Antrag 73/I/2022 Gegen Kinderarbeit im Internet!

Status:
Annahme mit Änderungen

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Anpassung der Gesetzeslage: Nach französischem Vorbild soll die Gesetzeslage so angepasst werden, dass die “Kinder-Influencer” mehr geschützt werden. Zu den einzuführenden Regelungen gehören u.a. die Verpflichtung für Unternehmen, die Kinder für Werbung und Marketing buchen wollen, dass sie vorher die Einwilligung der Behörden einholen müssen. Darüber hinaus soll ein Teil der Einnahmen ab einer gewissen Höhe auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, auf das die Erziehungsberechtigten keinen Zugriff haben, sondern allein die Influencerperson selbst ab dem 16. Lebensjahr. Nicht zuletzt gehört auch “das Recht auf Vergessen” gesetzlich gestärkt, so dass die betroffene Person ältere Inhalte im Nachhinein löschen lassen kann.
  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

Wir fordern daher:

  • Anpassung der Gesetzeslage: Nach französischem Vorbild soll die Gesetzeslage so angepasst werden, dass die “Kinder-Influencer” mehr geschützt werden. Zu den einzuführenden Regelungen gehören u.a. die Verpflichtung für Unternehmen, die Kinder für Werbung und Marketing buchen wollen, dass sie vorher die Einwilligung der Behörden einholen müssen. Darüber hinaus soll ein Teil der Einnahmen ab einer gewissen Höhe auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, auf das die Erziehungsberechtigten keinen Zugriff haben, sondern allein die Influencerperson selbst ab dem 16. Lebensjahr. Nicht zuletzt gehört auch “das Recht auf Vergessen” gesetzlich gestärkt, so dass die betroffene Person ältere Inhalte im Nachhinein löschen lassen kann.
  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: