Antrag 45/II/2024 Fraktionsbeschlüsse ernst nehmen: Autobahndeckelung ermöglichen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.

Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.

 

Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor. Der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Kreisverband der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf ist bis Ende Mai 2025 von den Verhandlungsergebnissen zu berichten.

 

Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterla­gen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndrei­ecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.

Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.

 

Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor.

 

Begründung: 

Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterla­gen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndrei­ecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!

 

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.

Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.

 

Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor.

 

Begründung: 

Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterla­gen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndrei­ecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!

 

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Das Anliegen des Antrags konnte, insbesondere vor dem Hintergrund der dringenden Brückenarbeiten an der Stadtautobahn inklusive des Abrisses der Ringbahnbrücke der A 100, bisher nicht umgesetzt werden und wird weiterverfolgt.

Stellungnahme des Senats 2026:
Der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stellt ein zentrales Infrastrukturvorhaben zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des überregionalen Verkehrsnetzes in Berlin dar. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehende, in Teilen stark sanierungsbedürftige Verkehrsanlage grundlegend zu erneuern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts nachhaltig zu verbessern.

Derzeit erfolgen durch die zuständigen Fachverwaltungen und die Autobahn GmbH des Bundes vertiefende Planungen zur baulichen und verkehrlichen Ausgestaltung des Umbaus. Diese umfassen insbesondere die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen, den Ersatz bestehender Brückenbauwerke sowie Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Parallel werden die umwelt- und planungsrechtlichen Voraussetzungen, einschließlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren, vorbereitet und abgestimmt.

Der Senat begleitet das Projekt im Rahmen seiner Zuständigkeiten eng und wirkt auf eine frühzeitige Koordinierung mit angrenzenden Stadtentwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen hin. Besonderes Augenmerk liegt auf der Minimierung verkehrlicher Beeinträchtigungen während der Bauphase sowie auf einer transparenten Information der Öffentlichkeit. Der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsfähigen Ausgestaltung der Berliner Verkehrsinfrastruktur.

Die SenMVKU ist federführend im Land Berlin und hat sich nach Kenntnis von SenStadt nicht für eine Überdeckelung der Autobahn aufgrund der hohen Kosten und erwarteten Verzögerung eingesetzt.
Überweisungs-PDF: