Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert,
1. darauf hinzuwirken, dass die im Bundeshaushalt für den Ausbau des Schienennetzes vorgesehenen Mittel deutlich angehoben werden,
2. ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, dass
- deutsche Inlandsflüge und
- Kurzstreckenflüge mit einer Flugentfernung von weniger als 550 km von und nach Deutschland verbietet. Grundlage zur Bemessung der Flugentfernung ist dabei die Luftlinie zwischen Start- und Landeflughafen. Die Mindestflugstrecke soll kraft Gesetz jährlich erhöht werden.
Von diesen Regelungen sollen ausgenommen sein die Luftwaffe sowie Forschungs- und Rettungsflüge. Genehmigungsfähig sind außerdem kleinere Versorgungsflüge, Sport- und Segelflugzeuge.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert,
1. darauf hinzuwirken, dass die im Bundeshaushalt für den Ausbau des Schienennetzes vorgesehenen Mittel deutlich angehoben werden,
2. ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, dass
- deutsche Inlandsflüge und
- Kurzstreckenflüge mit einer Flugentfernung von weniger als 550 km von und nach Deutschland verbietet. Grundlage zur Bemessung der Flugentfernung ist dabei die Luftlinie zwischen Start- und Landeflughafen. Die Mindestflugstrecke soll kraft Gesetz jährlich erhöht werden.
Von diesen Regelungen sollen ausgenommen sein die Luftwaffe sowie Forschungs- und Rettungsflüge. Genehmigungsfähig sind außerdem kleinere Versorgungsflüge, Sport- und Segelflugzeuge.