§ 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD wird wie folgt geändert:
„Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“
Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
LPT I-2023 | Überweisen an: Statutenkommission
Votum der Statutenkommission/Landesvorstand
Annahme in geänderter Fassung vorgeschlagen:
„Anträge müssen spätestens drei Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“
Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.