Antrag 01/I/2023 Antrag zur Änderung des § 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD

§ 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD wird wie folgt geändert:

„Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“

Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Statutenkommission (Konsens)