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Antrag 230/II/2022 Konsensliste

23.10.2022

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (Konsens) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (Konsens) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 212/II/2022 Berliner Bäder Freibadabdeckungen

12.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Senatorin für Inneres, Digitalisierung, Sport auf, sich dafür einzusetzen, dass auch die Berliner Bäderbetriebe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Außenbecken, insbesondere die Beheizten, mit wärmeisolierenden Vorrichtungen zur Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten (insbesondere nachts) ausrüsten.

Antrag 203/II/2022 Für eine klimagerechtere Grünflächen-Pflege

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Regierungskoalition werden aufgefordert,

  1. die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz bzw. die zuständige Senatorin anzuhalten, das eigens von der Senatsverwaltung erarbeitete Handbuch zur Guten Pflege den Bezirksämtern nicht nur als Anregung zu empfehlen, sondern verbindlich
  2. den Landeshaushalt um das von den Bezirksämtern attestierte Defizit im Bereich der Straßen- und Grünflächenämter aufzustocken.

 

Antrag 217/II/2022 Coronafolgen bekämpfen – Perspektiven für junge Menschen schaffen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat schonungslos aufgezeigt, wo die größten Schwachstellen in unserer Gesellschaft liegen. Besonders stark ausgeprägt schränkten die Auswirkungen das öffentliche Leben und zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge ein. In der Folge mussten sich vor allem junge Menschen erheblich zurücknehmen: Schulschließungen, fehlende Ausweichmöglichkeiten wie Sport- oder Kulturangebote, Verlust von Ausbildungsplätzen, Isolation und Kontaktverbote. Das führte dazu, dass viele junge Menschen monatelang in beengten Verhältnissen leben mussten, ohne klare Orientierung, wie es in Zukunft weitergeht, sowie oftmals ohne psychologische Beratungs- und Unterstützungssysteme. Hinzu kam in manchen Fällen sogar häusliche Gewalt. Als Folge dieser krassen Belastungssituation stieg die Zahl derjenigen, die unter psychischen Erkrankungen wie Angst- und Essstörungen und Depressionen litten, erheblich an. Knapp ein Drittel aller 7- bis 17-Jährigen in Deutschland zeigten im Jahr 2020 psychische Auffälligkeiten. In nahezu allen Bereichen lässt sich eine Verschlechterung des Wohlbefindens von jungen Menschen im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie wissenschaftlich nachweisen. All diese Befunde sind nicht neu. Es ist aber laut Expert*innen davon auszugehen, dass wir erneut auf eine Corona-Welle im Herbst 2022 zusteuern. Weitere Einschränkungen können Stand heute nicht ausgeschlossen werden.

 

Dennoch wurde viel zu wenig für Kinder und Jugendliche getan, um für eine Entlastung bzw. Unterstützung zu sorgen. Vor allem Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien sind von den Folgen der Einschränkungen betroffen gewesen und haben immer noch mit ihren Auswirkungen zu kämpfen. Der Abbau der Lernrückstände und Stärkung der psychosozialen Arbeit sind Schritte in die richtige Richtung – diese reichen aber bei weitem nicht aus. Es sind weitere gezielte Vorschläge notwendig, um die Situation der Kinder und Jugendlichen in Berlin angesichts der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie zu verbessern. Ebenso werden konkrete Maßnahmen gebraucht, um die Widerstandsfähigkeit der sozialen Infrastruktur zu stärken. Ziel ist es, dass junge Menschen merklich unterstützt werden und eine Perspektive für ihre persönliche Zukunft auch unter dem Einfluss einer möglichen weiteren Corona-Welle gewährleistet ist.

 

Mentale Gesundheit

Schon vor Ausbruch der Pandemie gab es eine Unterversorgung in der mentalen Gesundheitsversorgung für junge Menschen, die sich während der Pandemie durch die stark steigende Anzahl an Betroffenen deutlich verschärft haben. Laut einer Evaluation der Krankenkassen leiden in keinem anderen Bundesland so viele Kinder und Jugendliche unter psychischen Erkrankungen wie in Berlin.

 

Die Folge: Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung ist aktuell so hoch wie nie. Doch vor allem in Ballungsgebieten wie Berlin sind freie Therapieplätze rar und die Wartezeiten mehrere Monate lang. Während der Pandemie mussten sogar Kliniken ihre Türen schließen, weil es zu viele Patient*innen gab. Zeitweise konnten nur noch Menschen „mit akuter Suizid-Gefahr“ behandelt werden und viele andere saßen ohne Hilfe zu Hause. Dies ist für die Hilfesuchenden in höchstem Ausmaß frustrierend, belastend und krankheitsverschärfend. Es ist eine Illusion, davon auszugehen, dass sich diese Problematik mit den Lockerungsschritten von selbst erledigt. Wenn psychische Erkrankungen nicht rechtzeitig behandelt werden, ist mit massiven chronischen Langzeitfolgen zu rechnen. Die Gesundheit von jungen Menschen bestimmt die Gesellschaft von morgen, deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt in sie investieren.

 

Deshalb fordern wir mehr kostenfreie sowie niederschwellige Angebote für junge Menschen in Berlin zur Verbesserung ihrer mentalen Gesundheitsversorgung. Jeder junge Mensch, der Therapie benötigt, muss das Recht auf schnellen, unkomplizierten und kostenlosen Zugang zur klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Beratung und Behandlung haben. Dafür müssen die ambulanten und stationären psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Für Notfälle müssen die kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanzen in den Krankenhäusern ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen niedrigschwellige digitale und analoge Erstanlaufstellen für hilfesuchende Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen werden, die Hilfs- und Therapieangebote vermitteln und die auch die jungen Menschen in der Übergangszeit bis ein Therapieplatz gefunden ist, unterstützen. Wir fordern außerdem den nachhaltigen Ausbau der schulpsychologischen und psychosozialen Betreuung an Schulen, Berufsschulen und Hochschulen. Auch müssen Impulse zur weitergehenden Vernetzung der Hilfesysteme, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen werden.

 

(Aus-)Bildung

Die Corona-Pandemie hatte zudem massive Auswirkungen auf das (Aus-)Bildungssystem. Kitas, Schulen und Hochschulen wurden zeitweise geschlossen, Prüfungsinhalte wurden angepasst oder gekürzt, der Unterricht und die Lehre fand monatelang digital über Videokonferenzen statt. Dadurch veränderte sich der Alltag schlagartig. Statt zur Kita oder in die Schule zu gehen, blieben junge Menschen zu Hause in ihren Zimmern. Während dieser Homeschooling-Zeiten verschärften sich bereits bestehende Ungleichheiten. Denn: Nicht alle Kinder und Jugendlichen hatten einen eigenen Schreibtisch, geschweige denn einen ruhigen und sicheren Ort zum Lernen oder die notwendige Ausstattung an digitalen Endgeräten mit entsprechender Software. Vielfach fehlte eine ausreichende Internetverbindung, um am Unterricht teilnehmen zu können. Die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten begrüßen wir sehr. Allerdings zeigen viele Beispiele, dass das Land Berlin auch allen Schüler*innen ein Angebot zur Ausstattung mit digitalen, datenschutzkonformen Endgeräten machen muss. Hier braucht es ein barrierearmes und sozialverträgliches Verfahren, damit all jene Schüler*innen, die ein Gerät wollen, auch eins erhalten. Doch damit ist es nicht getan. Damit diese Geräte auch vollumfassend eingesetzt werden können, braucht es eine stabile und sichere Verbindung zum Internet. Deshalb fordern wir ein Recht auf Internet. In einer digitalen Schulwelt lässt sich das Recht auf Bildung nur mit eben diesem Recht auf Internet vollumfänglich wahrnehmen. Alle Schüler*innen müssen die technischen Möglichkeiten haben online arbeiten zu können – vor allem von zu Hause. Dies kann beispielsweise über mobile Router erfolgen. Familien mit Leistungsanspruch und Alleinerziehende sind bei der Ausgabe zu bevorzugen.

 

Die Zeit des Homeschooling hat auch gezeigt, dass der persönliche Austausch mit anderen extrem wichtig ist. Kitas, Schulen und Hochschulen sind Lebensorte. Diese durchgängig zu schließen hatte große psychische Folgen für junge Menschen. Einer weiteren flächendeckenden Schließung dieser Institutionen im Herbst/Winter muss entgegengewirkt werden. Zur Wahrheit gehört auch, dass es einige Menschen gibt, die immer noch vom Regelunterricht aufgrund (Vor-)Erkrankungen ausgeschlossen sind. Für diese Personen braucht es weiterhin passgenau Unterstützungsangebote wie das Homeschooling und digitale Prüfungsangebote. Dies gilt für Schulen, aber auch für Hoch- und Berufsschulen. Bezüglich der Hochschulen muss die Freiversuchsregelung im Berliner Hochschulgesetz für die Dauer der Pandemie und ihrer einschränkenden Nachwirkungen verlängert werden. Sie besagt, dass Prüfungen, die nicht bestanden wurden, lediglich als nicht angetreten gelten und Bearbeitungsfristen für Haus- und Abschlussarbeiten angemessen zu verlängern sind. Durch den Wegfall an bezahlten Nebentätigkeiten, der Schließung ruhiger Lernplätze in Bibliotheken und die soziale Isolation haben sich die Studienbedingungen für viele Studierende massiv verschlechtert, sodass es weiterhin dieser Entlastung bedarf. Änderungen im Berliner Hochschulgesetz wie die Freiversuchsregelung sind dabei frühzeitig zu kommunizieren, sodass für die Studierenden und Prüfenden Planungssicherheit besteht.

