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Antrag 224/II/2022 Schaffung von Anlauf‐ und Beratungsstellen zur Unterstützung für betroffene Angehörige von Anhänger:innen von Verschwörungserzählungen

19.10.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitgliedern im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat mehr Unterstützung für betroffene Angehörige von Anhänger:innen von Verschwörungserzählungen.

 

Wir fordern:

  • Bestandsaufnahme der bestehenden Hilfestrukturen
  • Stärkung bestehender und Förderung neuer qualifizierte Beratungs‐ und Betreuungsangebote
  • Prüfung inwiefern die Programme „Demokratie, Respekt und Vielfalt“ oder „Demokratie Leben!“ integriert werden können

 

Ziel muss eine funktionierende Hilfestruktur sein, die Angehörige nicht mehr allein lässt.

 

Antrag 172/II/2022 Echte Gewaltprävention fördern: Datenweitergabe an Anti-Gewalt-Projekte durch die Behörden wieder ermöglichen

18.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft unverzüglich wieder Daten zu Vorfällen von Hasskriminalität und Gewalt an Organisationen aus der Opferberatung und Gewaltprävention weitegeben dürfen. Falls das datenschutzrechtlich erforderlich sein sollte, ist eine gesetzliche Ermächtigung zu schaffen. Maßgeblich hierfür soll die bisher gängige Praxis der Datenweitergabe sein und entsprechende Organisationen eng eingebunden werden, damit deren Bedürfnisse adäquat Berücksichtigung finden.

 

Ohne diese Daten ist nachhaltige Gewaltprävention und Opferberatung nicht möglich, da Organisationen nicht informiert an die Situation in Berlin angepasste Programme entwickeln und anbieten können.

Antrag 156/II/2022 Die Mafia ist keine Marktmarke: Schluss mit der Verharmlosung dieser kriminellen Organisation

17.10.2022

dass die SPD auf Landesebene sowie die Mandatsträger:innen der SPD im Abgeordnetenhaus und im Senat:

 

  1. Sich für das Verbot der Verwendung des Begriffes „Mafia“ – als Markenzeichen für ökonomische Aktivitäten bzw. bei Anmeldungen von Gewerbe einsetzen (wie z.B. für Pizzerias und/oder mobile Läden in Berlin).
  2. Mit einer landesweiten Umfrage prüfen, – wo im Einzelhandel und in der Gastronomie territoriale Kontrollen und die Dominanz mafiös organisierter Gruppen existieren, die in Restaurants und Cafés Schutzgeld erpressen und Drogengeschäften nachgehen –  inwiefern Versuche der Einschüchterung und Bestechung von Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes durch mOK-Akteur*innen unternommen wurden.
  3. Sich für eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zur mOK einsetzen, um Betroffene und Opfer mafiöser Organisierter Kriminalität (mOK) durch z.B. Anonymisierungsmaßnahmen zu schützen und zu informieren, welche Anlaufstellen sie kontaktieren können, um ihre Abwehrstrategien gegen mOK zu stärken.
  4. Die Anzahl der für die Bekämpfung und Prävention von mOK eingesetzten Ermittler*innen und Sozialarbeiter*innen in den Bezirken erhöhen.
  5. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bekämpfung des Mafia-Phänomens und zur Vorbereitung regelmäßiger Untersuchungen und Recherchen zur Überwachung mafiöser krimineller Aktivitäten einsetzen.

 

Antrag 167/II/2022 Sichere, digitale und einfache Interaktion mit Ämtern - Ende der digitalen Verwaltungssteinzeit

12.10.2022

Ende dem Senden von Briefen ans Amt. Bund und Länder müssen bundesweite technische Standards für die digitale Verwaltung festlegen. Alle Kommunen, Länder und der Bund müssen digital miteinander reden können. Es braucht eine einheitliche Sprache, also jeweils einen bundesweit einheitlichen Datenstandard zum Senden und Empfangen von Daten aus digitalen Verwaltungsverfahren und offene Kommunikationswege, also offene technische Schnittstellen in jedem Amt. Niemand nimmt den Kommunen das Recht, ihre digitalen Verfahren selbst zu entwickeln, aber alle müssen sich an die festgelegten Standards halten. Grundlage sollen offene Standards sein.

 

Bürger:innen und Unternehmen müssen sicher digital mit Ämtern kommunizieren, sich elektronisch authentifizieren und online bezahlen können. Ohne diese Basiskomponenten sind sie weiterhin gezwungen Briefe zu schreiben oder persönlich aufs Amt zu gehen. Bund und Länder sollen den Kommunen mindestens die drei bundesweit einheitlichen Basiskomponenten Authentifizierung, Kommunikation und Bezahlung zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR gibt es bereits etablierte Lösungen zur Authentifizierung. Auch hier gilt der Grundsatz „Public Money, Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen grundsätzlich als Freie Software und unter Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

Das  Schriftformerfordernis wird in allen Gesetzen um eine gleichwertige digitale Entsprechung für elektronische Kommunikation ergänzt.

 

Die Prinzipien der Barrierefreiheit sind zu beachten.

Antrag 159/II/2022 Für eine faire Berechnung der Tagessätze als Geldstrafe im deutschen Strafrecht

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Strafprozessordnung insoweit einzusetzen, als sie in jedem Fall eine Einsicht der Staatsanwaltschaft in den Steuerbescheid einer beschuldigten Person ermöglicht, wenn im Strafverfahren eine Geldstrafe in Betracht kommt, so dass daraus eine einkommensangemessene Tagessatzhöhe ermittelt werden kann.

 

Der Datenabruf soll elektronisch möglich sein, um nicht unnötig bürokratische und enorm zeitverzögernde Hürden aufzubauen.

 

Für Beschuldigte, die kein Vermögen haben und auf ALG II, Grundsicherung oder vergleichbare Sozialleistungen angewiesen sind, soll die Tagessatzhöhe auf 5 Euro begrenzt werden. So kann unter Berücksichtigung des Existenzminimums ein Einwirkungsübermaß und finanzielle Überforderung vermieden werden. Dies wirkt auch dem massiven Problem der Ersatzfreiheitsstrafen entgegen.

 

Der Beschuldigte soll im Anhang zum Strafbefehl schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass er aufgrund seiner der Staatsanwaltschaft unklaren finanziellen Situation die Möglichkeit hat, in einer Rückschrift einen Bescheid über die von ihm zum Zeitpunkt des Verfahrens erhaltenen Sozialleistungen beizufügen, sofern er diese beziehe.

 

Es soll zudem geprüft werden, inwieweit bundeseinheitliche Richtlinien zur sprachlichen Vereinfachung der Strafbefehle möglich beziehungsweise rechtssicher sind.