Antrag 235/II/2019 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Neue Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.
  2. Eine marktliberale Öffnung des PBefG für neue Mobilitätsdienstleister ist abzulehnen.
    Ein Wettbewerb zwischen öffentlichem Nahverkehr und neuen Mobilitätsdienstleistern muss ausgeschlossen werden.
  3. Eine Änderung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Rahmen des PBefG ist abzulehnen. Die Grenze zwischen Mietwagenverkehren und Taxis muss auch in Zukunft gewahrt werden. Vielmehr soll in das PBefG eine Nachweispflicht für die Rückkehr der Mietwagen eingeführt werden.
  4. Mietwagen sind zukünftig mit einer Zulassungsnummer eindeutig zu kennzeichnen.
  5. Den Kommunen soll im Rahmen des PBefG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Betreibern von Fernbuslinien Haltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuweisen bzw. beantragte Haltepunkte begründet zu versagen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt ist.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Neue ÖPNV-ähnliche Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.

 

Punkte 2-4 sind erledigt.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

Neue ÖPNV-ähnliche Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: