Berliner Südwestens entwickelt und umgesetzt wird.

 

Konkret fordern wir hierzu:

Ein hauptamtliches bezirkliches Managementteam für die Schlosstrasse und ihre Nebenstraßen einzurichten, welches die Entwicklung des Handlungskonzeptes und dessen Umsetzung strukturiert und bestehende und zukünftige Finanzierungslinien von Bezirk, Land, Bund und Europa erschließt.

 

Ein integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept für die Schloßstraße und ihre Nebenstraßen zu entwickeln, dass den Leerstand bekämpft und die Funktion als zentraler Einzelhandelsstandort ebenso stärkt wie Nutzungskonzepte für Kultur und Freizeit, die auch an positive Beispiele der Zwischennutzung anknüpfen. Dabei soll auch die Schloßstraße als Service-Standort der Verwaltung ausgebaut und die sozialen Probleme wie bspw. die Obdachlosigkeit und Verelendung in Zusammenarbeit von staatlichen und freien Trägern angegangen werden.

Ein Verkehrsleitkonzept – und Parkleitkonzept zu entwickeln bzw. das existierende weiterzuentwickeln um die Verkehrsflüsse in diesem Bereich zu optimieren.

 

Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufenthaltsqualität – klimagerecht, gerade auch im Sinne des Konzepts der Schwammstadt – in der Schloßstraße und den Nebenstraßen zu steigern, zum Beispiel durch Bänke, weitere Trinkbrunnen, Sonnensegel, Fassadenbegrünung, Entsiegelungsmaßnahmen der Grünflächen, Instandhaltung und Pflege des öffentlichen Raums. Hierbei spielt gerade auch die Aufwertung von öffentlichen Räumen eine wichtige Rolle, die von Teilen der Bevölkerung als „Angstraum“ wahrgenommen werden, wie bspw. der U-Bahnhof Schloßstraße.

Die Potentiale ikonischer Bauten im Bereich Schloßstraße, allen voran des Bierpinsels möglichst schnell systematisch in Wert zu setzen, bspw. durch die Ansiedlung eines Museums oder anderer kultureller Einrichtungen und hierfür auch die Eigentümer in Verantwortung zu nehmen, sowie die Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes zu prüfen um die Entkoppelung einzelner Elemente (u.a. U-Bahnhof Schloßstraße, Bierpinsel, Joachim-Tiburtius-Brücke) zu ermöglichen.

 

Die Schloßstraße auch als Ort von Straßenfesten zu nutzen und sie dafür jeweils temporär für den Autoverkehr zu sperren.

Auch die Potentiale anderer Kooperationsformate wie bspw. der AG City für die Aufwertung des Standortes Schloßstraße unter gleichberechtigter Einbeziehung aller legitimen Interessensgruppen zu nutzen.