 

Viele Auszubildende mussten während der Pandemie aus dem Homeoffice arbeiten. Dabei wird ihnen oft keine technische Ausstattung zur Verfügung gestellt. Insgesamt kann dies für Auszubildende, die zu Beginn ihrer Ausbildung im Homeoffice sind oder waren, große Nachteile haben. Der Kontakt zu Ausbilder*innen, Kolleg*innen sowie zu anderen Auszubildenden wird durch das digitale Arbeiten erheblich erschwert. Ebenso besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber*innen ihren Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes bei Auszubildenden im Homeoffice nur unzureichend nachkommen. Wir fordern daher eine verpflichtende, ausführliche Aufklärung aller Auszubildenden, insbesondere derjenigen, die im Homeoffice arbeiten, über ihre Rechte hinsichtlich ihrer Ausbildung und des Arbeitsschutzes. Bei Prüfungen muss es ebenfalls Sonderregelungen analog zu denen an Hochschulen geben, da auch Auszubildende nach wie vor von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Ausbildungsplätze müssen auch in Zeiten von Corona und Inflation sichergestellt werden. Dafür muss u.a. eine Ausbildungsplatzumlage geschaffen werden.

 

Öffentliche Räume

Nicht nur das Bildungssystem war massiv eingeschränkt. Auch die kulturellen Angebote und öffentlichen Räume wurden stark verringert. Die Pandemie hat viele der Aufenthaltsräume für junge Menschen – z.B. Jugendzentren, Vereine, Bars/Clubs – nicht mehr verfügbar gemacht. Viele von ihnen nutzen öffentliche Parks, um sich zu treffen und zu feiern. Lärmbelästigung oder vereinzelte Schlägereien wurden zum Anlass genommen, die Absperrung von und ein Alkoholverbot in Parks zu fordern. Wir lehnen Alkoholverbote und Parkumzäunungen bzw. -sperrungen entschieden ab! Auch das Auftreten des Ordnungsamts und der Polizei ist nicht hinzunehmen. Stattdessen braucht es die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern und Sozialarbeiter*innen. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten.

 

Es ist wichtig, dass Jugendliche sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden niedrigschwellige Angebote und kostenfreie Orte haben, an welchen sie sich treffen können. Anstelle von Repressionen braucht es mehr Angebote und eine flächendeckende Stärkung der aufsuchenden Jugendarbeit.

 

Parks und öffentliche Plätze sind auch deswegen so wichtig, weil kostenpflichtige Angebote wie Bars und Clubs im Zuge der Inflation für viele junge Menschen kaum noch bezahlbar sind. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordern wir einerseits die Prüfung und Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts, um die Eintrittspreise für Berliner Clubs, welche besonders für junge Menschen relevant sind, sozialverträglich zu gestalten. Das Finanzierungskonzept und der Kreis der betreffenden Clubs soll gemeinsam mit der Clubkommission erarbeitet werden. Andererseits setzen wir uns für eine generelle Einstufung von Veranstaltungsstätten als kulturelle Einrichtungen ein, damit ein ermäßigter Steuersatz von 7% geltend gemacht werden kann. Ebenfalls sollten junge Menschen die Möglichkeit haben, das kulturelle Angebot in Berlin wahrnehmen zu können. Daher fordern wir kostenlosen Eintritt in die Landeseigenen Museen und alle Dauerausstellungen für Menschen unter 25 Jahren. Darüber hinaus müssen auch alternative kostenlose Angebote für junge Menschen gestärkt werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs und Sportangebote.

 

Darüber hinaus wollen wir die Vereine in Berlin stärken. In vielen Bezirken überleben diese nur durch das unerschöpfliche Engagement von Ehrenamtlichen. Neben einer finanziellen Unterstützung durch vom Land zur Verfügung gestellte Mittel, über die die Bezirke verfügen sollen, braucht es eine Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte. Hier fordern wir eine neue Strategie, um das Ehrenamt zu stärken. Neben einer Anerkennungskultur braucht es vor allem finanzielle Entlastung für die geleistete Arbeit – beispielsweise mit ÖPNV-Abos oder einer Mindestvergütung.

 

Wirtschaft

Die Auswirkungen der Pandemie werden besonders für Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch schlechter gestellten Herkünften deutlich. Neben der Schule oder dem Studium nicht arbeiten zu müssen, ist immer ein Privileg. Besonders mit dem Wegfallen vieler Aushilfsjobs während der Pandemie aber sind für die einen existenzielle Sorgen entstanden, teils kann sich Bildung so nicht mehr geleistet werden, während andere weiterhin von ihren Familien finanziell unterstützt wurden können und so vergleichsweise weniger beschränkt werden. Deshalb fordern wir die Einrichtung eines durch Einnahmen der progressiven Erbschaftssteuer finanzierten Chancengleichheitsfonds, der zum einen in Höhe von je 20.000€ als Gesellschaftserbe an alle 18-Jährigen ausgezahlt wird und zum anderen zur Finanzierung von öffentlichen Gütern und Leistungen, die die allgemeine Chancengleichheit fördern, genutzt wird. Damit geht mehreres einher: Wir wollen das Vermögen einiger weniger auf die gesamte Gesellschaft umvererben, um jungen Erwachsenen auf der einen Seite einen finanziellen Boost zum Start ins Leben zu geben und andererseits Ungleichheit fördernde Strukturen zu bekämpfen.

 

Neben dem Chancengleichheitsfonds fordern wir die Verlängerung der Kindergeldzahlungen. Während die Fortzahlung des BAföGs an die Corona-bedingten Einschränkungen angepasst wurde, bleibt die Zahlungsdauer des Kindergeldes ungeändert und riskiert somit starke Geldeinbußen am Ende der Ausbildung.

 

Auch für junge Menschen im Berufsleben hat die Pandemie gravierende Auswirkungen. Viele mussten aus dem Homeoffice arbeiten, andere unter Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit weiterhin in ihrer Arbeitsstelle arbeiten. Durch die Digitalisierung ergeben sich neue Möglichkeiten des Homeoffice, also des Arbeitens von zu Hause, die durch die Pandemie weiter vorangetrieben wurde. Anstelle von Präsenzmeetings traten Videomeetings, der Austausch mit Kolleg*innen fiel oftmals weg. Dennoch kann Homeoffice auch in Zeiten außerhalb der Pandemie Vorteile für Arbeitnehmer*innen bieten, wie flexible Arbeitszeiten oder der Wegfall von langen Arbeitswegen. Dies kann allerdings auch dazu führen, dass Menschen länger arbeiten und keinen richtigen Feierabend haben, da von einer ständigen Erreichbarkeit ausgegangen wird. Hinzu kommen außerdem Möglichkeiten der digitalen Überwachung der Arbeitnehmer*innen, durch Produktivitätschecks wie bspw. die Bewegungen der Computermaus. Diese digitale Überwachung lehnen wir kategorisch ab. Softwaren, die zur digitalen Überwachung von Arbeitnehmer*innen dienen, müssen verboten werden. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer*innen über ihre Rechte im Homeoffice aufgeklärt werden, dies umfasst explizit auch Datenschutz sowie den Schutz vor Überwachung durch den Arbeitgeber. Durch die Digitalisierung und Homeoffice vermischen sich Arbeits- und Privatleben zunehmend. Damit Arbeitnehmer*innen auch im Homeoffice Erholungszeiten haben, in denen die Arbeitgeber*innen sie nicht kontaktieren, fordern wir Sperrzeiten, in denen die Arbeitgeber*innen die Arbeitnehmer*innen im Regelfall nicht kontaktieren dürfen. Diese sind bei flexiblen Arbeitszeiten auch flexibel zu ermöglichen. Darüber hinaus fordern wir neben dem Recht auf Homeoffice auch ein Recht auf einen gestellten Arbeitsplatz, sofern dagegen keine Gründe des Gesundheitsschutzes sprechen. Insbesondere junge Menschen haben in Berlin aufgrund der enormen Mietpreise nur wenig Wohnraum zur Verfügung. Sofern sie im Homeoffice arbeiten, erschwert diese Platzteilung die Trennung von Arbeits- und Privatleben weiter und kann negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit haben. Wir lehnen darüber hinaus ab, dass Unternehmen Geld für Büroflächen sowie Heizkosten sparen können und dies im Gegenzug von den Arbeitnehmer*innen gestemmt werden muss, da sie im Homeoffice arbeiten. Wenn Leute sich dafür entscheidenden, auch oder ausschließlich aus dem Homeoffice zu arbeiten, ist die technische Ausstattung sowie die arbeitsschutzgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes (z.B. ein passender Schreibtischstuhl) von den Arbeitgeber*innen zu stellen bzw. zu zahlen. Damit Homeoffice flächendeckend möglich wird, fordern wir weiterhin den Ausbau von schnellem und stabilem Internet in der ganzen Stadt. Dabei halten wir an unserer Forderung nach der Verstaatlichung der Breitbandinfrastruktur in Gebieten, in denen es nur einen Anbieter gibt, sowie der letzten Meile, fest. Die letzte Meile beschreibt dabei das Stück der Verbindung, dass direkt zu den Verbraucher*innen führt.

 

Um junge Menschen zu entlasten und ihnen zugleich eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, fordern wir:

 

  • mehr kostenfreie sowie niederschwellige Angebote für junge Menschen in Berlin zur Verbesserung ihrer mentalen Gesundheitsversorgung
  • ein Recht auf Internet für alle Menschen in Berlin
  • den flächendeckenden Ausbau von schnellem und stabilem Internet
  • die Einführung eines Gesellschaftserbes
  • den Schutz von Arbeitnehmer*innenrechten im Homeoffice
  • (Einführung von Kontaktsperren für Arbeitgeber*innen)
  • Prüfung und Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts zusammen mit der Clubkommission, um die Eintrittspreise für Berliner Clubs sozialverträglich zu gestalten
  • keine Parksperrungen und Alkoholverbote, sondern die Ausweitung von Freiräumen sowie Angebote für junge Menschen im gesamten Stadtgebiet (vor allem in den Abendstunden). Wir sehen hier die BVV- Fraktionen in der Pflicht, die Nutzung der Grünflächenanlagen multigenerational zu verstehen
  • die Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sowie Vereine
  • eine Offensive für die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit in Berlin
  • Freiversuchsregelungen für Prüfungen
  • kostenfreien Eintritt für Museen und Dauerausstellungen für Menschen unter 25 Jahren

 

Antrag 202/II/2022 Wasser schützen!

10.10.2022

Grundwasserknappheit bekämpfen

Die Klimakrise und damit einhergehende Erderwärmung haben verschiedene Facetten. Für den Ballungsraum Berlin ergibt sich eine jetzt schon spürbare Knappheit. Die Wasserknappheit.

 

Bereits in den letzten Sommern konnte man die Wasserknappheit in Berlin kaum übersehen. Der Boden trocknet aus, Grünanlagen verbrennen und werden braun, und der Pegelstand der Gewässer sinkt. Die Wärme unserer Sommer beträgt inzwischen circa zwei Grad mehr als in der Klimareferenzperiode 1961 bis 1990. Das birgt eine 15 Prozent höhere Verdunstung von Wasser, die spürbar ist.

 

In den letzten Jahren hat der Ballungsraum Berlin Trinkwasser hauptsächlich aus der Spree und Dahme bezogen. Wir reichern mit dem Wasser dieser Gewässer das Grundwasser künstlich an und nutzen es dann für unsere Grundwasserversorgung. Doch über die Jahre hinweg sinkt der Grundwasserspiegel, eine beunruhigende Entwicklung.

 

Die Trockenheit und der Mangel an Niederschlag der letzten Sommer führt dazu, dass wir unseren niedrigen Grundwasserspiegel nicht mehr ausgleichen können. Das war erstmals 2003 der Fall und ist seit 2018 jährlich zu beobachten. Unsere Wasservorräte erholen sich nicht mehr, in diesem Jahr beträgt beispielsweise das Wasseraufkommen im Spreewald nur ein Viertel des notwendigen Normalaufkommens. Das Wasseraufkommen der Spree wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der geplanten Flutung der stillgelegten Brandenburger Braunkohletagebaue, wie dem geplanten Ostsee nördlich von Cottbus, drastisch verringern. Diese Wasserknappheit wird sich auch auf den Flusspegel der Berliner Spreeabschnitte auswirken. Und auch nach abgeschlossener Flutung wird die erweiterte Verdunstungsfläche der so entstandenen Tagebauseen zu einem geringeren Pegelstand der angeschlossenen Fließgewässer führen.

