Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) (Gesetz zur Aufgabe der Patientenfürsprecher:innen) dahingehend geändert wird, dass, wenn ausreichend Bewerber:innen vorhanden sind, Patientenfürsprecher:innen nur in einem Bezirk tätig sein dürfen. Ferner soll das Gesetz dahingehend verändert werden, dass Patientenfürsprecher:innen nur in einem Krankenhaus tätig sein dürfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASG (Konsens)
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