Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Begriff Klassismus als Diskriminierungskategorie im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dem Schulgesetz sowie anderen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird.
Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.
Im Folgeschritt gehören auch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich dieser Diskriminierungsform im jeweiligen Sektor dazu.
Berlin soll sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Merkmal ebenfalls mitberücksichtigt.
LPT II/2021: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens
Beschlussempfehlung nach Abstimmung mit den Antragsstellenden:
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Der Landesparteitag begrüßt, dass der FA Stadt des Wissens – FA Bereich Schule, die Entwicklung von curricularen Vermittlungen der in § 2 des Schulgesetz Berlin verankerten Zielsetzungen, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung diskriminierungsfreier Auffassungen auch aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung in seiner Arbeitsplanung gemeinsam mit den Antragsstellenden des Antrages 147/I/2020 aufgenommen hat.
2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich in der laufenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass der Begriff „Klassismus“ als Diskriminierungskategorie in allen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird, soweit dies noch nicht wie etwa im SchulG geschehen ist.
Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.
Beschlussempfehlung nach Abstimmung mit den Antragsstellenden:
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Der Landesparteitag begrüßt, dass der FA Stadt des Wissens – FA Bereich Schule, die Entwicklung von curricularen Vermittlungen der in § 2 des Schulgesetz Berlin verankerten Zielsetzungen, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung diskriminierungsfreier Auffassungen auch aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung in seiner Arbeitsplanung gemeinsam mit den Antragsstellenden des Antrages 147/I/2020 aufgenommen hat.
2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich in der laufenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass der Begriff „Klassismus“ als Diskriminierungskategorie in allen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird, soweit dies noch nicht wie etwa im SchulG geschehen ist.
Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.