Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Archive
Antrag 100/II/2023 Gewährleistung erfolgreicher Einbürgerungen durch qualifizierte Beratungsmöglichkeiten
29.08.2023Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, spätestens mit Eröffnung des Landeseinbürgerungszentrums (LEZ) für qualifizierte Beratungsmöglichkeiten im Willkommenszentrum zu sorgen und entsprechende Personalressourcen auszubauen.
Antrag 130/II/2023 Wahlplakate nicht an Straßenlaternen
23.08.2023- Wahlplakate sollen generell nicht an Straßenlaternen angebracht werden.
- Eine rechtliche oder einvernehmliche Regelung aller Parteien auf Landesebene soll geschaffen werden.
- Wahlwerbung u. a. im Fernsehen, im Internet, in Zeitungen und auf Wesselmanntafeln ist
- Ab sofort soll das Zukleben von Straßen mit Wahlplakaten unterbunden werden, das dient dem Stadtbild, spart Papier und entlastet die Umwelt.
Antrag 128/II/2023 Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten
22.08.2023Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen, der Bundesparteitag möge beschließen, die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag möge ein Änderungsgesetz zum Parteiengesetz in der Form einbringen, dass Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten auch dann in Postbriefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn an diesen schriftlich kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung (auch von politischen Parteien) unzulässig ist.
Das ParteienG soll daher wie folgt geändert werden: In § 5 wird die Überschrift nach einem Komma durch das Wort „Wahlwerbung“ ergänzt. Dem Absatz 2 werden folgende zwei Sätze angefügt: „Während der Dauer des Wahlkampfes ist die Werbetätigkeit politischer Parteien, die sich am Wahlkampf beteiligen und die für die betreffende Wahl zugelassen sind, zur Erfüllung ihrer Aufgabe, der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, zuzulassen. Politischen Parteien ist es während dieser Dauer insbesondere gestattet, Wahlwerbung in Postbriefkästen auch dann einzuwerfen, wenn an diesen kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung in den Postbriefkasten verboten sei.“
Die entsprechenden Anpassungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sind so vorzunehmen, dass sie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und dem europäischen Recht vereinbar sind.
Antrag 96/II/2023 Raum für politische Arbeit schaffen!
22.08.2023Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus möge darauf hinwirken, dass ein Landesgesetz entworfen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt wird, nach dem öffentliche Einrichtungen wie Rathäuser, Verwaltungen, Schulen, öffentliche Nachbarschaftseinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Stiftungen des Landes Berlin verpflichtet werden, politischen Parteien unter Beachtung der Vorgaben von § 5 Absatz 1 ParteienG sowie nach Maßgabe der Geeignetheit und entsprechend vorhandener Kapazitäten in angemessenem Umfang Räume für die politische Arbeit und für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wenn durch diese nicht zu befürchten ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.