Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass angesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer*innen von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststandards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzierung der Heizkosten der Mieter*innen/Wohnungsnutzer*innen herangezogen werden.
Dabei müssen die relevanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten und sollen zurückliegende Renovierungen, sowie die CO2-Heizkosten-Aufteilung berücksichtigt werden.