Antrag 279/I/2024 Einsamkeitsbeauftragte für Berlin

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD fordert ihre Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter*innen in der BVV Pankow auf, sich dafür einzusetzen, dass ein*e Einsamkeitsbeauftragte(r) für Berlin in der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Bereich unterhalb des/der Staatssekretärs(in) eingesetzt wird. Die/der Beauftragte koordiniert und gestaltet eine gesamtstädtische Strategie gegen Einsamkeit und arbeitet mit allen relevanten Akteuren (Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen, Migrant*innenselbstorganisatoren, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Akteure) nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen. Er/Sie baut ein Netzwerk auf, dabei werden Synergieeffekte durch die Nutzung schon vorhandener praktischer Erfahrungen und das Andocken an dafür geeignete vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote. Sie/Er arbeitet Resort übergreifend und hat dafür die nötige Kompetenz und Zuständigkeit.  Für den/die Beauftragte(n) und die Maßnahmen, deren Umsetzung mit Kosten verbunden sind, werden die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

    Die SPD fordert ihre Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter*innen in der BVV Pankow auf, sich dafür einzusetzen, dass ein*e Einsamkeitsbeauftragte(r) für Berlin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege im Bereich unterhalb des/der Staatssekretärs(in) eingesetzt wird. Die/der Beauftragte koordiniert und gestaltet eine gesamtstädtische Strategie gegen Einsamkeit und arbeitet mit allen relevanten Akteuren (Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen, Migrant*innenselbstorganisatoren, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Akteure) nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen. Er/Sie baut ein Netzwerk auf, dabei werden Synergieeffekte durch die Nutzung schon vorhandener praktischer Erfahrungen und das Andocken an dafür geeignete vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote. Sie/Er arbeitet Resort übergreifend und hat dafür die nötige Kompetenz und Zuständigkeit.  Für den/die Beauftragte(n) und die Maßnahmen, deren Umsetzung mit Kosten verbunden sind, werden die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt.

     

    Begründung: Zahlreiche neue Studien verweisen auf den immensen negativen Einfluss von Einsamkeit auf die Gesundheit der Menschen. Nicht nur das Risiko für Depressionen und andere psychische Erkrankungen, sondern auch für Suizide steigt beträchtlich. Daher raten wir dazu, die Stelle eines/einer Einsamkeitsbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege anzusiedeln. Eine dortige Ansiedlung würde für die großen gesundheitlichen Gefahren und die Relevanz des Themas besser sensibilisieren.