Antrag 147/I/2024 Bessere Suchtprävention und Hilfestellungen für suchtkranke Geflüchtete

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

 

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Votum FA IX: Annahme des Antrages mit einem Änderungsvorschlag

Änderung Zeile 7-13:

„Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eingeschaltet werden.“

 

Begründung: Die Berliner Beratungsstellen arbeiten bereits an der Belastungsgrenze. Es ist wichtig, sie nicht zu überfordern. Ansonsten ist der FA IX mit dem Antrag einverstanden.

Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.