19.10.2022
Die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass bei dem im Aufbau befindlichen Landeseinbürgerungszentrum, Vielfalt auf allen Ebenen des Amtes bis in die Spitze personell vorgelebt und eine wertschätzende Willkommenskultur gegenüber den Einbürgerungsantragssteller:innen etabliert wird.
Das richtige politische Ziel einer deutlichen Steigerung der Einbürgerungen kann nur gelingen, wenn eine positive Identifikation der eingewanderten Bevölkerung mit dem Landeseinbürgerungszentrum und seinen vielfältigen Beschäftigten sowie der gelebten Willkommenskultur entsteht und ein starker Servicegedanke den Geist des Amtes prägt, der Einbürgerungswilligen Wertschätzung und Unterstützung auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft entgegenbringt und bestehende Hürden im Antragsverfahren entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Sinne der Antragstellenden überwinden hilft.
Daher fordern wir:
Um die personelle und kulturelle Aufstellung im Sinne einer inklusiven und diversitätsorientierten Behörde zu meistern, ist das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) anzuwenden und die fachliche Expertise der vom Land Berlin extra dafür geschaffenen und finanzierten Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung im Land Berlin (Fachstelle DOKE) zu beteiligen, die den Prozess begleitet.
Plublished in | Comments closed
18.10.2022
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Senats dazu auf, sich dringend dafür einzusetzen, dass möglichst schnell deutlich mehr Affenpocken-Impfdosen von der Bundesregierung bestellt sowie zügig und bedarfsgerecht an die Länder verteilt werden. Berlin als Affenpocken-„Hotspot“ muss bei der Verteilung auf die Bundesländer klaren Vorrang haben.
In Berlin setzen wir uns für eine zentralisierte Vergabe von Impfterminen nach dem Vorbild der Corona-Impfungen ein. Nur durch eine derartige Koordinierung kann verlässlich sichergestellt werden, dass alle Menschen ein Impfangebot bekommen, die zur Risikogruppe zählen und die Impfung in Anspruch nehmen wollen. Zugleich werden hierdurch Arztpraxen entlastet, die die Impfung anbieten.
Plublished in | Comments closed
18.10.2022
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, das Bauordnungsrecht so zu ändern, dass geschlechterneutrale Toiletten in allen öffentlichen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Hochschulen, Schulen etc.) verpflichtend sind. Diese sollen überall dort vorhanden sein, wo es auch geschlechtergetrennte Toiletten gibt (sog. „Damen- und Herrentoiletten“). Sollten zur Umsetzung weitere Gesetzesänderungen notwendig sein, sollen diese entsprechend vorgenommen werden. Insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden geschlechterspezifische Toilettenräume in geschlechterneutrale Toilettenräume umzuwidmen. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen die Ausgrenzung von Minderheiten und zur Schaffung von sicheren Räumen für nonbinäre, inter- und transgeschlechtliche Personen.
Plublished in | Comments closed
18.10.2022
Wir begrüßen, dass das Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehene Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt haben. Damit rückt die lange überfällige Abschaffung des „TSG“ endlich näher. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt ohne vorherige Zwangsgutachten möglich sein soll.
Dennoch bleiben die Eckpunkte hinter einem echten Selbstbestimmungsgesetz zurück. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen einzusetzen:
- Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag müssen an jedem Standesamt abgegeben werden können. Es wäre nicht zumutbar, wenn Menschen nur für die Abgabe dieser Erklärung das Standesamt ihrer Geburt aufsuchen müssten.
- Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können. Die derzeit übliche Prüfung, ob das Recht des Heimatstaats eine vergleichbare Regelung kennt, verursacht unnötigen und zeitraubenden Bürokratieaufwand.
- Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.
- Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.
- Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, hier von den allgemeinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 104 ff. BGB) abzuweichen.
- Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.
- Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen. Bei entsprechender Reife muss die Entscheidung in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes fallen. Daher muss auch die Altersgrenze für eine eigenständige Entscheidung ohne Beteiligung der Eltern abgesenkt werden.
- Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegen private und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll darüber hinaus nur Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag enthalten. Um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern, braucht es aber weitere Maßnahmen. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:
- Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
- Eltern, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, sind in der Geburtsurkunde des Kindes mit einer Bezeichnung einzutragen, die ihrem geänderten Geschlechtseintrag entspricht.
- Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde.
- Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder unverhältnismäßig benachteiligen.
Plublished in | Comments closed
18.10.2022
Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in allen Senatsverwaltungen, inkl. der Senatskanzlei, und den Bezirksämtern „LSBTI-Beauftragte“ eingesetzt werden, wo diese noch nicht oder nicht mehr existieren. Diese sollen in allen Bereichen mitwirken können und die Belange der LSBTI*-Community aktiv vertreten. Die Stellen sollen dauerhaft bestehen und aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Die Beauftragten sollen gegenüber den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit sichtbar sein und über sich, ihre Arbeit und notwendige Ressourcen vor allem in der Webpräsenz der Senatsverwaltungen informieren. Sie erhalten zudem ein eigenes Budget zur Finanzierung eigener Projekte und Veranstaltungen. So soll sichergestellt werden, dass Berlin seiner Rolle als Regenbogenhauptstadt gerecht wird und diejenigen schnell Hilfe, Unterstützung und Interessensvertretung erfahren, die sich am nötigsten brauchen.
Plublished in | Comments closed