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Antrag 96/II/2023 Raum für politische Arbeit schaffen!

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus möge darauf hinwirken, dass ein Landesgesetz entworfen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt wird, nach dem öffentliche Einrichtungen wie Rathäuser, Verwaltungen, Schulen, öffentliche Nachbarschaftseinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Stiftungen des Landes Berlin verpflichtet werden, politischen Parteien unter Beachtung der Vorgaben von § 5 Absatz 1 ParteienG sowie nach Maßgabe der Geeignetheit und entsprechend vorhandener Kapazitäten in angemessenem Umfang Räume für die politische Arbeit und für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wenn durch diese nicht zu befürchten  ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.

Antrag 78/II/2023 Krankheit und Tod gehören zum Leben – Pallativ- und Hospizversorgung stärken!

21.08.2023

Die Sicherstellung einer würdevollen und qualitativ hochwertigen Versorgung von schwerkranken Menschen muss für uns als Gesellschaft eine wichtige Rolle einnehmen. Denn Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Wir wollen, dass Menschen an ihrem Lebensende und diejenigen, die sich um sie kümmern, adäquat versorgt und betreut werden.

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD-Fraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Gesellschaft soll durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote des Landes Berlin gestärkt werden. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung müssen bekannter werden. Schwerkranke und Trauernde sind Teil unserer Gesellschaft. Es gilt zu verhindern, dass sie an den Rand gedrängt oder “unsichtbar” werden. Wir wollen die Berliner Stadtgesellschaft für das Thema sensibilisieren.
  • Angebote für Trauernde müssen Teil der sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene sein. Das Land Berlin soll Angebote in den Bezirken und Kiezen unterstützen, die sich dieser Arbeit widmen. Insbesondere sind bereits bestehende Angebote (Trauergruppen, Trauercafés, Trauerbegleitungen etc.) von stationären Hospizen und ambulanten Hospizidiensten mit einzubeziehen. Die psychosoziale Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen sollte gestärkt werden. Hierzu muss der niedrigschwellige Zugang zu professionellen Beratungsstellen und psychologischen Diensten sichergestellt werden.
  • Gute Arbeit benötigt auch eine ausreichende Finanzierung. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Trauerarbeit zu bezuschussen. Trauerarbeit ist auch Prävention! Durch Trauerarbeit können Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle vermieden und reduziert werden.
  • Eine effektive Hospiz- und Palliativversorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Behörden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzt*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen. Daher sollte der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen durch das Land Berlin unterstützt werden. Der einjährige “Runde Tisch” Hospiz- und Palliativversorgung ist hierfür nicht ausreichend. Ziel muss es sein, einen barrierefreien Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung für schwerkranke Menschen zu gewährleisten.

 

Antrag 29/II/2023 Wende auf dem Wohnungsmarkt – Für eine soziale Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.08.2023

Die Expert*innen Kommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ in Berlin ist in ihrem Abschlussbericht zu einem klaren Urteil gekommen. Eine deutliche Mehrheit der hochkarätig besetzten Kommission stellt fest:

 

„Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen.“ (Rn. 36).

„Ein Vergesellschaftungsgesetz steht tatbestandlich im Einklang mit den in Art. 15 GG ausdrücklich genannten Voraussetzungen.“ (Rn. 37)

„Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit steht das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen nicht entgegen“ (Rn. 38).

 

Das Ergebnis des Volksentscheids hat eine deutliche Sprache gesprochen und auch die Expert*innen-Kommission war in ihrem Votum deutlich. Der demokratische Staat hat nun seine Handlungsfähigkeit gegenüber Kapitalinteressen zum Wohle der Allgemeinheit unter Beweis zu stellen. Das gilt zumal als andere politische Wege wie der Mietendeckel nicht durchsetzbar waren bzw. Absprachen die auf Freiwilligkeit basierten, wie das „Mietenbündnis“, krachend gescheitert sind.

