Antrag 87/I/2022 Für eine Rückgabe von kolonialer Raubkunst

Die deutsche Außenpolitik ist noch immer von kolonialen Kontinuitäten geprägt. Erst 2021 erkannte die Bundesregierung die Kolonialverbrechen an den Herero, Damara, San und Nama in Namibia als Völkermord an, wobei nach wie vor keine Entschädigungen an die Hinterbliebenen des Völkermordes an den Herero, Nama, Damara und San gezahlt wurden; die internationalen Beziehungen sind bis heute durch Rassismus, neokolonialistischer Ideologie und weiße Vorherrschaft geprägt. Fehlende Reparationen und Wiedergutmachung sind Symptome davon. Auch der Museumsbesuch erinnert uns an die kolonialen Verbrechen: Bis heute steht dort Raubkunst – und das, obwohl diese meistens explizit von den Regierungen der ehemals kolonisierten Staaten zurückgefordert wird. Dabei ist es für uns unabhängig, ob die Besitzverhältnisse der künstlerischen Objekte sich dabei in den letzten Jahrhunderten auf legalem Wege geändert haben. Für uns bleibt es vielmehr wichtig, wo sie ihren Ursprung haben und wie die Kunstobjekte und oftmals das kulturelle Erbe eines Landes entwendet wurden. So bleibt ursprünglich erworbene Raubkunst für uns nach wie vor Raubkunst, welche in Museen nichts verloren hat.

 

Im Sinne einer dekolonialisierten Außenpolitik, unserer historischen Verantwortung und internationalen Beziehungen auf Augenhöhe, fordern wir, dass eine staatliche Stelle eingerichtet wird, die sich proaktiv mit der Raubkunst, die in deutschen Museen und Archiven zu finden ist auseinandersetzt.  Es soll weitestgehend aufklärt werden, wie die Kunst nach Deutschland gekommen ist und Kontakt zu den beraubten hergestellt werden um ihnen die gestohlene Kunst, sofern betroffene nicht aktiv auf Anspruch verzichte, ausgehändigt.

 

Es reicht nicht aus, ein Recht auf Rückforderung für die Regierungen der ehemals kolonisierten Staaten einzuführen, da dies die Logik der politischen Struktur des Globalen Nordens Akteuren des Globalen Süden aufzwingt. Die Hinterbliebenen der Herero, Nama, Damara und San leben auch heute noch in Armut im eigenen Land. Sie werden auch von den Verhandlungen zur Aufarbeitung ausgeschlossen, welche zwischen der deutschen und der namibischen Regierung geführt werden. Für einen respektvollen Umgang mit den Kulturen und Identitäten der ehemals Kolonisierten muss eine konsequent dekolonisierte Außenpolitik die Umstände und Strukturen in den ehemaligen Kolonien anerkennen und sich um die aktive Rückgabe von Raubkunst an die Beraubten bemühen.

 

Wir fordern alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, das Kulturschutzgesetz dahingehend zu konkretisieren. Es darf keine Verjährung geben.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 94/I/2021 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: FA V – Stadt des Wissens, FA XII Kulturpolitik

 

Stellungnahme FA Stadt des Wissens: 

 

Stellungnahme:

Der Antrag stellt eine Einschränkung der aktuellen Beschlusslage – vgl. insbesondere Antrag 94/I/2021 KDV Mitte „Dekolonisierung der staatlichen Museen, Sammlungen und Kunsthallen bundesweit voranbringen“ – da, die mutmaßlich nicht beabsichtigt ist.

Empfehlung: Erledigt durch Beschlussfassung (auch unter Hinweis auf  den vorbenannten Beschluss). Oder Bekräftigung des Beschlusses 94/I/2021