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Antrag 84/I/2026 Systemgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) – Konnexität wahren, kommunale Handlungsfähigkeit sichern

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus von Berlin und im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, eine strukturelle Neuordnung der Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII zu initiieren. Ziel ist die Wiederherstellung der Konnexität zwischen Aufgabenverantwortung und Finanzierungssicherheit.

 

Konkret fordern wir:

 

Systemwechsel in der Zuweisungssystematik (Landesebene):

Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) sind aus der starren Budgetierung der bezirklichen Globalzuweisung herauszulösen. Da es sich um Pflichtaufgaben nach Weisung handelt, bei denen den Bezirken kein Entschließungsermessen („Ob“), sondern lediglich ein begrenztes Auswahlermessen („Wie“) zusteht, ist das finanzielle Risiko von Fallzahlsteigerungen und Kostensteigerungen (Trägerentgelte) systemwidrig den Bezirken zugeordnet.

 

Wir fordern daher eine Basiskorrektur: Die Finanzierung der HzE muss auf eine bedarfsgerechte Ist-Kosten-Finanzierung (Spitzabrechnung) umgestellt oder durch einen zentralen, dynamischen Risikofonds auf Landesebene abgesichert werden. Die Deckung unabweisbarer Rechtsansprüche darf nicht länger in Konkurrenz zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII) stehen.

 

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (Bundesebene):

Der Bund hat durch stetige Novellierungen des SGB VIII (zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) die Qualitätsstandards und Rechtsansprüche in der Jugendhilfe folgerichtig ausgeweitet. Unter Wahrung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) ist eine strukturelle finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen, durch Bundesgesetz verursachten Kostensteigerungen, gesetzlich zu verankern.

Antrag 76/I/2026 Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 Prozent

1.04.2026

Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, die Steuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 % zu senken. Dazu gehören u.a.:

  • Brot
  • Obst und Gemüse
  • Mehl, Hülsenfrüchte, Reis, Nudeln.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorzunehmen, um diese steuerliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen.

Antrag 74/I/2026 Union fordert Integration und gefährdet sie zugleich - SPD muss auf Rücknahme der Streichung von Integrationskursen bestehen

1.04.2026

Die SPD-Parteiführung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, alles dafür zu tun, damit der massiv reduzierte Zugang zu BAMF-Sprach- und Integrationskursen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurückgenommen und korrigiert wird.

 

Sprach- und Integrationskurse müssen für möglichst viele Eingewanderte offenbleiben und angeboten werden, damit die Menschen gute Voraussetzungen für eine gesellschaftliche und berufliche Integration erhalten. Zugleich müssen die Länder finanziell einspringen solange der Bund seinen Kurs nicht korrigiert. Dazu werden die SPD-Führungen in den Ländern aufgerufen, rasch aktiv zu werden. Denn Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zu gesellschaftlicher und Arbeitsmarktintegration, die keinen Aufschub duldet.

 

Entgegen den Bestrebungen des Bundesinnenministers ist die langfristige staatliche Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse sicherzustellen. Eine Bezahlung durch die Teilnehmenden selbst führt zum Ausschluss einer großen Zahl von Kursinteressierten und gefährdet auch die Möglichkeit der Kursangebote wegen fehlender finanzieller Grundlage.

Die Union trifft mit ihrer Entscheidung im BMI daher nicht nur die Neueingewanderten selbst, sondern auch Staat und Wirtschaft, die beide auf neue, auch eingewanderte Beschäftigte im Betrieb und deren Kommunikationsfähigkeit mit der Kundschaft angewiesen sind. Und auch die Träger der Kurse und ihre Lehrkräfte sind durch die Entscheidung des BMI gefährdet. Viele fürchten das finanzielle Aus und Jobverluste.

 

Das muss verhindert werden. Auch macht es keinen Sinn, wenn die SPD einerseits Wege für die Arbeitskräfteeinwanderung öffnet und die Union gleichzeitig zwar Integration fordert, Wege zur Integration aber verschließt und damit faktisch gefährdet.

 

Deutschland braucht dagegen eine Willkommenskultur und muss alles für gute Startchancen von Eingewanderten tun. Dazu zählen vor allem Sprach- und Integrationskurse.

Antrag 71/I/2026 Zeitgemäße Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse schaffen  

1.04.2026

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Deutschen Bundestags sollen sich dafür einsetzen, die bestehenden Vorgaben für Integrations- und Berufssprachkurse umfassend zu überprüfen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

 

Insbesondere sollen die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Verwaltungsvorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dahingehend angepasst werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ermöglichen, ohne Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende durch starre und praxisferne Anforderungen unnötig zu belasten.

 

Dabei sollen die folgenden konkreten Änderungen verfolgt werden:

  1. Flexibilisierung der Raumvorgaben – starre Vorgaben zu Raumgrößen, Mindestteilnehmendenzahlen und zur Anzahl zusätzlicher Nebenräume (z. B. Sozial-, Pausen- oder Selbststudienräume) sollen überprüft und durch flexible, bedarfsorientierte Kriterien ersetzt werden.
  1. Überarbeitung der Anforderungen an Alphabetisierungskurse – Empfehlungen wie die Einrichtung spezieller „Alpha-Räume“ dürfen nicht faktisch zu verpflichtenden Voraussetzungen für die Kurszulassung werden. Stattdessen sollen unterschiedliche pädagogische Konzepte und räumliche Lösungen anerkannt werden, sofern die Qualität des Unterrichts gewährleistet ist.
  1. Stärkere Anerkennung moderner Unterrichtsformen – digitale, hybride und innovative Lehr- und Lernformate sollen verbindlich in den Vorgaben berücksichtigt werden. Die Ausstattungsvorgaben müssen zeitgemäße digitale Infrastruktur statt ausschließlich klassischer Präsenzräume in den Mittelpunkt stellen.
  1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede -die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume sowie innerstädtischer Ballungsgebiete sollen bei der Ausgestaltung der Vorgaben stärker berücksichtigt werden, um ein flächendeckendes Kursangebot sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Träger – Verwaltungsvorgaben des BAMF sollen transparenter, verbindlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Änderungen müssen frühzeitig angekündigt werden, um kurzfristige Zulassungsrisiken für Träger zu vermeiden.
  3. Die Anpassung der bestehenden Vorgaben ( IntV und DeuFöV sowie daraus abgeleitete Merkblatt zur Trägerzulassung, Merkblatt zu Kursorten, Qualitätskriterien für Integrationskurse, Handreichungen für Alphabetisierungskurse) soll in einem Dialog mit Trägern, Lehrkräften, Kommunen und Teilnehmenden erfolgen.

 

Antrag 69/I/2026 Kein Pass, keine Rechte? Niemand ist illegal - Auch ohne Staat!

1.04.2026

Ende 2024 waren in Deutschland fast 30.000 Menschen laut Statistischem Bundesamt staatenlos. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 werden Personen als staatenlos bezeichnet, wenn kein Staat diese Personen als Staatsangehörige ansieht. Dies kann dadurch passieren, dass die Staatsangehörigkeit auf Grund von fehlenden Dokumenten nicht nachgewiesen wird, weil bspw. die Geburt nicht registriert wurde oder Personen wegen ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Geschlechts diskriminiert werden und der Staat diese deshalb nicht anerkennt. So erhalten etwa viele Tuareg in Libyen systematisch keine Staatsbürgerschaft, gleiches gilt für Palästinenser*innen in bspw. Syrien. Zudem können Personen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Staat, in dem sie geboren sind, nicht mehr existiert oder ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennt, wie z.B. das ehemalige Burma den Rohingya die Staatsangehörigkeit aberkannte. In Staaten, in denen Kinder nur die Staatsbürgerschaft des Vaters übernehmen dürfen, werden Kinder staatenlos, wenn der Vater unbekannt oder die Vaterschaft nicht anerkannt wird.

 

Die Staatenlosigkeit und auch die ungeklärte Staatsangehörigkeit werden in Deutschland bei Geburt von Eltern an ihre Kinder weitergegeben, da in Deutschland geborene Kinder nicht automatisch Staatsbürger*innen sind. Nur wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen besitzen – mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen – können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Von allen Staatenlosen in Deutschland wurden 17.1% in Deutschland geboren (Stand: 2024). Seit 2018 ist diese Zahl stetig angestiegen und ist auf die zuvor genannte Regelung der Weitervererbung zurückzuführen. Insgesamt sind ein Viertel aller Staatenlosen Personen in Deutschland Minderjährige. 2022 leben 66% der Staatenlosen bereits sechs Jahren oder länger in Deutschland.

Anerkannte Staatenlose erhalten in Deutschland nicht automatisch einen bestimmten Aufenthaltstitel. Selbst nach der Anerkennung müssen verschiedene Rechtsnormen berücksichtigt werden, die zu einem Aufenthaltstitel führen können. Viele der staatenlosen Personen haben geringe Chancen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, auch wenn sie in Deutschland geboren sind. Zur Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel notwendig, den 2022 nur 21% der anerkannten Staatenlosen in Deutschland haben. Mehr als die Hälfte (58%) besitzt bspw. aus rechtlichen oder politischen Gründen nur einen befristeten Aufenthaltstitel. So ist die Einbürgerung für Staatenlose oft sehr unwahrscheinlich, obwohl erleichterte Bedingungen für die Einbürgerung staatenloser Personen gelten (6 statt 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt).

In Deutschland haben anerkannte Staatenlose offiziell dieselben Rechte wie ausländische Staatsbürger*innen. Zudem gilt, wie zuvor genannt, bspw. ein etwas anderer Einbürgerungsanspruch. Jedoch zeigen sich in der Realität bspw. bei der Anzahl der Staatenlosen mit befristeten Aufenthaltstitel und dem Nachweis der Identität für die Einbürgerungen deutliche Hürden und Herausforderungen. Auch im Alltag zeigt sich dies durch Schwierigkeiten beim Eröffnen von Konten, beim Reisen oder beim Einschreiben in eine Hochschule. Auch ist es staatenlose Personen nicht möglich in Deutschland (auch nicht auf kommunaler Ebene) zu wählen, wodurch ihnen eine wesentliche Möglichkeit der Mitbestimmung verwehrt wird.

Ohne rechtmäßigen Aufenthalt haben Personen in Deutschland keinen Anspruch auf einen Reiseausweis. Dieser kann jedoch “wohlwollend” durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Diese hat somit einen Ermessensspielraum in der Erteilung von Reiseausweisen. Stand 28. Februar 2023 hatten nach Angaben der Bundesregierung etwa 8.815 der seinerzeit 29.260 als staatenlos registrierten Personen in Deutschland einen Reiseausweis für Staatenlose. Dies bedeutet, dass für mehr als ⅔ der Staatenlosen Personen Reise quasi unmöglich ist.

Bis heute gibt es kein einheitliches Verfahren zur Anerkennung einer Staatenlosigkeit in der Bundesrepublik. Diese werden in großen Teilen auf Landes- oder kommunaler Ebene entschieden. Auch in der Staatsbürgerschaftsgesetzes-Reform gab es keine Änderungen für Staatenlose.

Laut Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf Staatsangehörigkeit. Im internationalen Recht gilt die Vermeidung und die Beseitigung von bestehender Staatenlosigkeit als Ziel. Dies spiegelt sich auch in mehreren völkerrechtlichen Übereinkommen gegen Staatenlosigkeit wider.

Gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Regelung des Vertrags im Rahmen der eigenen Rechtsordnung und der Berücksichtigung der relevanten internationalen Regelungen umzusetzen.

Wir wollen den Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit bieten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie dies möchten. Die Einbürgerung bietet für staatenlose Personen die Möglichkeit, die Staatenlosigkeit und die damit eingehenden Auswirkungen zu überwinden.

Die Einbürgerung von Menschen sehen wir als Mehrwert für die Gesellschaft: sie bildet die real existierende Diversität in Deutschland so ab, dass mehr Personen Politik, die sie in ihrem Alltag betrifft, mitentscheiden können.

 

Wir fordern daher:

 

  • allgemein die Erarbeitung und Einführung eines einheitlichen Systems zur Anerkennung der Staatenlosigkeit innerhalb der Bundesrepublik

 

  • eine erleichterte Einbürgerung durch Anpassung der Voraussetzungen an die Situation und Umstände staatenloser Menschen und Unterstützung bei Verfahren

 

  • die Einrichtung von Anlaufstellen für staatenlose Menschen, um diese bei der Einbürgerung von Anfang bis Ende zu unterstützen und ggf. auch in juristischen Belangen

 

  • Die Anforderungen für Einbürgerung für Kinder, die staatenlos in Deutschland geboren sind sollen bspw durch die Verringerung der notwendigen Aufenthaltsdauer gemindert werden

 

  • langfristig die Anstrebung einer europäischen Lösung, die die speziellen Umstände und Bedürfnisse von staatenlosen Menschen berücksichtigt und diesen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung derer erschwerten Bedingungen die Einbürgerung, möglich macht

 

  • dass sich die Bundesregierung weltweit dafür einsetzt, dass die Ursachen für die Entstehung von Staatenlosigkeit bekämpft werden