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Antrag 67/II/2025 Koloniales Unrecht in Namibia anerkennen – Reparationen, Rückgabe und Dialog mit den Betroffenen jetzt vorantreiben

9.10.2025

TW: Gewalt, Völkermord, sexualisierte Gewalt

 

Zwischen 1904 und 1908 verübte das Deutsche Kaiserreich in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika einen systematischen Völkermord an den Herero und den Nama. Etwa 65.000 Herero und 10.000 Nama wurden ermordet – durch Massaker, Lager, Hunger und medizinische Experimente. Die koloniale Gewalt war rassistisch motiviert und wurde offen als Vernichtungskrieg geführt. Die Bundesregierung bezeichnete im Jahr 2021 die Verbrechen als Genozid ”nach heutigem Verständnis” und verabschiedete gemeinsam mit der namibischen Regierung eine “gemeinsame Erklärung”.

 

Dies war laut Bundesregierung keine völkerrechtliche Entschuldigung, sondern nur eine politische Erklärung. Vertreter*innen von Herero und Nama forderten bereits 2021 eine völkerrechtliche Anerkennung, da rechtliche Ansprüche auf Reparationen ansonsten nicht gegeben sind.

 

Diese Erklärung enthielt einige Lücken: Keine direkte Reparation, sondern sog. Entwicklungszusagen ohne verbindliche Beteiligung der Opfergruppen. Außerdem entsprach der Umfang der über 30 Jahre avisierten Leistungen von 1,1 Milliarden € nicht einmal besonders hohen Unterstützungsmitteln. Keine konsequente Rückgabe menschlicher Überreste oder Kulturgüter, wie bereits intensiv in E3_1/22 besprochen, obwohl viele davon eindeutig identifizierbar sind. Kein Gedenkort in Deutschland, der das kollektive Erinnern ermöglicht.

 

Die Herero und Nama gehören in Namibia bis heute zu den strukturell benachteiligten Gruppen, unter anderem aufgrund von Landenteignungen, fehlendem Zugang zu Bildung und fehlender politischer Mitsprache. Eine gerechte Erinnerungspolitik muss diese Realität anerkennen – und ihr aktiv entgegenwirken.

 

Im August 2004 nannte die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) die Gräueltaten von 1904 bis 1908 erstmals einen „Völkermord“ und bat in Namibia um Entschuldigung. Die damalige Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer ließ erklären, dass dies nur die private Meinung einer Ministerin sei.

 

Wir stehen für Menschenrechte, postkoloniale Gerechtigkeit und internationale Solidarität. Es ist überfällig, dass Deutschland Verantwortung übernimmt durch Rückgabe und Reparationen – und für eine neue Haltung im Umgang mit kolonialem Erbe. Daher fordern wir eine gerechte und umfassende Aufarbeitung des Genozids an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (heute Namibia) ein. Dazu fordern wir:

 

  • Eine Neuauflage und Erweiterung des deutsch-namibischen Versöhnungsabkommens unter gleichberechtigter Beteiligung von Repräsentant*innen der Herero- und Nama-Gemeinschaften
  • Anerkennung und finanzielle Reparationen über die bisherigen Entwicklungszusagen hinaus – ausdrücklich als Entschädigung für das kollektive Unrecht der kolonialen Gewalt und des Genozids
  • Die systematische Rückgabe menschlicher Überreste und Kulturgüter, die sich in deutschen Museen, Universitäten und privaten Sammlungen befinden, nach Namibia – in Kooperation mit lokalen Ahnenräten, Museen und zivilgesellschaftlichen Gruppen
  • Die Etablierung und Finanzierung wissenschaftlicher Austauschprogramme für Wissenschaftler*innen aus Namibia zur Erschließung, Systematisierung und Erforschung kolonialer deutscher Sammlungen, um Restaurierungen vorzubereiten und möglich zu machen
  • Die Einrichtung eines dauerhaften deutsch-namibischen Dialogforums, das die historischen Nachwirkungen des Genozids thematisiert, Versöhnungsinitiativen begleitet und konkrete Projekte (z. B. Bildungsprogramme, Gedenkorte) unterstützt
  • Die Einrichtung eines offiziellen , dauerhaften Gedenkortes in Berlin, in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Herero und Nama, um die Erinnerung an den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts dauerhaft sichtbar zu machen
  • Eine interne Auseinandersetzung der SPD mit ihrer eigenen kolonialen Geschichte und Mitverantwortung während des Kaiserreichs und darüber hinaus
  • Eine Aufarbeitung, wieso die deutsche Bundesregierung jahrzehntelang strategisch die Frage nach Reparationen herauszögert
  • Die Thematik soll in den Rahmenlehrplänen enthalten sein.
  • Weiterführenden Schulen wird empfohlen eine Exkursion im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts zu Gedenkorten durchzuführen, vorzubereiten und im Unterricht nachzuarbeiten.

 

Antrag 77/II/2025 Teure Schuldenfalle stoppen – Dispozinsen gesetzlich begrenzen

9.10.2025

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  

Antrag 80/II/2025 Man kann auch zu viel Lohn zahlen – Gesundheitssystem durch Umverteilung entlasten

9.10.2025

Wir fordern:

  • Die Erweiterung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) um die Tariftreue von Krankenhäusern, sodass Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur möglich ist, wenn alle Angestellten des Hauses nach Tarif vergütet wird.
  • Die Gründung eines Gremiums aus GKV, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder und dem Bund per Gesetz zur Ermittlung von Tariflöhnen für Krankenhäuser auf Landesebene.
  • Die Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) um die Kompetenzerweiterung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die festgelegten Tariflöhne in die DRG- und Vorhaltepauschalen einzupreisen, um Löhne angemessen abzudecken.
  • Die Anpassung des KHEntG, im Sinne der Tariftreue, dass GKV-Abrechnungen nur möglich sind, wenn alle Leistungserbringenden Angestellten der Leistungsgruppe / Fachabteilung nach dem Tarif vergütet werden, unter Ausschluss von außertariflichen Vergütungen.
  • Pflegende, welche über das Pflegebudget finanziert werden, sind von der Refinanzierungssystematik anderer Berufsgruppen ausgenommen und werden wie zuvor refinanziert, sollen aber auch tariflich, einheitlich eingeordnet und verbindlich vergütet werden.
  • Die Einführung eines Transparenzregisters, in welchem die Löhne von Chefärzt*innen und Geschäftsführung aufgeführt werden müssen.
  • Die Ergänzung des KHG bzw. KHEntG um das ausdrückliche Verbot der Querfinanzierung außertariflicher Zulagen für Krankenhaus-Personal auf Basis der Erlöse aus GKV-Leistungen.
  • Die Kompetenzerweiterung und Beauftragung der Medizinischen Dienste der Länder (MD) das Verbot der Querfinanzierung auf Basis von Stichprobenkontrollen oder Auffälligkeiten bei Lohnquoten zu Kontrollieren.

 

Antrag 96/II/2025 Keine Einführung eines Sonderregisters für trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

 

  1. auf allen Ebenen auf jedwede Form von Register, Datenbanken oder Listen, die explizit TINA* (trans*, inter*, nichtbinäre, agender) Personen, ihre Geburtsnamen und/oder das ihnen bei Geburt zugewiesene Geschlecht ausweisen, verzichtet wird;
  2. ein konsequentes Offenbarungsverbot für TINA*- Personen ohne Schlupflöcher gesetzlich implementiert bleibt und keine Verordnungen oder Regierungshandeln dieses untergraben;
  3. keine zusätzlichen Datenblätter (z. B. mit früherem Geschlechtseintrag, Vornamen, Änderungsdatum oder Behördenvermerk) für trans*, inter* und nicht-binäre Personen erhoben oder übermittelt sowie personenbezogene Daten nur im unbedingt notwendigen Umfang, individualisiert und anlassbezogen, sowie ohne weitergehende Speicherung verarbeitet werden;
  4. wir nochmal die historische Verantwortung an diskriminierende Behördenpraxen in der Vergangenheit wie „Rosa Listen“ und „Travestiten-Karteien“ gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber politischen und Koalitionspartner*innen bekräftigen;
  5. die SPD aktiv politisches Handeln auf allen Ebenen nutzt, wie öffentliche Stellungnahmen, Anfragen, oder parlamentarische Initiativen, um den Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums des Innern in dieser Form zu verhindern.

 

Die SPD bekennt sich wiederholt und deutlich zu dem Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und -ausdruck diskriminiert werden darf. Das Selbstbestimmungsgesetz und der damit verbundene Grundsatz der Selbstzuweisung der Genderidentität, die Istanbul-Konvention und die Menschenwürde sind für die SPD nicht verhandelbare Grundsätze, unabhängig von politischen Koalitionen oder öffentlichen Diskursen.

Antrag 25/II/2025 Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre war gestern

9.10.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:

  • Die SPD- Bundesfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert möglichst schnell die Ausbildungsumlage umzusetzen: Unternehmen, die keine Ausbildungsplätze anbieten, obwohl sie ökonomisch dazu in der Lage wären, sollen verpflichtend eine Ausbildungsumlage zu leisten. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden für die Förderung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen einzusetzen.
  • Zugang für Geflüchtete erleichtern: Der Weg in die Ausbildung ist für Geflüchtete zu erleichtern – u. a. durch eine unbeschränkte Ausbildungserlaubnis, rechtliche Sicherheit über die gesamte Dauer der Ausbildung hinweg sowie durch gezielte Förderprogramme. So werden Hürden abgebaut und zusätzliche Fachkräftepotenziale für die Gesellschaft erschlossen.