 

Im Falle eines positiven Votums der Expert*innen-Kommission hat der Landesparteitag der Berliner SPD bereits festgehalten, dass die SPD das Volksbegehren umsetzt. Angesichts des positiven Votums und des beeindruckenden Berichts heißt das für uns, dass unabhängig vom Rahmengesetz schnellstmöglich ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird unter folgenden Maßgaben:

  1. Der Zweck einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin dient der Umstrukturierung der Wohnungswirtschaft zum Wohle der Allgemeinheit unter Einschränkung privatwirtschaftlicher Kapitalinteressen. Dazu ist  eine Aufhebung der Privatnützigkeit von Eigentum und dinglichen Rechten an vergesellschaftungsfähigen Gegenständen zugunsten einer gemeinnützigen Bewirtschaftung im Sinne des Art. 15 S. 1 GG zentral. Außerdem wird mit der Vergesellschaftung angestrebt, dass dauerhaft für einkommensschwächere Schichten leistbare Mietpreise gewährleistet werden, und zwar unmittelbar im vergesellschafteten Bestand, sowie mittelbar im übrigen Bestand, durch Nachverdichtung und Aufstockung im vergesellschafteten Bestand sowie perspektivisch auch durch die Schaffung neuen Wohnraums. Zudem soll eine an den Interessen der Mieter*innen einerseits und des Umwelt- und Klimaschutzes andererseits ausgerichteten Bewirtschaftung angestrebt werden, u.a. durch angemessene Instandhaltungsmaßnahmen und energetische Sanierungen. Auch soll die Mitbestimmung der Mieter*innen bei allen wohnraumrelevanten Entscheidungen, eine diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Vergabe des Wohnraums gewährleistet werden, Obdachlosigkeit durch Räumungen vermieden werden und gemeinwohlorientierte Strukturen in den Quartieren geschützt und ausgebaut werden, insbesondere durch den Schutz von Kleingewerbe, durch Räume für Kunst und Kultur und für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Bereitstellung von Schutzräumen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Gesetzgebung muss diese gemeinwirtschaftliche Ausrichtung durch entsprechende Vorgaben sicherstellen.
  2. Die betroffenen Grundstücke müssen durch ein Gesetz abschließend bestimmbar sein.
  3. Die Vergesellschaftung muss durch Gesetz und nicht im Rahmen einer Administrativvergesellschaftung erfolgen.
  4. Das Eigentum an den Wohnungsbeständen ist in eine Form der Gemeinwirtschaft, beispielsweise in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zu überführen.
  5. Die betroffenen Unternehmen sind zu entschädigen. Dabei bestehen andere Anforderungen als bei einer Enteignung. Hierbei sind die drei Wege, welche die Expert*innenkommission als möglich erachtet hat, zu prüfen. Außer Frage steht, dass der Verkehrswert hierbei nicht als Orientierungsrahmen dient bzw. in diesem Falle Abschläge zu machen sind, wie es die Kommission dargestellt hat. Der Verkehrswert einer Sache spiegelt die künftigen möglichen Erträge aus der privatnützigen Verwertung wieder. Gerade dies soll durch die Vergesellschaftung aufgehoben werden. Eine Entschädigung zum Verkehrswert konterkariert dieses in Art. 15 GG und damit verfassungsrechtlich verbürgte Anliegen.
  6. Das Gesetz ist so auszugestalten, dass es den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrt. Zum einen ist eine Ausnahme für Bestände genossenschaftlicher, landeseigener und anerkannt gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vorzusehen. Zum anderen sollten lediglich Wohnungsunternehmen größerer Bestände einbezogen werden. Hier sind die beiden von der Kommission als zulässig erachteten Optionen zu prüfen. Es kommt in Betracht, Bestände ab 3.000 Wohnungen oder sämtliche Bestände sogenannter kapitalmarktorientierter Unternehmen einzubeziehen.
  7. Wünschenswert wäre, dass es zeitnah ein Transparenzregister gibt, damit der Ist-Zustand, also wieviele Unternehmen wieviele Wohnungen halten, auch für die demokratische Öffentlichkeit sichtbar ist.

 

Mit diesem Vorhaben gehen wir einen Weg, den gerade die sozialdemokratischen Mütter und Väter des Grundgesetzes für uns erstritten und ermöglicht haben.

Antrag 08/II/2023 Zukunft geht nur mit der Partei! Für eine ernstgemeinte Erneuerung der SPD Berlin

19.08.2023

Mit dem Antrag „Luft zum Atmen: Für eine starke Berliner Sozialdemokratie als Motor des gesellschaftlichen Fortschritts” hat die SPD Berlin im Mai 2023 den Grundstein für einen innerparteilichen Erneuerungsprozess gelegt, der unabdingbar  für die Zukunftsfähigkeit der Berliner Sozialdemokratie ist. Für uns steht fest: Ohne einen ernstgemeinten Neuanfang auf inhaltlicher und personeller Ebene wird die SPD Berlin zukünftig keine führende Rolle in der politischen Landschaft Berlins einnehmen und das Ziel eines SPD-Wahlsieges 2026 und unsere Vision eines sozialen und gerechten Berlins gefährden. 

