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Antrag 229/II/2022 Für Einbürgerungslots:innen und digitale Einbürgerungsanträge  

19.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitgliedes Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf:

 

Die Stadt Berlin soll ein Einbürgerungslots:innen-Projekt starten, dass in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Migrant:innen-Communities zielgruppenorientiert und mehrsprachig über die Einbürgerung informiert.

 

Die Stadt Berlin soll den digitale Einbürgerungsantrag gemäß des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung stellen. Weiterhin soll ein Einbürgerungs-Quick-Check auf dem Hauptstadtportal Berlin.de eingerichtet werden, mit dem Interessierte durch die Beantwortung einfacher Fragen nachvollziehen können, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen. Als Ausdruck einer gelebten Willkommenskultur ist dabei auf ein inklusives und nutzerfreundliches Design des Einbürgerungsprozesses zu achten.

Antrag 228/II/2022 Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine bürgernahe Praxis bei der Einbürgerung

19.10.2022

Deutschland muss ein modernes Einwanderungsland werden. Dazu benötigt es ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, dass es allen Bürger:innen die hier ihren Lebensmittelpunkt haben auch Staatsbürger:innen mit allen Rechten und Pflichten zu werden. Wir begrüßen die Vorhaben der Bundesregierung die Fristen für Einbürgerung abzusenken und die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages daher auf,  bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Fristen für den Erwerb der Niederlassungserlaubnis absenken
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland geborene Kinder
  • Abbau von Einbürgerungs-Hürden
  • Sowohl für die Ermessens- (§8 StAG) als auch für die Anspruchseinbürgerung (§10 StAG) ist aktuell die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ erforderlich. Diese soll laut Koalitionsvertrag durch „klare Kriterien“ ersetzt werden. Da die Lebensunterhaltssicherung sowie Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse ohnehin explizit Teil der Einbürgerungsvoraussetzungen sind, sind gar keine weiteren Kriterien notwendig.
  • Der Koalitionsvertrag siehtallgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis“ vor. In §10, Absatz 6 StAG sind bereits „altersbedingte Ausnahmen“ sowie Ausnahmen „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung“ festgehalten. Eine allgemeine Härtefallregelung für Ausnahmen bei den Sprachkenntnissen – z.B. für Analphabet:innen – gibt es im Staatsangehörigkeitsrecht anders als im Aufenthaltsgesetz (z.B. beim Erwerb einer Niederlassungserlaubnis) bisher nicht und muss im Rahmen der Gesetzesreform geschaffen werden
  • die im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen Härtefallregelungen sind auch auf fehlende Einkommensnachweise auszuweiten.

     

     

    Es ist weiter bei den Einbürgerungen durch die zuständigen Landesbehörden anzuerkennen, dass grundlegend ein öffentliches Interesse an Einbürgerungen besteht um ein gesellschaftliches Miteinander und die Demokratie zu stärken. Auch muss durch Härtefallregelungen die sich an den Lebensrealitäten der Menschen orientieren dafür gesorgt werden, dass  sich der Akt der Einbürgerung nicht unnötig verhindert wird.  Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und der Landesparlamente daher dazu auf dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrenshinweise für die zuständigen Landesbehörden in folgenden Punkten anzupassen sind:

     

    Anrechnungszeiten:

    • die Integrationsleistung, sich aus der Duldung einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel erarbeitet zu haben, muss als allgemeiner Härtefall anerkannt werden um die Zeit in der Duldung dementsprechend einzubeziehen, da geduldeten Menschen sonst eine erheblich längere Aufenthaltszeit bis zum Erwerb der Staatsangehörigkeit zugemutet

     

    Pflegeanforderung:

    • Menschen die Familienangehörige (Kinder, Menschen mit Behinderung, alte Menschen) pflegen, ist es oftmals nicht möglich Einkommen aus Arbeit und/oder Sprachnachweis B1 zu erlangen. Hier muss eine allgemeine Härtefallregelung greifen.

     

    Angemessener Wohnraum:

    • Da die Wohnungssituation in Ballungsräumen wie Berlin äußerst angespannt ist, leben gerade geflüchtete Menschen deshalb nicht selten auch nach Anerkennung auf Asyl weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Wohnformen oder Wohnheimen. Diese müssen als angemessener Wohnraum bei der Einbürgerung gelten.

     

    Sprachkenntnisse:

    Von den Nachweis der Sprachkenntnisse B1 soll als allgemeine Härtefallregelung abgesehen werden wenn:

    • Bei Einbürgerung von ehemaligen Gastarbeitern aus Gründen der Anerkennung ihrer Lebensleistung
    • Analphabetismus
    • Menschen ab 60 Jahren
    • Menschen die das Antragsverfahren eigenständig durchlaufen und nachweisen, dass der Besuch eines Sprachkurses nicht mit der Arbeit in Vollzeit vereinbar ist, soll der Sprachnachweis erlassen werden.
    • Alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, sollen unter eine Härtefallregelung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten.
    • Die Kosten für die Einbürgerung müssen sozial gestaffelt sein, um keine Hürden dazustellen.

     

    Antrag 227/II/2022 Roma Communities brauchen schnelle unbürokratische Hilfe gemeinsam von Land und Bezirken!

    19.10.2022

    Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert sich für eine adäquate Unterbringung von „nicht-sesshaften“ EU-Bürger*innen aus der Roma Community einzusetzen – auch vor dem Hintergrund des nahenden Winters. Dies soll insbesondere in einem Gesamtkonzept von „safe spaces“ (sichere Räume) für Obdachlose in Berlin gelöst werden.

    Antrag 117/II/2022 Kapitalerträge und Arbeit gleich besteuern, „Steuerlasten gerecht verteilen“

    19.10.2022

    Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu auf, die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a abzuschaffen und eine Neuregelung der Kapitalertragsbesteuerung, welche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz gegenüber Einkünften aus Erwerbsarbeit gerecht wird. Die Quellenbesteuerung sollte dabei beibehalten werden. Wo nötig müssen beteiligte Behörden wie die Finanzbehörden, in ihrer personellen Besetzung, technischen Ausstattung und rechtlichen Rahmen gestärkt werden. Ziel ist es Besteuerung in der Bundesrepublik sozial gerecht zu gestalten, damit Menschen mit geringem Einkommen, z. B. Alleinerziehende, Migrant*innen, und Minijobber*innen nicht weiter diskriminiert werden.

    Antrag 102/II/2022 Keine Benachteiligung von geflüchteten Menschen durch unausgewogene Energiesparmaßnahmen!

    19.10.2022

    Der kommende Herbst und Winter stellt uns angesichts der Versorgungsengpässe für  Energie vor große Herausforderungen. Hierzu scheinen an die Lebenssituation angepasste Einschränkungen, solidarisch getragen durch alle, notwendig zu sein.

     

    Die geplanten Anweisungen der Sparmaßnahmen an die Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete, insbesondere von bspw. wenige Stunden warmes Wasser am Tag, gehen über ein gesundes Maß jedoch hinaus. Dies stellt eine unverhältnismäßig hohe Einschränkung in der individuellen Lebensführung dar. Darüber hinaus würden andere Menschen in unserer Gesellschaft wohl ebenso wenig auf eine individuelle Entscheidung zum Duschen verzichten wollen.

     

    Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf:

     

    Die energiesparenden Maßnahmen bei Gemeinschaftsunterkünften von geflüchteten Menschen müssen überprüft werden und dürfen geflüchtete Menschen gegenüber der Gesellschaft nicht weiter benachteiligen!

    Wir verlangen die Aussetzung dieser vorläufigen Anweisung. Es bedarf einer Garantie, dass solche Maßnahmen die Aufenthaltsqualität der Gemeinschaftsunterkünfte und die individuelle Freiheit nicht noch weiter einschränken.