Antrag 103/I/2023 Änderung des Patientenfürsprecher_innengesetzes

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Lan­deskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psy­chisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfür­sprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausrei­chend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:in­nen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASG (Konsens)