Die deutliche Zustimmung auf dem letzten Landesparteitag zur Forderung dieser Erneuerung hat ausdrücklich gezeigt, dass die Mehrheit unseres höchsten beschlussfassenden Gremiums diesen Weg unterstützt. Nun müssen wir die Weichen stellen, um dem Beschluss konkrete politische Taten folgen zu lassen. Allerdings sind seit dem letzten Landesparteitag bisher keine Signale an die Partei getragen worden, wie dieser Prozess aussehen soll. Daher zeigt dieser Antrag weitere Leitlinien auf, die dazu beitragen sollen, unsere sozialdemokratische Idee (wieder-) zu finden und aus den gemachten Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse für eine erfolgreiche Zukunft zu ziehen – so wie wir es auf dem letzten Parteitag beschlossen haben.

 

Gemeinsam Fehler aufarbeiten geht nicht im Hinterzimmer!

Nach der Wahlniederlage wurde die „Wahlen wieder gewinnen und Parteiorganisation Kommission” seitens des Landesvorstands eingesetzt. Diese Kommission, die größtenteils aus Mitgliedern des Landesvorstands besteht, soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie die SPD Berlin wieder besser werden kann – sowohl innerparteilich als auch in Bezug auf Wahlergebnisse. Wir wollen der Arbeit der Kommission nicht vorgreifen. Gleichzeitig ist spätestens nach dem knappen Ausgang des Mitgliedervotums über die Regierungskoalition mit der CDU klar, dass die Aufarbeitung des Wahlergebnisses, des Umgangs miteinander besonders auch im Zuge des Mitgliedervotums und auch die inhaltliche Ausrichtung der Partei nicht im Hinterzimmer von einigen wenigen Funktionär*innen vorgenommen werden kann. 

Stattdessen braucht es ausgehend von den Handlungsempfehlungen der „Wahlen wieder gewinnen”-Kommission eine echte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen und den Willen zu notwendigen Reformen. Das muss in der Breite der Partei geschehen. Daher muss der Landesvorstand Angebote zur Vorstellung und einer vertieften Diskussion der Ergebnisse in den Gliederungen schaffen. 


Daher fordern wir:

  • eine regelmäßige parteiöffentliche Information über die Arbeit und die Handlungsempfehlungen der Kommission „Wahlen wieder gewinnen und Parteiorganisation”
  • Präsentations- und Diskussionsangebote seitens des (geschäftsführenden) Landesvorstands für die Gliederungen, um über den Bericht der Kommission ins Gespräch zu kommen und diesen (kritisch) zu diskutieren und die Ergebnisse der Diskussionen in die finalen Empfehlungen der Kommission einzuarbeiten.
  • Die zeitnahe Vorlage der Befragungsergebnisse der Umfrage zur Untersuchung des Mitgliedervotums. Die Erkenntnisse der Umfrage stellen eine wichtige Grundlage für den weiteren Debattenprozess dar. Es ist deshalb unabdingbar, dass den Mitgliedern der SPD eine vollständige Zusammenstellung der Antworten zu den einzelnen Fragen vorgelegt wird und keine komprimierte Auswertung der Ergebnisse, die möglicherweise schon Wertungen der Befragung vorwegnimmt. 

 

Partei-Erneuerung beginnt jetzt!

Fest steht, dass wir keine Zeit haben, die Erneuerung unserer Partei hinauszuzögern. Unsere Partei ist nach wie vor in der Öffentlichkeit nicht mit eigenständigen Impulsen sichtbar. Es fehlt an einer zusammenhängenden Idee für die politische Gestaltung unserer Stadt. Es fehlt an einer Vision, die die verschiedenen Politikfelder mit einer sozialdemokratischen Klammer zusammenbringt. Nicht nur viele Bürger*innen, sondern auch unsere Mitglieder wünschen sich aber genau das: ein klares Leitbild, was für uns Sozialdemokratie bedeutet und Instrumente, die diese Erzählung in konkretes politisches Handeln übersetzen. Die vielen Austritte in den letzten Monaten haben gezeigt, dass wir schnell handeln müssen. Solche inhaltlichen Diskussionsräume zu öffnen, ist Aufgabe des geschäftsführenden Landesvorstandes. Da bisher keine Ideen des geschäftsführenden Vorstands vorliegen, bekräftigen und konkretisieren wir hiermit unsere Forderung nach Debattencamps in Anlehnung an die Debattencamps der Bundes-SPD 2018. Diese sollen spätestens mit Beginn des kommenden  Jahres zu spezifischen Themen organisiert werden. Zusammen mit Bündnispartner*innen, Expert*innen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und unseren Mitgliedern sollen Diskussionsräume angeboten werden, damit die gesamte Breite der Partei an der inhaltlichen Neuausrichtung teilhaben und diese mit eigenen Impulsen gestalten kann. 

