Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Praxis der Identitätsfeststellung durch Delegationen afrikanischer Staaten und die damit einher gehenden Abschiebepraxis auszusetzen, solange:
- es keine feststehenden und tauglichen Kriterien für die Identitätsfeststellung gibt. Es müssten klare und unter deutschem Recht belastbare Belege für die vermutete Staatsbürgerschaft durch Dokumente erbracht werden können. Äußerliche Merkmale dürfen hier keine Kriterien sein.
- unverhältnismäßige Zwangsvorführungen unter Gewaltanwendung, die das Verwaltungsgericht Berlin durch Urteile vom Februar 2021 mehrfach als rechtswidrig erklärt hat, nicht auszuschließen sind
- Finanzielle Bereicherung der Mitglieder der Delegationen und der entsendenden Staaten nicht ausgeschlossen werden kann. Weder das Land Berlin, noch Bundesstellen wie die Bundespolizei dürfen Handgeld oder andere Gratifikationen für die Ausstellung von Papieren bezahlen. Korruption muss bekämpft und ausgeschlossen werden.
- die Mitglieder dieser Delegationen ihre Legitimation und Qualifikation nicht nachweislich und glaubhaft darlegen können
Stellung FA III zum LPT II-2021: Empfehlung Vertagung
Begründung: Der Fachausschuss plant eine eigene Anhörung zu dem Thema durchzuführen, da die im Antrag mitgeteilten Angaben zu vage für eine fachlich fundierte Beschlussempfehlung sind. So wird die angebliche bisherige Praxis nur in groben Zügen und ohne Nachweise oder Belege lediglich behauptet. Der Fachausschuss wird sich daher auf einer Sitzung im I. Quartal 2021, zu der auch eine Vertretung des Antragstellers hinzugeladen werden wird, vertieft mit der Sache befassen, um dem nächsten Landesparteitag eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
LPT II-2021: vertagt auf LPT I/2022
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Praxis der Identitätsfeststellung durch Delegationen afrikanischer Staaten und die damit einher gehenden Abschiebepraxis auszusetzen, solange:
- es keine feststehenden und tauglichen Kriterien für die Identitätsfeststellung gibt. Es müssten klare und unter deutschem Recht belastbare Belege für die vermutete Staatsbürgerschaft durch Dokumente erbracht werden können. Äußerliche Merkmale dürfen hier keine Kriterien sein.
- unverhältnismäßige Zwangsvorführungen unter Gewaltanwendung, die das Verwaltungsgericht Berlin durch Urteile vom Februar 2021 mehrfach als rechtswidrig erklärt hat, nicht auszuschließen sind
- Finanzielle Bereicherung der Mitglieder der Delegationen und der entsendenden Staaten nicht ausgeschlossen werden kann. Weder das Land Berlin, noch Bundesstellen wie die Bundespolizei dürfen Handgeld oder andere Gratifikationen für die Ausstellung von Papieren bezahlen. Korruption muss bekämpft und ausgeschlossen werden.
- die Mitglieder dieser Delegationen ihre Legitimation und Qualifikation nicht nachweislich und glaubhaft darlegen können