Antrag 37/I/2021 Mut zur demokratischen Neugestaltung - Keine faulen Kompromisse im novellierten Berliner Hochschulgesetz!

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) ist für die Lebensrealität der rund 200.000 Studierenden, der Mitarbeiter*innen und Professor*innen an staatlichen Hochschulen in Berlin von zentraler Bedeutung. So reguliert es nicht nur alle Bereiche der Forschung und Lehre (bspw. Anzahl der Prüfungsversuche), sondern auch Organisationsstruktur, demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten und Beschäftigungsbedingungen.

 

Soziale, demokratische und nachhaltige Hochschulen kann es in Berlin gegen ein restriktives Hochschulgesetz nicht geben. Gleichzeitig unterstreicht die anhaltende Pandemiesituation die Relevanz von sozial gerechter Bildung, studierendenfreundlichen Studienbedingungen und funktionierenden Forschungsstandorten – aus diesem Grund ist die laufende Novelle des BerlHG außerordentlich wichtig.

 

Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode besteht die Chance, mit einem progressiven BerlHG mannigfaltige Missstände an Berliner Hochschulen zu beseitigen, Demokratisierung zu fördern und Selbstbestimmung von Studierenden anzuerkennen. In dieser Absicht waren in den vergangenen Monaten zahlreiche Initiativen zu erkennen: Nicht nur die Landes-Asten-Konferenz, in der sich die Berliner Asten und RefRat auf Landesebene koordinieren, hat ein tragfähiges “Forderungspapier der Berliner Studierendenschaften” vorgelegt. Auch die Fachgremien der R2G-Koalitionsparteien selbst haben mit den “Hochschulpolitische(n) Leitlinien für die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes” als Ergebnis eines partizipativen Diskussionsprozess ein Papier vorgelegt, das umfassende Ideen für eine modifizierte soziale, nachhaltige und innovative Hochschullandschaft in Berlin aufzeigt. Als Juso-Hochschulgruppen Berlin und Jusos Berlin unterstützen wir den Vorstoß des Berliner Senats, das BerlHG zu novellieren und erwarten, dass die Forderungen der Studierendenschaften sowie der Fachgremien der Regierungsparteien dabei anerkannt werden. Die gesetzliche Verankerung einiger, bestimmter Maßnahmen ist dabei besonders notwendig und uns besonders wichtig:

 

Abschaffung der Erprobungsklausel – Echte Veränderung wagen!

Die Erprobungsklausel, die zeitweise abweichende Regelungen von der gesetzlichen Vorgabe ermöglicht, ist nach mehr als 20 Jahren andauernder Erprobungsphase im novellierten BerlHG abzuschaffen! Die Verlagerung von Zuständigkeiten der gewählten Hochschulgremien beispielsweise hin zu den Hochschulpräsidien, die die Erprobungsklausel gewährt, gehört endlich beendet. Die “Unternehmerische Hochschule” hat den nicht-professoralen Mitwirkungsrechten an Hochschulen in den letzten Jahren erheblichen Schaden zugefügt. Um den Eigenheiten der vielen Berliner Hochschulen Rechnung zu tragen, können flexible Gestaltungsmöglichkeiten in den entsprechenden Paragraphen selbst geregelt werden.

 

 Studentische Selbständigkeit anerkennen, Generalverdacht beseitigen!

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das selbstbestimmte Studium! Jede*r soll so studieren können, wie es in die jeweilige Lebenssituation passt. Das veraltete, verschulte System soll endlich der Vergangenheit angehören und unterschiedliche Studienformen, endlich umfassend möglich werden! Universität und Hochschule soll ein Ort der persönlichen, kreativen und intellektuellen Entfaltung und des Austausches sein und kein reines Siebverfahren. Deshalb fordern wir ein Teilzeitstudium für Alle, das Verbot von Anwesenheitspflicht, die Abschaffung der Begrenzung von Prüfungsversuchen und ein Ende jeder Zwangsexmatrikulation! Auch die geringe Anzahl angebotener Prüfungstermine verhindern ein selbstbestimmtes Studium. Wenn Studierende ein Semester oder ein Jahr warten müssen, um eine Prüfung zu wiederholen, verzögert sich ihr Abschluss immer weiter nach hinten. Im neuen BerlHG müssen daher mindestens zwei Termine pro Prüfung festgeschrieben werden, aus denen Studierende frei wählen können. Viele Studierende bringt eine Verlängerung der Studienzeit in eine finanzielle Notlage, sodass durch Nebenjobs ein universitäres Leben nicht existieren
 kann. Durch die Bologna-Reform ist es für viele Studierende quasi unmöglich, fachexterne Module anerkennen zu lassen sowie der zeitliche Aufwand freiwillig neben dem Studium häufig oft zu hoch. Ein wirklich freies Studium setzt auf Eigeninitiative, Selbstbestimmung und Motivation, nicht auf repressive Pflichten und Leistungsdruck!

 

Wichtig ist uns überdies die Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Beschwerdestelle, der Studierende die Verletzung ihrer bspw. Im BerlHG und in Prüfungsordnungen zugesicherten Rechte melden können. Die derzeitige Situation, statt einer Beschwerdestelle vielfach die eigenen Prüfer*innen ansprechen zu müssen, höhlt die Rechte der Studierenden massiv aus.

 

Hochschulen der Gleichheit, Hochschulen der Vielfalt!