Diese thematische Fokussierung soll zur Schärfung unseres Profil einerseits nach außen (durch z.B. Forderungen) und andererseits nach innen (z.B. Einbindung unserer Mitgliedschaft, Stärkung der Zusammenarbeit mit Bündnispartner*innen) beitragen. Dieser Prozess ist Teil zur Ausarbeitung einer neuen Programmatik, welche vom Landesvorstand zu organisieren ist. Der Zeitpunkt zum Start dieser Debattencamps ist bewusst vor die Parteiwahlen gelegt worden. Nach den Parteiwahlen sind unmittelbar die Wahlen zum Europäischen Parlament, an die sich wiederum die Sommerpause anschließt. Die Erneuerung und inhaltliche Ausrichtung unserer Partei kann aber nicht länger warten!

 

Somit fordern wir:

  • die Ausrichtung von Debattencamps/Kongressen ab spätestens Januar 2024 zu jeweils spezifischen übergeordneten Themen unter Beteiligung von Bündnispartner*innen und der Zivilgesellschaft.
  • eine darauf basierende Erarbeitung einer neuen Programmatik für die Berliner SPD, die eine Vision für die Stadt 2030 zeichnet.

 

Im Mai 2023 haben wir uns auch dazu bekannt, die Begleitung der Arbeit in der schwarz-roten Koalition auf eine breite, Partei-öffentliche Grundlage zu stellen. Es gilt, gemeinsam zu bewerten, wo sozialdemokratische Projekte des Koalitionsvertrags voranschreiten, wo die Arbeit an in der Koalition möglichen Projekten intensiviert werden muss und wo Kernanliegen der Berliner SPD in der Koalition nicht umsetzbar sind. Diese Erkenntnisse sind auch eine wichtige Grundlage für die Debattencamps – denn ein gemeinsames Verständnis von der Umsetzbarkeit sozialdemokratischer Ziele unter den Bedingungen der bestehenden Koalition schärft den Blick für die noch zu klärenden mittel- und langfristigen Linien.

Somit fordern wir:

  • Durchführung von mindestens 4 thematischen Foren zur Begleitung der schwarz-roten Koalition unter Einbeziehung der jeweils involvierten Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse
  • Aufbereitung der Ergebnisse für die weitere Arbeit in den Debattencamps

 

Update für den Landesvorstand 

Diese beschriebene inhaltliche Erneuerung ist zwingend notwendig, damit die Berliner*innen wissen, wofür die SPD Berlin steht und welche Ideen wir für die Stadt haben. Inhalte allein reichen aber nicht aus, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Neben einer mutmachenden und packenden Erzählung für das Berlin der Zukunft brauchen wir auch eine personelle Veränderung an der Spitze unserer Partei. Unsere Stärke liegt in der Vielschichtigkeit unserer Mitglieder. Wir sind so unterschiedlich wie Berlin und können die Stadt auch in unserer Führung abbilden. Repräsentanz der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere solche, die in der Politik bisher unterrepräsentiert sind, spielt dabei eine wichtige Rolle. Aber auch politische Vorhaben für die ehrenamtliche Arbeit in unserer Partei müssen wieder mehr in den Fokus rücken. 

Ein Vorstand, der überwiegend aus Mandatsträger*innen oder im politischen Betrieb Beschäftigen zusammengesetzt ist, verkennt die Lebensrealitäten Berlins. Gleichzeitig muss – wie oben beschrieben – unsere Partei wieder mehr Eigenständigkeit zur Entwicklung neuer politischer Antworten bekommen. Dass diese Antworten nicht immer die Senatslinie unterstützen, ist ein Vorteil, den wir brauchen, um als Partei auch abseits der Regierung und somit abseits unserer Koalitionspartner*innen mit politischen Ideen wahrgenommen zu werden. Nur wenn wir zulassen, dass die SPD Berlin eigenständig politische Ansätze zur Bewältigung gesellschaftlicher Krisen und eine Vision für Berlin entwirft und aktiv nach außen vertritt, können wir erfolgreich werden. Der inhaltliche und personelle Motor ist die Partei. Dass dieser wieder anspringt, ist unsere Aufgabe. Die Bundesebene hat uns gezeigt, wie eine eigenständige und wahrnehmbare Partei zu Wahlerfolgen führen kann.  Die Geschicke der Partei werden auf vielen Ebenen von Ehrenamtlichen geleistet – dass das auch im obersten Führungsgremium gelingt, ist uns wichtig. Deshalb bekräftigen wir den Beschluss, wonach im geschäftsführenden Landesvorstand der SPD künftig nicht mehrheitlich Genoss*innen vertreten sein sollen, die als Staatssekretär*innen, Senator*innen oder Fraktionsvorsitzende die Landesregierung maßgeblich tragen, und keine Doppelspitze aus zwei der genannten Amtsträger*innen gebildet werden soll. 

Die beschriebene notwendige inhaltliche und personelle Vielfalt gilt aber nicht nur für den geschäftsführenden Landesvorstand, sondern auch für die Beisitzer*innen im Landesvorstand. Die Aufgaben, vor denen wir als Partei stehen, sind gewaltig – die zu leistenden Arbeit wird nicht abnehmen. Der gesamte Landesvorstand braucht daher ein Update. Die Wahl des Landesvorstands insgesamt, aber besonders des geschäftsführenden Vorstands, muss wieder ein Wettbewerb der Ideen werden und nicht eine Bekanntmachung per Dienstagsbrief. Auch diese Debatten müssen wieder mehr in die Breite der Partei getragen werden. 

 

Wir fordern, daher 

  • dass die zu wählenden Beisitzer*innen des Landesvorstands mit konkreten Projekten/ Themen antreten sollen. So können Zuständigkeiten im Vorhinein festgelegt und die alltägliche Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden.
  • Mitgliederforen, bei denen sich alle Kandidat*innen für den Landesvorstand sich und ihre Ideen vorstellen und Fragen der Mitglieder beantworten können. Hierbei ist angedacht, dass es mindestens vier Regionalkonferenzen (Ost, West, Nord, Süd) gibt, welche extern moderiert werden.

 

Wir sind überzeugt, dass die Sozialdemokratie nicht nur eine politische Ideologie mit einer langen Tradition ist, sondern auch die entscheidende politische Idee der Zukunft sein kann. Als Sozialdemokrat*innen müssen wir diese Zukunft nicht scheuen, sondern sie gestalten. Mit dem hier skizzierten Beteiligungsprozess machen wir dafür einen weiteren Schritt.

Antrag 109/II/2023 Queere Geschichte bewahren und für alle zugänglich machen: ein zentrales queeres Archiv für Berlin aufbauen

18.08.2023

Unter Federführung des Berliner Senats und in Kooperation mit der*dem Queerbeauftragten, dem Schwulen Museum*, den Universitäten und Hochschulen und anderen Einrichtungen mit Beständen zur Berliner queeren Geschichte soll eine Projektgruppe eingerichtet werden, die darauf abzielt, die Archivbestände zur queeren Geschichte Berlins in einem einzelnen Katalog zu erschließen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und womöglich in einem gemeinschaftlichen Archiv zusammenzuführen. Letzteres ist durch die Projektgruppe zu prüfen. Als Grundlage könnte hierbei der bereits sehr umfangreiche Bestand des Schwulen Museums* dienen. Die Sammlung soll explizit alle Bereiche queeren Lebens repräsentieren und abdecken. Zudem muss die Arbeit zur Aufarbeitung der Archivbestände ausreichend unterstützt und gefördert werden, dafür braucht es zusätzliche Stellen, die über dauerhafte Sachmittelförderung unbürokratisch den Träger*innen dieser Einrichtungen, allen voran dem Schwulen Museum*, finanziell ermöglicht werden. Die Archivbestände sollen in einem Onlinekatalog einsehbar und so für Forschende und Interessierte niedrigschwellig zu sichten sein. Die Ergebnisse der Projektgruppe sollen darüber hinaus in einer wissenschaftlichen Fachpublikation und niedrigschwelligen Informationsmaterialien verschiedenen Zielgruppen zugänglich gemacht werden.