Antrag 130/II/2023 Wahlplakate nicht an Straßenlaternen

Status:
Ablehnung
  • Wahlplakate sollen generell nicht an Straßenlaternen angebracht werden.
  • Eine rechtliche oder einvernehmliche Regelung aller Parteien auf Landesebene soll geschaffen werden.
  • Wahlwerbung u. a. im Fernsehen, im Internet, in Zeitungen und auf Wesselmanntafeln ist
  • Ab sofort soll das Zukleben von Straßen mit Wahlplakaten unterbunden werden, das dient dem Stadtbild, spart Papier und entlastet die Umwelt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)