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Antrag 121/II/2023 Für Bewohner*innen in Großraumsiedlungen Teilhabe am Sondervermögen Klimaschutz

21.08.2023

Die SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, Mittel aus dem Sondervermögen Klimaschutz auch für die Großraumsiedlungen Berlins im Eigentum der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in einen nennenswerte Anteil aufzuwenden.

 

Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen in den Siedlungen genutzt werden für:

  • Energetische Sanierungen
  • Photovoltaik- und Windanlagen
  • Dach- und Fassadenbegrünung

 

Antrag 32/II/2023 Öffentliche Förderung von Beratungsleistungen vor Ort für private Hausbesitzer zu Klimaschutzmaßnahmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ des Berliner Senats Mittel ein Förderprogramm aufgesetzt wird, die energetische Gebäudesanierung insbesondere von  Eigenheimen beratend zu begleiten. Dieses soll sich aus zwei Fördersäulen zusammensetzen:

 

1. Erste Säule: Einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Energieberatungsangeboten.

 

2. Zweite Säule: Die stadtweite Einrichtung, Förderung und Finanzierung von niedrigschwelligen Energieberatungsangeboten

  • durch die Finanzierung einer aufsuchenden mobilen Energieberatung in Gebieten, die sich durch eine Eigentumsstruktur auszeichnen;
  • durch Pilotprojekte für eine kostenlose und interessenfreie Erstberatung für private Hausbesitzer in einem Beratungsbüro vor Ort.

 

3. In beiden unter Nr. 2 benannten Fällen, soll die Finanzierung insbesondere die Folgenden Leistungen umfassen:

  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung des Immobilienbesitzers mit dem Ergebnis einer „IST-Zustandsanalyse“ der einzelnen Wohnimmobilie;
  • Vermittlung von Sachverständigen für die Erstellung einer Umsetzungsplanung mit einer Kostenprojektion, die finanzielle Förderungen berücksichtigt.

 

4. Über das Förderprogramm soll auf einer Webseite des Landes informiert werden. Die Webseite soll eine Kontaktliste zu allen aus den Programm nach Nr. 2 finanzierten Angeboten vorhalten.

Antrag 23/II/2023 Klimawandel und Berliner Wirtschaftsfördergesellschaften

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert:

 

  • Die Satzungen der Wirtschaftsfördergesellschaften müssen auf die Erfordernisse des Klimawandels und der von Berlin beschlossenen Klimaziele noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden.
  • Die von Steuergeldern finanzierten Wirtschaftsfördergesellschaften Berlins müssen im Beteiligungsbericht des Landes Berlin nachweisen, wie sie die beschlossenen Klimaziele des Landes Berlin bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigen.
  • Insbesondere bei Neuansiedlungen von Unternehmen und Industriebetrieben müssen die beschlossenen Klimaziele, der Hitzeatlas von Berlin sowie die konkreten Maßnahmen des Masterplan Wasser berücksichtigt werden. Unternehmerische Neu-Ansiedlungen, die keinen geschlossenen Wasserkreislauf bieten können, sind zu vermeiden.
  • Die Wasserproblematik, Wasserfußabdruck, Regenwassernutzung hat dabei einen wesentlichen Berichtsanteil bei den Wirtschaftsfördergesellschaften auszumachen.
  • Der bestehende Baumbestand ist zu erhalten. Gleichzeitig sind neue Bäumen zu pflanzen. Deren Zustand und deren Pflege sind zu dokumentieren.
  • Fördergelder für Unternehmen, die die Klimaziele ignorieren sind auszuschließen und schon gewährte Fördergelder müsse bei Nichtbeachtung der gesetzlich festgelegten Klimaziele zurückbezahlt werden.
  • Es ist ein Bericht zu erstellen, welche Fördergesellschaften bisher auf diesem Gebiet Erfolge verzeichnet haben. Dazu sind Vergleichs-Parameter festzulegen und diese mit der Wissenschaft abzustimmen.

 

Antrag 118/II/2023 Berlin bis spätestens 2040 klimaneutral machen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berlin spätestens bis 2040 klimaneutral wird.

Dieses Ziel soll verbindlich im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und die bestehenden Pläne im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) entsprechend angepasst werden. Auch das bisher geplante 70%-Reduktion-Ziel wird entsprechend auf spätestens 2028 vorgezogen.

Eine Beschleunigung der bisherigen Planungen des Senats ermöglicht eine Klimaneutralität 2042. Für die verbleibende Differenz ist es nötig, dass

  • auch unter Einsatz von Finanzmitteln der Ausbau der erneuerbaren Energie in Brandenburg unterstützt wird. Bestehende Kooperationen mit Brandenburg werden ausgebaut.
  • das geplante Sondervermögen ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die nachweislich substanziell etwas zum Klimaschutz beitragen oder deren sozial gerechte Ausgestaltung ermöglichen. Eine Finanzierung bereits geplanter Klimaschutzmaßnahmen, um den regulären Haushalt zu entlasten, lehnen wir ab. Die Verantwortlichkeiten und die Verwendung für das Sondervermögen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Als letzte Möglichkeit sollen weitere Sondervermögen zum Klimaschutz auf dem Tisch liegen. Ziel muss es bleiben, möglichst viele der zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen über den regulären Haushalt zu finanzieren und wo notwendig die Menschen, die am meisten CO₂ ausstoßen und mehr Geld zur Verfügung haben, stärker zu belasten.
  • 2040 noch in Berlin ausgestoßene Treibhausgase, wie bereits im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorgeschrieben, durch erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen kompensiert werden; dies gilt auch für alle Emissionen, die nicht erfolgreich, wie geplant, eingespart werden konnten.

Darüber hinaus

  • werden für die schnellere Klimaneutralität notwendige Gesetzesänderungen und Programme auf Bundesebene durch Bundesratsinitiativen vorangetrieben.
  • wird die kommunale Wärmeplanung in Berlin bis 2026 wie geplant abgeschlossen und danach zügig umgesetzt.

Auch eine ambitionierte Berliner Klimaschutzpolitik muss eine sozialdemokratische Handschrift tragen. Daher wird ein besonderer Fokus auf den sozialen Ausgleich gelegt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit wenig Geld entstehende Belastungen ausgeglichen werden; dieser soziale Ausgleich wird bei jeder Klimaschutzmaßnahme mit geplant, ohne dass dies zu einer Verzögerung der Ausführung führen darf.
  • Förderungen müssen sozial gestaffelt gestaltet sein, und zwar so, dass Menschen mit den geringsten Einkommen jeweils am meisten profitieren.
  • Das bereits geplante Klima-Sondervermögen soll auch für den sozialen Ausgleich verwendet werden.
  • Beim sozialen Ausgleich wird insbesondere darauf geachtet, dass stärkerer Klimaschutz soziale Krisen beispielsweise auf dem aufgeheizten Berliner Mietmarkt nicht verstärkt.

Antrag 119/II/2023 Für eine konsequente, sozial gerechte und gut organisierte Klimaanpassung

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:

 

  1. Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
  2. Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
  3. Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
  4. Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.