 

Und diese Lage wird sich in den kommenden Jahren nicht verbessern, denn nicht nur sinkt das Aufkommen von Grundwasser, auch unser Trinkwasserverbrauch steigt seit Jahren. Seit 2007 lassen sich steigende Gebrauchsmengen verzeichnen, so lag der Berliner Trinkwasserverbrauch 2016 bei 117,1 Litern pro Kopf/pro Tag. 2019 waren es schon 119,5 Liter pro Kopf/pro Tag. Dies liegt zwar unter dem Bundesdurchschnitt von 128 Litern pro Einwohner*in pro Tag, der Berliner Wasserverbrauch wird sich durch die vermehrte Ansiedelung von Industrie und Gewerbe sowie dem gesteigerten Wasserverbrauch aufgrund von mehr Hitzetagen jedoch perspektivisch erhöhen. Unsere einstige sehr Abwassergetriebene Debatte verändert sich in eine, die Wassersparen in den Fokus rückt.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Der Senat muss sich prioritär mit Wassersparen auseinandersetzen und Maßnahmen erarbeiten, die zu einem geringeren Grundwasserverbrauch führen. Dabei soll insbesondere eine mögliche Nutzung des sogenannten Grauwassers, auch in Kombination mit Regenwasser, eingehend geprüft werden. Langfristig soll eine Pflicht zum Einbau entsprechender Anlagen bei dafür technisch geeigneten Neubauten eingeführt werden. Die Umrüstung von Bestandsbauten soll angemessen gefördert werden, insbesondere auch durch Beratungsangebote
  • Ein Gesetz, dass die exzessive Bewässerung von Gärten, das Auffüllen von Pools und das Waschen von Autos einschränken kann, um den Wasserverbrauch zu mindern.
  • Die Übermäßige Nutzung von Wasser soll Privatpersonen ab einem bestimmten Verbrauch, der weit über dem landesweiten Durchschnitt liegt, ohne dabei Grünanlagen zu versorgen, mit gestaffelten Preisen erheblich mehr kosten.
  • Die Überschüsse, die die Berliner Wasserbetriebe erzielen, sollen dem Berliner Landeshaushalt nur zweckgebunden für die Wasserwirtschaft zur Verfügung stehen und beispielsweise für die Pflege, Säuberung und Renaturierung von Gewässern, für den Ausbau und die Sanierung des Trink- und Abwassersystems, für den Ausbau des Trinkwasserbrunnennetzes und den Bau von Rückhaltebecken eingesetzt werden. Die erzielten Überschüsse dürfen nicht weiterhin für den Schuldenabbau Berlins verwendet werden.
  • Der Berliner Senat soll verstärkt mit den zuständigen Brandenburger Behörden in den Austausch treten, um eine gemeinsame Wasserstrategie für den Wasserraum Berlin-Brandenburg erarbeiten. Hierbei sollen sowohl die kommunalen Bevölkerungsversorgungsbetriebe als auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie der Berliner Wasserrat und die Wassertafel Berlin-Brandenburg beteiligt werden

 

Kleingewässer erhalten

Doch das Problem ist nicht nur unsere Grundwasserspiegel, der gesamte Umgang mit Wasser scheint in Berlin nicht prioritär zu sein. Wir haben über 400 Kleingewässer (natürliche Teiche, Sölle und Tümpel) in Berlin die gepflegt werden müssen. 6,7 Prozent der Landesfläche besteht aus Wasser. Und das ist ein großer Gewinn für unsere Lebensqualität. Gewässer sind der Schlüssel um eine Stadt herunterzukühlen, sie produzieren im Zusammenwirken mit der Ufervegetation Verdunstungskühle, was zu einer lokalen Temperaturabsenkung führt.

 

Natürliche Gewässer sorgen für Artenvielfalt und erhalten Lebensräume von Tieren. Sie erbringen immense Ökosystemleistungen, beispielsweise die Regulierung des Kohlenstoffzyklus und führen auch zur erhöhten Grundwasserneubildung.

 

Außerdem zeigt der große Sommerliche Andrang an die Berliner Seen, für welche Lebensfreude die Berliner Gewässer sorgen.

 

Doch unsere Gewässer müssen auch dementsprechend gepflegt und umsorgt werden, 48 Prozent unser Kleingewässer ist sind einem mangelhaften Zustand. 37,6 Prozent sind bereits trockengefallen. Der Berliner Senat hat vermutlich über 100 Kleingewässer nicht einmal registriert und kann somit nicht für den Erhalt dieser Naturoasen wirken.

