Antrag 90/II/2021 Ausgleichstage für Feiertage am Wochenende einführen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert sich für die folgende Ergänzung des Feiertagsgesetzes des Landes Berlin einzusetzen:

 

Fällt einer der in § 1 benannten allgemeinen Feiertage sowie der Tag der Deutschen Einheit auf einen Sonnabend, Sonn- oder anderen arbeitsfreien Feiertag, ist der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert, sich für die folgenden Ergänzung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Berlin einzusetzen:

 

Dem §1 des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage wird folgender Absatz 4 angefügt:

 

Fällt einer der Absatz 1 benannten allgemeinen Feiertage auf einen Sonntag oder anderen arbeitsfreien Feiertag, gilt der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.

 

Begründung

Der überwiesene Antrag wurde im Fachausschuss zusammen mit den Antragsteller*innen hinsichtlich der Wirkungen auf die Berliner Wirtschaft und den öffentlichen Dienst diskutiert. Die Motivation der Antragsteller*innen einer zunehmenden Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken und zur Schaffung von mehr freier, gemeinsamer Zeit in der Gesellschaft beizutragen, wird vom Fachausschuss geteilt. Zugleich wurde in der Diskussion über die Auswirkungen auf (systemrelevante) Branchen, welche von Fachkräftemangel und einer hohen Arbeitsverdichtung betroffen sind, deutlich, dass es hier zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um einer weiteren Arbeitsverdichtung entgegenzuwirken. Die Einführung einer Regelung zu Nachhol-Tagen/Ausgleichstagen wie von den Antragsteller*innen gefordert, steht hierzu aber nicht im Widerspruch. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen gehen Antragsteller*innen und Fachausschuss davon aus, dass es nach anfänglichen Mehraufwänden in den Unternehmen zu einer Nivellierung über die Folgejahre kommen wird.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin wird aufgefordert, sich für die folgenden Ergänzung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Berlin einzusetzen:

Dem §1 des Berliner Gesetzes über die Sonn- und Feiertage wird folgender Absatz 4 angefügt:

Fällt einer der Absatz 1 benannten allgemeinen Feiertage auf einen Sonntag oder anderen arbeitsfreien Feiertag, gilt der kalendarisch nächstliegende Arbeitstag (Montag bis Freitag) als arbeitsfreier Ersatzruhetag.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: