Antrag 304/I/2021 Luca-App in Berlin vorläufig stoppen

Status:
Überweisung

Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den Vertragsabschluss mit culture4life GmbH über die Nutzungbei der Luca-App in Berlin unter Berücksichtigung aller zu klärenden Bedenken erneut zu überprüfen und die Umsetzung gegebenfalls auszusetzen.

 

Dabei ist insbesondere zu prüfen:

 

  • Epidemiologischer Nutzen
  • Technische Umsetzbarkeit der App
  • Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
  • Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
  • Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
    • Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
    • Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
    • Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
    • Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, bei der Vertragsvollziehung bei folgenden Punkten auf die Einhaltung zu achten:

 

  • Epidemiologischer Nutzen
  • Technische Umsetzbarkeit der App
  • Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
  • Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
  • Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
    • Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
    • Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
    • Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
    • Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken

 

 

Beschluss: Überweisung an Landesvorstand zur Beratung
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: