Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:
- Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
- Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
- Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
- Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Streichung von BPT, Überweisung LG im Bundestag und AGH-Fraktion und Wahlprogramm (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
PDF: