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Antrag 211/II/2022 Clubkultur auch für das Klima

10.10.2022

Der menschengemachte Klimawandel stellt für die Menschheit die größte Herausforderung und Bedrohung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dar. Trotz dieser Gewissheit reichen die bisherigen globalen Klimaschutzbemühungen nicht aus, um eine ausreichende Antwort auf diese Gefahr zu geben. 2015 wurde bei der UN-Klimakonferenz das Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen, welches den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2°C, aber möglichst auf 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau halten möchte. Das Pariser Klimaschutzabkommen sowie die Einhaltung der beschriebenen Zielstellungen betrachten wir dabei als elementar für eine lebenswerte Zukunft auf der Erde.

 

Leider entfaltet das Pariser Klimaschutzabkommen nicht die notwendige Wirkung. So ist stetig von neuen Höchstständen in den globalen Treibhausgasemissionen zu hören, während die Weltgemeinschaft schon lange den 1,5°C-Pfad verlassen haben. Wir möchten deutlich machen, dass selbst dieser Anstieg in der globalen Durchschnittstemperatur für Millionen von Menschen weltweit erhebliche Einschnitte in ihrem Leben bedeuten wird. Dabei sprechen wir nicht vordergründig von Einschnitten in unserem, sehr hohen Lebensstandard, sondern explizit von Einschnitten in das Leben von Menschen aus Regionen mit geringen Lebensstandards. Wir sprechen dort von dem Verlust von Lebensgrundlagen oder auch von möglichen Verteilungskämpfen über für das Leben essenzielle Bestandteile wie Trinkwasser. Hieraus wird deutlich, wie wichtig zeitnahe und hinreichende Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik sind.

 

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) schafft dies bisher nicht, da sich unter anderem für Beschlüsse alle Staaten einig sein müssen, aber auch bei der Nicht-Einhaltung von Verpflichtungen keine einschneidenden Folgen für die jeweiligen Staaten bestehen. Als Folge findet innerhalb der Staatengemeinschaft ein Katz-und-Maus-Spiel statt, bei welchem kein Akteur einen für das 1,5°C-Ziel ausreichenden Schritt gehen will.

 

Die Idee des Klimaclubs will genau diese Hindernisse überwinden. Der Klimaclub würde Staaten umfassen, welche sich zur vertieften, gemeinsamen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels zusammenfinden. Durch dieses Voranschreiten soll aufgezeigt werden, dass effektive Klimaschutzpolitik mit guter, zukunftssichernder und arbeitsplatzsichernder Wirtschaftspolitik einhergehen kann. Natürlich besteht die langfristige Vision darin, dass zunehmend möglichst viele weitere Staaten dem Klimaclub beitreten und somit den Wirkungsrahmen des Clubs erweitern.

 

Die Ampel-Koalition hat sich bereits im Koalitionsvertrag dazu verschrieben, sich für einen Klimaclub mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich einzusetzen. Innerhalb der G7-Präsidentschaft wurde bereits von Seiten des Bundeskanzlers versucht, diesem Ziel nachzugehen. Im Abschlusskommuniqué des G7-Gipfels in Elmau wurde in der Folge festgehalten, dass eine Gründung bis zum Ende des Jahres 2022 angestrebt wird.

 

In diesem Zeitraum gilt es, effektive Instrumente in den Klimaclub zu etablieren, sodass dieser die größtmögliche, positive Wirkung auf den Klimaschutz entwickeln kann.

 

Ein wesentlicher Bestandteil sollen verbindliche, 1,5°C-konforme Verpflichtungen für die Reduzierung von Emissionen durch die einzelnen Staaten in Verbindung mit wirksamen Sanktionsmechanismen sein. Durch die Sanktionsmechanismen soll die Einhaltung der Verpflichtungen verstärkt gesichert werden, was im bisherigen Rahmen nicht der Fall ist. Die Mitgliedstaaten sollen mit negativen Konsequenzen rechnen müssen, sobald ihre Anstrengungen nicht für die Einhaltungen der notwendigen Verpflichtungen ausreichen. Hieraus ergibt sich auch eine höhere Sicherheit für Staaten, welche ihre Verpflichtungen einhalten, nicht allein die immensen Kosten für die entsprechenden Treibhausgaseinsparungen zu tragen.

 

Um die Verpflichtungen hinsichtlich der Treibhausgasreduktion auch mit wichtigen Preisanreizen zu untermauern, braucht es eine adäquate CO2-Bepreisung. Hierbei bevorzugen wir ebenfalls die CO2-Steuer. Uns ist bewusst, dass durch eine CO2-Bepreisung besonders Menschen mit geringen Einkommen belastet werden. Vor diesem Hintergrund soll es innerhalb des Klimaclubs eine Pflicht geben, einen kompensierenden Anteil der staatlichen Einnahmen für den sozialen Ausgleich bei der Bekämpfung des Klimawandels zu nutzen.

 

Für die Überbrückung der bisherigen Hindernisse für eine Kooperation braucht es neben dem Anreiz, Fortschritte in der Klimaschutzbekämpfung zu erreichen, weitere Anreize für die Staaten hinsichtlich eines Beitritts. Eine Grundbefürchtung der Staaten ist es, durch die Auflage von strikteren Klimaschutzmaßnahmen die eigene Volkswirtschaft aufgrund erhöhter Kosten in eine nachteilige Wettbewerbsposition zu bringen. Hierauf aufbauend besteht ebenfalls die Gefahr des Carbon-Leakages durch Unternehmen mit emissionsintensiven Wirtschaftsaktivitäten. Dabei beschreibt das Carbon-Leakage den Prozess, bei welchem Unternehmen ihre Wirtschaftstätigkeiten aus Staaten mit strikteren Emissionsreduzierungsverpflichtungen in Staaten ohne bzw. mit geringeren Verpflichtungen verlegen. Hierdurch können Unternehmen Kosten reduzieren. Für den Klimaschutz wäre dieser Prozess fatal, da die Emissionen weiterhin entstehen, jedoch nicht durch verschiedene Instrumente reguliert werden würden.

 

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung mit einem CO2-Grenzausgleich bereits einen Ansatz ausgewählt. Dieser CO2-Grenzausgleich würde Importe in den Wirtschaftsraum des Klimaclubs anhand ihrer CO2-Emissionen bepreisen und somit ähnlich wie ein CO2-Zoll wirken. Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Klimaclubs müsste die Höhe des CO2-Grenzausgleichs mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen. Die Wettbewerbsfähigkeit bedarf einen Fokus auch aufgrund sozialer Aspekte, da hierdurch Arbeitsplätze gesichert und somit soziale Härten vermieden werden können.

 

Der Klimaclub muss für alle weiteren Staaten offenstehen, sobald klar definierte Beitrittskriterien erfüllt sind. Hierbei bedarf es einer besonderen Berücksichtigung für nicht-industrialisierte Staaten. Diese sollen beispielsweise durch zunächst vereinfachte Emissionsreduktionsverpflichtungen sowie einer über den bestehenden gemeinsamen globalen Klimafonds hinausgehenden finanziellen Unterstützung zum Beitritt ermutigt werden.

 

Zwar sollten wir nicht allein auf eine Rettung durch zukünftige Technologien hoffen. Dennoch ist die Erforschung sowohl der Klimakrise und ihrer Folgen als auch möglicher Lösungsansätze sinnvoll. Daher braucht es auch eine vertiefte Zusammenarbeit und Bereitstellung von Mitteln für Forschung durch die Mitglieder eines Klimaclubs. Hierdurch können gemeinsame Reduktionspotenziale effizienter und zeitnah genutzt werden, um schnell, effektiv und nachhaltig Emissionsreduktionen herbeiführen zu können.

 

Für uns müssen diese Instrumente den Weg in den Klimaclub finden, sodass die dringend nötigen Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik möglich werden. Denn eines ist klar: Der Klimawandel wird nicht auf uns warten und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren!

 

Forderungen:

 

Wir fordern vom sozialdemokratischen Bundeskanzler, von der deutschen Bundesregierung, der Bundes-SPD sowie der SPD-Bundestagsfraktion, innerhalb der Ausgestaltung des Klimaclubs:

  • sich für die Vereinbarung von verpflichtenden Emissionsreduktionen verbunden mit adäquaten, vertraglich festgehaltenen Sanktionen im Fall der Nicht-Einhaltung sowie für einen entsprechenden Kontroll- und Umsetzungsmechanismus einzusetzen.
  • auf die Einführung einer CO2-Bepreisung in für den Welthandel relevanten Sektoren der Schwerindustrie zu pochen, wobei explizite und implizite Preismechanismen, wie etwa CO2-Steuer, gleichermaßen anzuerkennen sind. Die Einnahmen dieser CO2-Bepreisung sollen zu einem klar definierten Teil für den sozialen Ausgleich der Belastungen, entstehend aus der CO2-Bepreisung, genutzt werden. Darüber hinaus sollte ein klar definierter Teil der Einnahmen der Finanzierung Klimaanpassungsmaßnahmen in den von der Klimakrise meist betroffenen Ländern, unabhängig der Club-Mitgliedschaft, gewidmet werden. Diese Mittel sollen bereits im Rahmen
  • der Klimarahmenkonvention versprochene Gelder ergänzen und nicht ersetzen. Für die Wahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten, welche für den Erhalt von Arbeitsplätzen elementar ist, soll ein wirksamer, ein mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) konformer CO2-Grenzausgleichsmechanismus geschaffen werden. Die Höhe der CO2-Bepreisung im Rahmen dieses Grenzausgleichsmechanismus muss daher mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen.
  • zusätzliche Anreize auch für den Beitritt von nicht-industrialisierten Staaten zu schaffen, welche bisher nicht die finanziellen Mittel besitzen, den Weg zur Klimaneutralität zu beschreiten. Hierfür braucht es neben dem bestehenden gemeinsamen Klimafonds weitere finanzielle Hilfen der Besonders nicht-industrialisierte Staaten sollen durch leichtere Emissionsreduktionsverpflichtungen oder auch leichtere Bedingungen innerhalb der CO2-Bepreisung zu einem Beitritt ermutigt werden. So sollen sie einerseits in ihren Bemühungen unterstützt werden sowie andererseits endlich eine federführende Rolle in der Abwendung einer Krise zugewiesen bekommen, für die sie meist vergleichsweise wenig verantwortlich sind, deren Folgen sie aber überproportional tragen werden müssen.
  • neben CO2-Bepreisung sollte die Investition und Entwicklung neuer Märkte für klimafreundliche Technologien eine zentrale Säule der Arbeit des Klima-Clubs sein. Hierfür sollten sich Mitgliedstaaten zu Mindeststandards für Kohlenstoffgehalt in der öffentlichen Beschaffung und Vergabe verpflichten und diese in den Handelsbeziehungen durchsetzen. Ein Fokus dieser Arbeit sollte die Erschließung dieser Märkte in Nicht-Mitgliedstaaten sein, um das Risiko zu vermindern, dass zwei Wirtschaftsräume mit und ohne CO2-Bepreisung sowie klimaungünstige Wettbewerbsvorteile entstehen. Investitionen und klare Nachfragesignale sind wirksame Maßnahmen, bis Partnerländer sich CO2-Bepreisungssysteme und -Steuer erarbeiten, was über mehrere Legislaturperioden dauern kann.
  • eine gemeinsame Initiative zur Erforschung der Klimakrise und ihrer Folgen sowie möglicher Lösungsansätze zu starten. Hierfür soll ein gemeinsamer Fonds in angemessenem Umfang eingerichtet werden, welcher von den Mitgliedstaaten je nach Wirtschaftskraft gefüllt werden soll.
  • die zielorientierte Zusammenarbeit mit künftigen Präsidentschaften der G7, G20 sowie der Klimarahmenkonvention anstreben, um das Projekt weiterhin zu fördern.

Antrag 207/II/2022 Jenseits von Wasserstoffträumen – Endverbraucher*innen aller Länder, elektrifiziert euch!

10.10.2022

Eine erfolgreiche soziale Klimaschutzstrategie bedarf nicht nur des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren und Abbau der fossilen Energie, sondern auch eines strategischen und wissenschaftlich fundierten Einsatzes neuer Technologien in den richtigen Wirtschaftsbranchen. Dazu gehört eine realistische Wasserstoffstrategie frei von technologischen Fantasien und unangebrachtem Optimismus.

 

Wasserstoff stellt ein massives Problem für die Dekarbonisierung dar, welches bisher im öffentlichen Diskurs kaum thematisiert wird oder falls doch, dann in Verbindung mit fantastischen Erzählungen und unrealistischen Zukunftsvisionen der mächtigen Gaslobby zum Erhalt ihrer Industrie.

 

99 % des aktuellen Bedarfs von Wasserstoff entsteht durch die Industrieprozesse, in welchen er unter anderem als Chemierohstoff und in der Herstellung von Düngemitteln angewendet wird. Aktuell deckt die sogenannte „graue“ Quelle durch Methan-Dampfreformierung von Erdgas den weltweiten Wasserstoffbedarf fast ausschließlich ab. Dieser Prozess ist äußerst energieintensiv, sodass die Verbrennung grauen Wasserstoffs vielfach klimaschädlicher ist als die einfache Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle. Grauer Wasserstoff macht in seiner industriellen Endnutzung aktuell ungefähr 3 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus, einen ähnlichen Anteil wie der Flugverkehr.

 

Bei der Herstellung von „blauem“ Wasserstoff aus fossilen Quellen mit Kohlenstoffsequestrierung entstehen durch den Austritt von Methan im Gastransit sowie unzureichende Sequestrierungstechnologie erhebliche Effizienzlücken. Die Verbrennung blauen Wasserstoffs kann also immer noch bis zu 20 % treibhausgasintensiver sein als die Verbrennung von Erdgas. Die Erfassung und Verringerung von den genauen Emissionen dieser Wasserstoffquelle sind äußerst komplex und könnten Jahre dauern.

 

Die einzig erneuerbare Quelle von Wasserstoff ist die Elektrolyse von Wasser anhand erneuerbaren Stroms, wobei die relevanten Technologien noch im Frühstadium sind und der Strombedarf für eine Dekarbonisierung des heutigen Wasserstoffbedarfs fast der dreifachen Menge an Wind- und Solarstrom bedürfte, die die Welt 2019 produziert hat.

 

Viele Regierungen setzen auf Wasserstoff als Zukunftstechnologie, ohne zwischen den unterschiedlichen technologischen und geographischen Quellen zu differenzieren und/oder die prioritären Wirtschaftsbranchen für dessen Endverbrauch zu definieren, wo günstigere, effizientere und sozial vertretbare Lösungen bereits bestehen.

 

Die Ampelregierung verlässt sich in ihrer Klimaschutzstrategie ebenfalls auf grünen Wasserstoff und setzt sich eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 zum Ziel. Im Koalitionsvertrag 2021 steht, dass grüner Wasserstoff vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden sollte, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Parallel sieht der Koalitionsvertrag jedoch die Errichtung moderner Gaskraftwerke mit Kapazität zur Umstellung auf klimaneutrale Gase, d.h. die Verbrennung grünen Wasserstoffs zur Stromerzeugung, vor.

 

Auch bei den modernsten Elektrolyseanlagen entsteht eine Effizienzlücke von ungefähr 20 % und bei der Verbrennung der Derivate geht weitere Energie verloren, sodass die Wiedergewinnung grünen Stroms aus grünem Wasserstoff mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Die Verbrennung von grünem Wasserstoff außerhalb seiner bestehenden industriellen Einsätze und beschränkter sonstiger zukünftiger Nutzungen wie etwa im Luft- und Schiffsverkehr ist also aufgrund der daraus entstehenden Kosten weder klimapolitisch noch sozial vertretbar.

 

Wir fordern daher:

 

  • die weitreichende, schnelle und direkte Elektrifizierung als Grundsatz unserer Klimaschutz- und Energiepolitik. Das Versprechen vom grünen Wasserstoff soll nicht von mächtigen Lobbys dafür missbraucht werden, die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr durch bereits bestehende Technologien zu verzögern und damit die Gewinne der Fossilindustrie noch bis 2050 zu maximieren.
  • wertvollen grünen Wasserstoff sollte man ausschließlich in schwer dekarbonisierbaren Sektoren zu nutzen, wo Wasserstoff gesellschaftlich und ökologisch nützlich sowie technologisch unverzichtbar ist.
  • die Verbrennung von grünem Wasserstoff zur Stromerzeugung nur in den Fällen zu erlauben, wo die Herstellung dessen Speicherkapazität zum Ausgleich saisonaler Schwankungen in der erneuerbaren Energie anbietet.
  • die Einspeisung von grünem Wasserstoff ins allgemeine Gasleitungsnetz abzulehnen. Stattdessen sollten in geeigneten Fällen die Hausheizung entkarbonisiert und Haushalte von Kosten entlastet werden, indem die Abwärme von der wasserstoffbetriebenen Produktion in Fern- und Nahwärmenetzwerke genutzt wird. Hierfür fordern wir die Investition in leistungsstarke Wärmespeicher, um eine stabile Energielieferung zu sichern.

 

 

Antrag 208/II/2022 Mehr Klimaschutz durch mehr Gender Empowerment!

10.10.2022

Es ist uns bereits seit geraumer Zeit klar, dass die Folgen des Klimawandels in besonderem Maße FINTA treffen. Sie sind es nämlich, die während und nach Klimakatastrophen in besonderer Weise betroffen sind, da sie mit höherer Wahrscheinlichkeit sterben, weil sie sich um Angehörige und Kinder kümmern und deren Flucht mitorganisieren müssen bzw. diese nicht zurücklassen wollen oder können. Zudem wird ihnen, wie bei dem Bildungszugang im Allgemeinen, häufiger das Erlernen von Überlebenstechniken wie z.B. Schwimmen und Erstversorgung verweigert. Dies betrifft auch die Effektivität von Warnsystemen für diese Bevölkerungsgruppen. Außerdem können die Folgen des Klimawandels sowohl Beschleuniger für eine revisionistische Politik sein, die die Rechte von FINTA einschränkt, als auch Begünstigter für häusliche Gewalt oder sexualisierte Gewalterfahrungen auf der Flucht.

 

Jedoch lässt sich nicht nur eine Ungleichheit in Bezug auf die Folgen des Klimawandels beobachten, sondern ebenfalls in der Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein höherer FINTA-Anteil und mehr Diversität in Entscheidungsgremien und Führungspositionen einen positiven Einfluss auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft haben. Neben einer feministischen Außenpolitik brauchen wir also auch ganz klar eine dezidiert feministische Klimapolitik. Auch wenn Erdbeben, Dürren und Überschwemmungen nicht per se genderspezifisch sind, müssen wir die weitreichenden Folgen und Nachwirkungen beachten, um die Notwendigkeit von feministischen Perspektiven im Klima-Kontext herauszustellen.

 

Die heutige Datenlage zeigt eindeutig positive Korrelationen zwischen dem Global Gender Gap Index oder dem Gender Inequality Index und dem Environmental Performance Index. Kurz gesagt: Wie gerecht oder ungerecht Länder in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter sind, beeinflusst entschieden, welchen positiven oder negativen Beitrag die Klimapolitik des Landes für die ganze Welt hat.  In einem Zeitraum von 30 Jahren konnte gezeigt werden, dass eine Erhöhung des Women’s Political Empowerment Index um einen Punkt mit einer Reduktion der CO2-Emissionen von über 11% einher ging. Diese persönliche Korrelation erklären wissenschaftliche Studien dadurch, dass

 

  1. Länder mit hohem parlamentarischen FINTA-Anteil eher internationale Umweltabkommen ratifizieren
  2. FINTA gewöhnlich ressourcenschonender und emmissionsärmer produzieren und
  3. FINTA durchschnittlich einen kleineren ökologischen Fußabdruck haben als Männer.

 

Wir als Jusos sind ebenfalls der Meinung, dass die Emanzipation von FINTA und die Bekämpfung des Klimawandels in geeigneten Bereichen für Lösungsstrategien kombiniert werden können und sollten.

 

Wir fordern daher, dass in der deutschen Klimapolitik Gender Empowerment und Diversity Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung anerkannt und gefördert werden. Das soll sich insbesondere in der Kommunikation zur Öffentlichkeit und in der Verteilung von finanziellen Mitteln und in öffentlichen Vergaben äußern.

Antrag 210/II/2022 Tierschutz ist kein Nullsummenspiel – für ein Wildtierkompetenzzentrum in Berlin

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Einrichtung eines Wildtierkompetenzzentrums einzusetzen, sowie eine ausreichende finanzielle Berücksichtigung im Landeshaushalt zu sichern.

 

Berlin als grüne Metropole wächst – nicht nur mehr und mehr Menschen zieht es in unsere Stadt, auch Wildtiere breiten sich zunehmend im urbanen Raum aus, denn die Region bietet für viele einen sicheren und adäquaten Lebensraum. Diese Artenvielfalt trägt zu unserer Lebensqualität bei, sichert eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen Räume und ist Teil eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für ein Zusammenleben mit Wildtieren steigt, gleichzeitig wachsen aber auch die Konflikte, denn wir begegnen uns immer häufiger.

 

Darum benötigt Berlin ein Wildtierkompetenzzentrum. An diesem Ort sollen wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Betreuung und Auswilderung, artgerechte Pflege und Unterbringung, sowie tierärztliche und artgerechte Versorgung gewährleistet werden. Neben diesen Angeboten kann ein Wildtierkompetenzzentrum eine wichtige Funktion als Bildungsstätte und Vernetzungsraum erfüllen, um eine gesamtstädtische Wildtierstrategie zu etablieren.

Antrag 199/II/2022 Verstetigung der Energieeinsparungen

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, des Bezirksamtes, des Abgeordnetenhauses, des Senats und des Bundestages werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass möglichst viele der in der aktuellen Gasbezugskrise beschlossenen Energieeinsparungen angesichts der sich immer mehr verschärfenden Klimakrise über die Dauer der aktuellen Gasbezugskrise hinaus, unter Einbeziehung der Erfahrungen des Winters 2022/23, verstetigt werden.