 

Deshalb fordern wird:

 

  • Regenwasser darf nicht direkt in die Kanalisation abgeführt werden, sondern muss örtlich gesammelt und zuerst den Kleingewässern zur Verfügung gestellt werden. Übriges Regenwasser darf der Kanalisation oder anderen Bewässerungszwecken zugeführt werden.
  • Der Senat muss mehr Mittel und Personal für die Pflege und Renaturierung von Kleingewässern zur Verfügung stellen. Hierbei muss besonders den Bezirksämtern notwendige Mittel und notwendiges Personal zur Verfügung gestellt werden!
  • Umfassend müssen alle Kleingewässer in Berlin registriert und nach ihrem Zustand beurteilt werden. Nach dieser Datenerfassung muss der Senat schnellstmöglich Maßnahmen vorlegen, die zum Erhalt der Gewässer führen.
  • Bei der Entwicklung dieser Maßnahmen müssen der Erhalt der Ökosysteme an und im Gewässer in angemessener Weise mit den Naherholungsinteressen der Bevölkerung abgewogen werden

 

Gerechte Wasserverteilung

Die häufigen trockenen Sommer und die immer gravierende Knappheit an Wasser habe auch zu Folge, dass der Wasserbedarf zur Bewässerung in der Landwirtschaft steigen wird. Derzeit hat die Bewässerungslandwirtschaft in Deutschland mit einer Wasserentnahme von ca. 1,3 Prozent der gesamten Entnahmemenge nur eine geringe Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 451.800 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Deutschland bewässert (2015). Die Beregnungsbedürftigkeit wird deutschlandweit tendenziell zunehmen, allerdings ist dies regional sehr unterschiedlich. Die Bewässerungsmenge ist stark abhängig von der landwirtschaftlichen Produktion. So wird der Obst- und Gemüsebau bisher stärker bewässert, als dies für viele Ackerkulturen der Fall ist. Hingegen werden Wälder, die ebenfalls stark unter der anhaltenden Trockenheit leiden, bisher nicht bewässert. Zukünftig werden also mehr Gruppen als heute um eine knapper werdende Ressource konkurrieren. Deshalb müssen wir über eine gerechte Verteilung und dementsprechend über eine Priorisierung der Ressource Wasser nachdenken, die auch die Bedürfnisse der (Gewässer-) Ökosysteme berücksichtigt. Dabei muss mitgedacht werden, dass die Nutzung und der Konsum von Wasser ein Grundbedürfnis für alle Menschen sind, Trinkwasserversorgung hat immer die höchste Priorität.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einsetzung einer Berlinweiten, sowie bundesweiten Planungsgruppe, die ein Maßnahmenpapier erarbeitet, um nachhaltiges Wassermanagement zu garantieren.
  • Die Entwicklung einer Informationskampagne für Bürger*innen, die zum Wassersparen ermutigt und die Bevölkerung hinsichtlich der knappen Ressource sensibilisiert.

 

Stadtflächen ökologisch nutzen

Die massive Bebauung der Stadt hat für die Artenvielfalt und Biodiversität fatale Folgen. Immer mehr Raum wird versiegelt und betoniert. Auch der Neubau von 100.000 notwendigen Wohnungen bis 2026 wird diese Lage verschärfen. Diese Versiegelung (Boden wird luft- und wasserdicht abgedeckt) führt zur Hemmung von Gasaustausch und dem erschwerten Versickern von Regenwasser. Außerdem kann massive Versiegelung zu örtlichen Überschwemmungen führen, da bei starken Regenfällen Regenwasser nur in die Kanalisation gelangen kann, die auf solche Starkwetterereignisse nicht ausgerichtet ist. Regenwasser wird aufgrund unser Mischkanalisation immer sofort zu Abwasser und kann gar nicht erst zur Grundwasserversorgung beitragen. Deshalb hat sich der Senat bereits das Ziel gesetzt die Einleitung von Regenwasser ins Abwasser jährlich um ein Prozent zu minimieren. Versiegelung führt außerdem zur Störung von Bodenfruchtbarkeit – die Bodenfauna hat keinen Austausch mit Luft und Wasser und wird so nachhaltig geschädigt, Lebensraum kann gar nicht erst entstehen. Die Stadt wird erhitzt, da der Boden kein Wasser aufnehmen und Abgeben kann und somit keine Verdunstungskühle entsteht.

 

Die Entsiegelung von Flächen kann zu kleinen Naturoasen führen: so könnten einzelne Regengärten geschaffen werden. Regengärten sind mit Bäumen, Stauden und Sträuchern bepflanzte Versickerungsflächen, die Berlin langfristig wieder in eine Schwammstadt verwandeln sollen. Die Schwammstadt soll Wasser aufsaugen wie ein Schwamm, und es bei Notwendigkeit auch wieder abgeben. Regenwasser soll also vor Ort bleiben und vor Ort bewirtschaftet werden. Dazu eignen sich die bereits in Pilotprojekten erprobten Regengärten. Einzelne kleine Flächen müssen prioritär mit verschiedensten Pflanzen begrünt werden. Der Regen versickert dort bis zu einem Drittel besser als auf rasenbestandeten Anlagen, außerdem wird das Schadstoffpotential durch erhöhte Filterleistung minimiert und Rückzugsräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger entstehen. Die Entsiegelung von Flächen kann direkt mit dem Schaffen von Naturoasen verbunden werden.

 

In Berlin beträgt diese versiegelte Fläche 34% Prozent der Stadt, damit gehört Berlin, noch vor Städten wie Bremen und Hamburg, zu den 10 am stärksten versiegelten Kommunen Deutschlands. Dieses Problem hat auch der Senat erkannt und erhebt in verschiedenen Datenbanken Entsiegelungspotentiale. Damit der Senat seinen eigenen Lösungsstrategien folgt fordern wir:

 

  • Parks und Grünflächen dürfen abseits der Gehwege und dafür vorgesehener Sportflächen wie Skateparks nicht asphaltiert werden. Für die Gehwege soll außerdem geprüft werden, ob luft- und wasserdurchlässige Baumaterialien verwendet werden können.
  • Jede Flächenversiegelung muss durch eine Entsiegelung, sowie Herstellung der natürlichen Bodenverhältnisse auf der entsiegelten Fläche, auf dem Stadtgebiet, gepaart sein
  • Die Überprüfung sämtlicher unbebauter Flächen auf Entsiegelungspotential darf nicht stagnieren
  • Entsiegelung von Parkraumflächen, wo möglich
  • alle, dauerhaft nicht mehr genutzten, versiegelten Flächen müssen entsiegelt werden
  • die umfassende Ausstattung und Koordinierung der Entsiegelungssanstrengungen der Bezirksämter
  • das Pilotprojekt Regengarten muss besonders gefördert und erweitert werden
  • Regenwassergewinnung muss bei Neubau und Sanierung Prioritär behandelt werden und darf nicht direkt ins Abwasser weitergeleitet werden

 

Naturraum Fluss erhalten

Flüsse sind in Deutschland häufig leider nicht mehr Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Der natürliche Flusslauf wurde begradigt, der Bootsverkehr führt zu Schadstoffen und hohem Wellenausschlag. So auch in Berlin. Viele der Boote auf der Spree sind alte Dieselkähne mit enormen CO2 Ausstoß. Circa 100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf den Berliner Gewässern und nur wenige von Ihnen sind mit Schadstofffiltern ausgerüstet. Und es gibt keine Auflagen, um den Schiffsverkehr zu modernisieren. Nur wenige Reedereien machen ihre Schiffe Umweltverträglicher und nur einzelne Fahren nicht mit Diesel.

 

Außerdem erkennen wir seit Jahrzehnten einen Rückgang von Röhrichtbeflanzung in unseren Gewässern, also auch Flüssen Die Röhrichtbestände in den Berliner Gewässern sorgen für natürlichen Lebensraum verschiedenster Tiere, doch Schiffsinduzierter Wellenschlag, ankernde Boote und Munitionsbergung führen zum Rückgang von Schilf und Schwimmpflanzenbeständen. Palisaden sollen nun vielerorts für den Schutz von Röhrichtbeständen sorgen. Dies muss auch in der Spree besonders beachtet werden. Inzwischen werden alle drei in die Spree fließenden Flüsse (Panke, Erpe und Wuhle) in umfassenden Teilen renaturiert, diese Zielsetzung sollte auch für die Spree gelten.

 

Berlin hat sich selbst das Ziel gesteckt auf einem Drittel der Uferlinien Röhricht wachsen zu lassen, um eine Begrünung voranzutreiben.

 

Um die Spree als grüne Wasserstraße innerhalb Berlins zu erhalten, fordern wir:

 

  • Der Senat muss vor allem den Bezirksämtern mehr Personal und finanzielle Mittel bereitstellen, um die schützenden Palisaden der Spree und anderer Gewässer zu pflegen, damit Röhricht wachsen kann.
  • Die Abgeordneten der SPD Fraktion im AGH und die Berliner SPD Abgeordneten Bundestag setzten sich für ein Verbot von Dieselbetriebenen Schiffsverkehr auf der Spree ein, um die CO2 und Schadstoffbelastung zu verringern.
  • Die Effekte von Geschwindigkeitsbegrenzung von Bootsverkehr, sowie ein Nachtfahrverbot auf der Spree müssen untersucht und ausgewertet werden, um daraufhin Maßnahmen zu erarbeiten, die den Lärmschutz und die Verringerung von CO2 Ausstoß gewährleisten.
  • Dieselben Anstrengungen sollen für alle weiteren Bundeswasserstraßen auf Berliner Gebiet angestrebt werden.