Die Hochschulen müssen alle Geschlechter anerkennen und entsprechend ihrer Unterrepräsentation auf jeder Ebene fördern. Ergänzungsausweise die es Transmenschen ermöglichen, ihre Identität auch außerhalb der behördlichen Ausweise mitzuteilen, von Studierenden sind zu respektieren. Als wichtige und überfällige Maßnahme sehen wir insbesondere die Implementierung einer 50%igen Quote für nicht männliche Personen bei der Vergabe von studentischen Hilfskräfte-Stellen an. Zudem fordern wir, dass diese Quote auch bei allen weiteren Einstellungen, insbesondere bei der Vergabe von (tenure-track-)Professuren (die die Chance auf Lebenszeitprofessuren einräumt und Befristungen aushebelt) anzuwenden ist.  Diversitäts- und Frauenbeauftragte sind in ihren Rechten zu stärken.

 

Kein Maulkorb für Studierende!

Hochschulen sind für uns Orte lebendiger Meinungsvielfalt. Der Charakter Berliner Hochschulen entstammt insbesondere der Prägung durch studentische Protestbewegungen. Daher blicken wir kritisch bspw. nach NRW, wo die schwarz-gelbe Koalition jüngst die Sanktionsmöglichkeiten der Hochschulen gegenüber Studierenden per Ordnungsmaßnahme ausgedehnt hat.

 

Für uns ist klar, dass Ordnungsmaßnahmen niemals dahingehend missbraucht werden dürfen, studentische Meinungsäußerungen zu unterbinden. Die Wahrung einer freien, dem kritischen Diskurs zugewandten Universität, steht für uns nicht zur Disposition.

 

Deswegen wollen wir als erstes Bundesland für die Einführung des allgemeinpolitischen statt eines hochschulpolitischen Mandats bei der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes kämpfen. Asten sollen keinen impliziten Druck fühlen ihre politischen Meinungsäußerungen im Vorfelde zu zensieren. Hochschulpolitik ist Gesellschaftspolitik und lässt sich nicht auf Hochschulen beschränken!

 

Hochschulen endlich demokratisieren – Für Mitwirkungsrechte von Studierenden!

Die Viertelparität bleibt unsere zentrale Forderung. Die bedeutet, dass alle Statusgruppen (Student*innen, Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) in allen hochschulpolitischen Gremien jeweils über die gleiche Stimmenanzahl verfügen. Ohne angemessene Mitwirkungsrechte für alle Statusgruppen ist keine Hochschuldemokratie vorstellbar!

Darüber hinaus halten wir an der bereits im Leitlinienpapier festgeschriebenen Forderung fest, dass die Kommissionen für Lehre und Studium (im Folgenden: LSK) gesetzlich zu Regelkommissionen werden. Sie sind in das Verfahren der Studien(-gangs-)entwicklung frühzeitig zu integrieren, ihr Votum darf nicht übergangen und ohne ihre Zustimmung kein Studienprogramm in die Akademischen Senate eingebracht werden. Die Umsetzung dieser Forderung stärkt die LSK erheblich und schafft einen Ausgleich zu der weiterhin in aller Regel professoral besetzten Vizepräsidentschaft für Lehre und Studium. Der im Gesetzesentwurf festgelegte studentische Vorsitz der LSK ist dabei nur eine symbolische Verbesserung der Situation, da er bereits jetzt in aller Regel besteht. Um etwa auch studentische Vizepräsident*innen zu ermöglichen, fordern wir die Abschaffung der hohen formellen Anforderungen an Bewerber*innen für das Vizepräsident*innenamt.

 

Forschung ist kein 2-Klassen-Geschäft!

Der Gleichstellung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW; früher: Fachhochschulen) und Universitäten auf dem Papier muss endlich eine tatsächliche Gleichstellung folgen. Wie deutschlandweit bereits in einigen Hochschulgesetzen etabliert, fordern wir daher das überfällige eigenständige Promotionsrecht für HAW. Über die traditionelle anwendungsbezogene Lehre gehört die Forschung in zahlreichen Fachrichtungen schon lange zum Profil der HAW. Die Promotionsmöglichkeit ist daher nicht nur folgerichtig, sondern auch als akademische Perspektive des wissenschaftlichen Mittelbaus der HAW unabdingbar.

 

Prekären Beschäftigungen ein Ende setzen!

Die Hochschulen müssen gute und faire Arbeitsbedingungen für Alle gewährleisten. Dabei gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Alle bisherigen Studentischen Beschäftigten, die nach TV-Stud-III bezahlt werden und Aufgaben der TV-L übernehmen, müssen unverzüglich in den TV-L überführt werden. Die Einstellung Studentisch Beschäftigter als billige Arbeitskräfte für Sekretariatstätigkeiten o.ä. gehört ein Riegel vorgeschoben. Sofern längerfristige Tätigkeiten von Beschäftigten der Hochschulen übernommen werden, müssen zwingend unbefristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Für alle Beschäftigten gilt, dass die Hochschule für die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen hat. Dies ist besonders auch bei der Arbeit im Home Office oder für die mobile Arbeit zu gewährleisten.

 

Die Novellierung des BerlHG darf nicht zu einer Manifestation des hochschulpolitischen Stillstandes führen, sondern muss echte, progressive Fortschritte ermöglichen. Die Jusos Berlin und Juso-Hochschulgruppen Berlin fordern, dass in der laufenden Legislaturperiode ein BerlHG verabschiedet wird, welches Gleichberechtigung, Bildungsgerechtigkeit, Selbstbestimmung und Demokratie auf allen Ebenen der Berliner Hochschulen festschreibt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Verabschiedung BerlHG Novelle & Koalavertrag) (Konsens)