Antrag 147/I/2020 Diskriminierungskategorie Klassismus ins LADG und AGG

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Begriff Klassismus als Diskriminierungskategorie im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dem Schulgesetz sowie anderen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird.

 

Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.

 

Im Folgeschritt gehören auch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich dieser Diskriminierungsform im jeweiligen Sektor dazu.

 

Berlin soll sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Merkmal ebenfalls mitberücksichtigt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT II/2021: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens

 

Beschlussempfehlung nach Abstimmung mit den Antragsstellenden:

Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Der Landesparteitag begrüßt, dass der FA Stadt des Wissens – FA Bereich Schule, die Entwicklung von curricularen Vermittlungen der in § 2 des Schulgesetz Berlin verankerten Zielsetzungen, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung diskriminierungsfreier Auffassungen auch aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung in seiner Arbeitsplanung gemeinsam mit den Antragsstellenden des Antrages 147/I/2020 aufgenommen hat.

 

2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich in der laufenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass der Begriff „Klassismus“ als Diskriminierungskategorie in allen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird, soweit dies noch nicht wie etwa im SchulG geschehen ist.

Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Beschlussempfehlung nach Abstimmung mit den Antragsstellenden:

Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Der Landesparteitag begrüßt, dass der FA Stadt des Wissens – FA Bereich Schule, die Entwicklung von curricularen Vermittlungen der in § 2 des Schulgesetz Berlin verankerten Zielsetzungen, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung diskriminierungsfreier Auffassungen auch aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung in seiner Arbeitsplanung gemeinsam mit den Antragsstellenden des Antrages 147/I/2020 aufgenommen hat.

2. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich in der laufenden Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass der Begriff „Klassismus“ als Diskriminierungskategorie in allen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird, soweit dies noch nicht wie etwa im SchulG geschehen ist.

Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Antrag ist umgesetzt. Das Abgeordnetenhaus hat das LADG in der Sitzung vom 4.6.2020 beschlossen, es ist am 21.6.2020 in Kraft getreten. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz schützt in § 2 LADG vor Diskriminierungen aufgrund des sozialen Status. Im Vergleich zum AGG liegt dem LADG damit ein erweiterter Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale zugrunde.

Berlin nimmt mit seinem Landesantidiskriminierungsgesetz eine Vorreiterrolle ein. Auch im Vergleich zum AGG schließt es Rechtsschutzlücken, etwa im Bereich hoheitlichen Handelns im Zuständigkeitsbereich der Landesgesetzgebung. Die LADG-Ombudsstelle ist die zentrale öffentliche Anlaufstelle für Personen, die Diskriminierung erfahren haben und unerlässlich für die Umsetzung des LADG. Die Ombudsstelle kooperiert dabei mit einem Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen, die durch SenASGIVA / LADS entsprechende Fördermittel enthalten.

Daneben unterstützt die Fachabteilung Antidiskriminierung das Anliegen, das AGG weiterzuentwickeln. Berlin hat hierzu einen erfolgreichen Antrag bei der 19. Konferenz der Integrationsminister*innen gestellt und die Aufnahme des Merkmals „sozialer Status“ in den Merkmalskatalog des AGG gefordert. Eine Reform des AGG liegt jedoch in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Überweisungs-PDF: