Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen dafür ein, dass Arbeitnehmer*innen mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und der soziale Wohnungsbau in Deutschland gestärkt wird:
- Förderung von Werkswohnungen und Mitarbeiter*innen-Wohnungen: Der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau durch Unternehmen für ihre Mitarbeiter*innen muss gefördert werden. Dazu soll das Konzept in das „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ aufgenommen, der Dialog mit Unternehmen gesucht und ggf. steuerliche Anreize verstärkt werden, um das Modell wieder erfolgreich zu machen. Voraussetzung für eine Förderung müssen die langfristige Sicherung der Gemeinwohnorientierung sowie der Insolvenzschutz sein.
- Werkswohnungsbau durch den Bund und seine Beteiligungen: Auch beim Bund und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen arbeiten viele Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Bund ist daher gefordert, selber Werkswohnungen zu errichten. Dafür sollte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Baudienstleister tätig werden. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Bundes (z.B. Bahn AG) betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen (z.B. Post AG oder Flughafen BER) hat der Bund seinen Einfluss geltend zu machen.
- Investitionsoffensive für den sozialen Wohnungsbau und gemeinnütziges Bauen: Es braucht erhebliche staatliche Investitionen in die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum für Normal- und Geringverdienende. Eine Kapitaldeckung der Rente darf es nur durch Investitionen der Rentenversicherungen in den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau geben. Für diese Investitionen müssen zusätzliche Bundeszuschüsse genutzt werden.
- Wohngeld erhöhen: Geringverdienende Arbeitnehmer*innen müssen alle vom Instrument des Wohngelds profitieren können. Dazu muss das Wohngeld als Sozialleistung gestärkt werden und mehr Menschen zur Verfügung stehen. So können individuelle Härten für arbeitende Haushalte bei Wohn- und Mietkosten solidarisch abgefedert werden.
- Mietenwahnsinn stoppen: Die Eskalation des Mietmarkts geht vor allem zu Lasten von Arbeitnehmer*innen. Deshalb muss es eine Kappungsgrenze für den Anstieg von Mieten in angespannten Märkten geben. Diese Kappungsgrenze sollte an die Tariflohnentwicklung gekoppelt sein. Der Anteil der Miete am verfügbaren Haushaltseinkommen darf nicht weiter steigen.
- LPT I-2022 – Überweisen an: ASJ – die ASJ empfiehlt die Annahme des Antrags in der folgenden geänderten Fassung:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Die SPD fördert den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau durch Unternehmen für ihre Mitarbeiter*innen und stärkt den sozialen Wohnungsbau, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen mit und ohne Beeinträchtigungen mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Dazu setzt sich die SPD für folgende Maßnahmen ein:
- Förderungen von Werkswohnungen und Mitarbeiter*innen-Wohnungen durch das Land: Die Errichtung von Werks- und Mitarbeiter*innen-Wohnungen soll in die Vereinbarung des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ aufgenommen werden. Das Land soll selbst Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungen für seine Beschäftigten und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen errichten und bereithalten. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Landes betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen hat das Land seinen Einfluss geltend zu machen.
- Werkswohnungsneubau durch den Bund und seine Beteiligungen: Auch beim Bund und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen arbeiten viele Beschäftigte und Beamt*innen mit kleineren und mittleren Einkommen. Der Bund ist daher gefordert, selbst Werkswohnungen zu errichten und bereitzuhalten. Dafür soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Baudienstleisterin tätig werden. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Bundes (z.B. Bahn AG) betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen (z.B. Post AG oder Flughafen BER) hat das Land seinen Einfluss geltend zu machen.
- Investitionsoffensive für gemeinnütziges Bauen: Bund und Land suchen den Dialog mit Unternehmen der Privatwirtschaft, um auf mehr Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungsbau und -vorhaltung hinzuwirken. Der Bund führt eine steuerliche Förderung des Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungsbaus sowie eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ein, die auch den Qualitätsstandard Barrierefreiheit stärkt.. Voraussetzung für die Förderung müssen die langfristige Sicherung der Gemeinwohlorientierung sowie der Insolvenzschutz sein.
Begründung:
Die Förderung des Werkswohnungsbaus und die eigene Bautätigkeit zur Errichtung sowie die Vorhaltung von Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungen erscheinen geeignet, die Bezahlbarkeit von Wohnraum für Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen und damit das soziale Gefüge in Berlin und in anderen Städten zu sichern. Bund und Land sind hierzu als Arbeitgeber und Dienstherren gleichermaßen berufen. Eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen erscheint hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum nicht gerechtfertigt.
Abzulehnen ist die Forderung, der Rentenversicherung Investitionen in den Wohnungsbau zu erlauben und dies durch Steuerzuschüsse zu unterstützen, weil dies einen Paradigmenwechsel von der beitragsfinanzierten Rente hin zur kapitalgedeckten Rente impliziert, der einer bewussten politischen Entscheidung bedürfte.
Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz), das zum 1.1.2023 gelten soll, zudem die Forderung nach einer weiteren Erhöhung des Wohngelds abzulehnen. Das Wohngeld stellt aktuell eine unverzichtbare Komponente zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum dar, langfristig sollte es aber nicht als Sozialleistung gestärkt, sondern durch eine angemessene Mietpreisregulierung obsolet gemacht werden. Der Quersubventionierung privater Gewinne durch das steuerfinanzierte Wohngeld sollte nicht weiter Vorschub geleistet werden, sondern Wohnraum für breite Kreise der Bevölkerung wieder bezahlbar gemacht werden.
Abzulehnen ist schließlich die Forderung, eine Kappungsgrenze für Mieten einzuführen, die an die Tariflohnentwicklung gekoppelt ist. Ohne ein näher umrissenes Konzept könnte dies nämlich bei guten Tarifabschlüssen sogar eine Verschlechterung für Mieter*innen im Vergleich zu der jetzt geltenden Regelung des § 558 BGB bedeuten.
- LPT I-2022 – Überweisen an: ASJ – die ASJ empfiehlt die Annahme des Antrags in der folgenden geänderten Fassung:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Die SPD fördert den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau durch Unternehmen für ihre Mitarbeiter*innen und stärkt den sozialen Wohnungsbau, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen mit und ohne Beeinträchtigungen mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Dazu setzt sich die SPD für folgende Maßnahmen ein:
- Förderungen von Werkswohnungen und Mitarbeiter*innen-Wohnungen durch das Land: Die Errichtung von Werks- und Mitarbeiter*innen-Wohnungen soll in die Vereinbarung des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ aufgenommen werden. Das Land soll selbst Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungen für seine Beschäftigten und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen errichten und bereithalten. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Landes betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen hat das Land seinen Einfluss geltend zu machen.
- Werkswohnungsneubau durch den Bund und seine Beteiligungen: Auch beim Bund und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen arbeiten viele Beschäftigte und Beamt*innen mit kleineren und mittleren Einkommen. Der Bund ist daher gefordert, selbst Werkswohnungen zu errichten und bereitzuhalten. Dafür soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Baudienstleisterin tätig werden. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Bundes (z.B. Bahn AG) betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen (z.B. Post AG oder Flughafen BER) hat das Land seinen Einfluss geltend zu machen.
- Investitionsoffensive für gemeinnütziges Bauen: Bund und Land suchen den Dialog mit Unternehmen der Privatwirtschaft, um auf mehr Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungsbau und -vorhaltung hinzuwirken. Der Bund führt eine steuerliche Förderung des Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungsbaus sowie eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ein, die auch den Qualitätsstandard Barrierefreiheit stärkt.. Voraussetzung für die Förderung müssen die langfristige Sicherung der Gemeinwohlorientierung sowie der Insolvenzschutz sein.
Begründung:
Die Förderung des Werkswohnungsbaus und die eigene Bautätigkeit zur Errichtung sowie die Vorhaltung von Werks- und Mitarbeiter*innenwohnungen erscheinen geeignet, die Bezahlbarkeit von Wohnraum für Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen und damit das soziale Gefüge in Berlin und in anderen Städten zu sichern. Bund und Land sind hierzu als Arbeitgeber und Dienstherren gleichermaßen berufen. Eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen mit kleinen und mittleren Einkommen erscheint hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum nicht gerechtfertigt.
Abzulehnen ist die Forderung, der Rentenversicherung Investitionen in den Wohnungsbau zu erlauben und dies durch Steuerzuschüsse zu unterstützen, weil dies einen Paradigmenwechsel von der beitragsfinanzierten Rente hin zur kapitalgedeckten Rente impliziert, der einer bewussten politischen Entscheidung bedürfte.
Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz), das zum 1.1.2023 gelten soll, zudem die Forderung nach einer weiteren Erhöhung des Wohngelds abzulehnen. Das Wohngeld stellt aktuell eine unverzichtbare Komponente zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum dar, langfristig sollte es aber nicht als Sozialleistung gestärkt, sondern durch eine angemessene Mietpreisregulierung obsolet gemacht werden. Der Quersubventionierung privater Gewinne durch das steuerfinanzierte Wohngeld sollte nicht weiter Vorschub geleistet werden, sondern Wohnraum für breite Kreise der Bevölkerung wieder bezahlbar gemacht werden.
Abzulehnen ist schließlich die Forderung, eine Kappungsgrenze für Mieten einzuführen, die an die Tariflohnentwicklung gekoppelt ist. Ohne ein näher umrissenes Konzept könnte dies nämlich bei guten Tarifabschlüssen sogar eine Verschlechterung für Mieter*innen im Vergleich zu der jetzt geltenden Regelung des § 558 BGB bedeuten.