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Antrag 223/I/2020 Zukunftsfähiger Ausbau von Ladesäulen

6.10.2020

Die SPD Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsver-
waltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei der Auswahl von Standorten der Ladeeinrichtungen folgende Schwerpunkte verfolgt werden:

 

Die neuen Ladesäulen sollen künftig vorrangig aufgestellt werden:

  • Auf P&R-Plätzen und Bahnhöfen
  • Auf Parkplätzen
  • In Parkhäusern und Tiefgaragen
  • An Tankstellen
  • Auf Betriebs- und Privatgeländen
  • Auf Stellplätzen.

Insbesondere Schnellladepunkte mit hoher Leistung (>100 kW) sind mit Schwerpunkt an Tankstellen zu errichten. Dadurch kann das ad-Hoc-Laden diskriminierungsfrei und zu gleichen Konditionen für alle Besitzer*innen von Elektroautos angeboten werden.

Das bisher vom Senat verfolgte „Berliner Modell“ einer nachfrageorientierten Ausweitung der Ladeeinrichtungen auf Antrag von interessierten Bürgerinnen mit Nachweis eines Kaufvertrages von einem E-Auto – ohne Rücksicht auf eine spätere bauliche Umgestaltung des Straßenraumes bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – ist nicht weiter zu verfolgen.   

 

Für alle weiteren Standorte ist vor einer Aufstellung ausnahmslos ein Prüfkonzept zu
erstellen, wie der öffentliche Raum hin zu mehr Aufenthalts- und Lebensqualität für alle entwickelt werden soll. Dies gilt auch für Nebenstraßen in Tempo 30-Zonen, die noch nicht durch bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehren verkehrs-beruhigt sind, oder die zukünftig zu „Block-Kiezen“ umgestaltet werden.

Das Prüfkonzept ist für alle Straßen zu erstellen, in denen die Aufstellung von Ladesäulen geplant wird. Die entsprechenden Prozesse müssen in der Kostenschätzung und den Zeitplänen für die Neuinstallation von Ladesäulen hinterlegt werden. Erst nach Entscheidung über das Konzept durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dürfen gemäß der Prüfung im Einzelfall Ladesäulen auch an Straßen aufgestellt werden.

Wohnungsbaugesellschaften sollen auf ihren Grundstücken künftig Ladesäulen anbieten. Die in den Aufsichtsgremien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vertretenen Senatsmitglieder werden aufgefordert, darauf im Rahmen der strategischen Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsangebots für die Mieter*innen schnellstens hinzuwirken.

Antrag 222/I/2020 Berlin muss Bundesratsinitiative für Kommunalwahlrecht für Drittstaatler*innen starten

1.10.2020

Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Antrag 174/I/2020 Realität der Mehrstaatigkeit jetzt endlich anerkennen!

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.

Antrag 221/I/2020 Keine Veröffentlichung von Wohnadressen zum Schutz von Kommunal- und Landespolitiker*innen vor rechtem Hass

1.10.2020

Der Berliner Senat möge beschließen, dass

  1. die Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung – LWO) so geändert wird, dass in Zukunft ausschließlich die Erreichbarkeitsadressen der Bewerber*innen im Amtsblatt veröffentlich werden bzw. an Dritte weitergegeben werden dürfen.
  2. Gleichzeitig soll beschlossen werden, dass die Erreichbarkeitsadressen unter keinen Umständen deckungsgleich mit den Wohnadressen der einzelnen Bewerber*innen sein dürfen.
  3. Sollten Bewerber*innen keine von ihrer Privatadresse abweichende Erreichbarkeitsadresse angeben können, möge der Berliner Senat nach einer alternativen Lösung für solche Fälle sorgen, z. B. in dem eine neutrale Senatsadresse eingerichtet wird.

 

 

Antrag 217/I/2020 Hartz IV-Sanktionen abschaffen, Anreize neu schaffen

1.10.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das bestehende Hartz IV-Sanktionssystem in Gänze abzuschaffen und durch ein System zu ersetzen, das nicht durch finanzielle Strafmaßnahmen zur Mitarbeit motiviert, sondern durch positive finanzielle Anreize. Hierbei müssen die individuellen Qualifikationen, Interessen und Fähigkeiten der Betroffenen berücksichtigt werden.