Antrag 17/I/2020 Servicegesellschaften abschaffen – Tarifbindung stärken!

Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Ausgründung von Dienstleistungen und Personalkosten. Ziel ist die Reduktion von Kosten und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes.

 

Im Krankenhausbereich setzte durch den steigenden Kostendruck bereits in den 80er Jahren eine massive Ausgliederungswelle ein. Durch die Fremdvergabe bestimmter Leistungen konnten bereits Kosten gesenkt werden. Um auch noch die Umsatzsteuer einzusparen, gibt es die Möglichkeit der Gründung einer Servicegesellschaft unter der Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Das heißt vereinfacht, dass der*die Träger*in in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Form an der Servicegesellschaft beteiligt ist, also in gewisser Weise einen Unternehmenszweig gründet.

 

Durch die Ausgliederung von bestimmten Dienstleistungen in Tochterunternehmen oder Servicegesellschaften kann die Tarifbindung des Ursprungsunternehmens umgangen werden. Damit verschlechtern sich meistens die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum einen besteht für die Träger*innen Spielraum bei der Befristung von Verträgen. Beschäftigte in Servicegesellschaften haben häufig befristete Verträge und werden am Ende der Befristung gekündigt. Sie arbeiten zu deutlich niedrigeren Löhnen als Beschäftigte im Hauptbetrieb. Auch bei Urlaub, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen kann das Unternehmen in Servicegesellschaften Geld sparen. Dadurch entsteht zwischen Beschäftigten, die innerhalb eines Betriebes zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten, Frust und Entfremdung. Das erschwert auch eine Organisation von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften.

 

Die SPD hat in Berlin bereits die Rückführung der Servicegesellschaften von Charité, Vivantes und BVG beschlossen. Doch in Berlin arbeiten noch viele Arbeitnehmer*innen unter prekären Bedingungen in Servicegesellschaften von Stiftungen, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Unternehmensformen.

 

Wir fordern daher:

  • Verbot der Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften
  • Abschaffung der steuerlichen Anreize zur Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften (Umsatzsteuer)
  • Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung der unternehmerischen Einheit zwischen Mutterunternehmen und Ausgründungen
  • Rückführung von allen Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen und Gesellschaften unter Berücksichtigung der Erfahrungsstufen der Beschäftigten bei Lohnverhandlungen und einer Arbeitsplatzgarantie für alle bisher bei den Servicegesellschaften beschäftigten

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2020 – Überweisen an AfA, FA VII – Wirtschaft und Arbeit

LPT II/2021 – vertagt

 

Stellungnahme FA VII – Wirtschaft und Arbeit:

Hierzu schlägt der FA VII die Zusammenführung zu einem gemeinsamen Antrag der Antragstellenden und FA VII vor.

Ziel: Leitantrag für II/2021 oder I/2022

Wir bitten die Antragskommission, die Überweisung aufrecht zu erhalten.