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Antrag 170/I/2018 Regelungslücke im IFG und der Flucht des Staates ins Privatrecht in Kernbereichen der Daseinsvorsorge schließen!

30.04.2018

Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein oder mehrheitlich vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.

Hierzu soll das IFG Berlin dahingehend ergänzt werden, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private (hierunter juristische Personen des Privatrechts) umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist (§ 2 Abs. 1 IFG Berlin).

Antrag 73/I/2018 Wir brauchen mehr und bessere Kitaplätze

30.04.2018

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich weiterhin für mehr und bessere Kitaplätze einzusetzen.

 

Konkret fordern wir:

  • weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um die Anzahl der Kitaplätze in Berlin weiter auszubauen.
  • weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um mehr Menschen als pädagogische Fachkräfte in Kitas auszubilden.
  • Weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, das Personal in den Kitas besser zu bezahlen. Minimal muss hier eine Angleichung an den Tarif des Landes Brandenburg erfolgen.

 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, 3,5 Mrd. Euro vom Bund an die Länder für die Steigerung der Kita-Qualität und für die Gebührenfreiheit zu geben. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind das etwa 177 Mio. Euro für Berlin. Wir fordern, dass das Land Berlin dieses Geld ausschließlich für den Kitabereich verwendet.

Antrag 54/I/2018 Wohnen ist keine Ware, sondern ein Grundrecht

30.04.2018

Die Mietpreisbremse endlich effektiv machen und Mieter*innen stärken

 

Um die Mietpreisbremse effektiver und Mietverhältnisse transparenter zu machen, fordern wir die Erweiterung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes um folgende Aspekte:

  • Die Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, bereits beim Wohnungsangebot bzw. bei der Inserierung der Wohnungen die wahrheitsgemäße Auskunft über die Höhe des Mietpreises des vorigen Mietverhältnisses zu geben.
  • Die Mieter*innen sollen ab einem noch festzulegenden Stichtag das Recht auf Rückerstattung der gemäß Mietpreisbremse zu viel gezahlten Anteile der Miete haben. Über die Dauer des Mietverhältnisses seit diesem Stichtag soll die Differenz der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietpreisspiegels des jeweiligen Mietzeitraumes und der tatsächlich gezahlten Miethöhe eingefordert werden dürfen. Die Mieter*innen haben ein Recht auf Rückerstattung bis zum Ende des Mietverhältnisses.
  • Im Mietspiegel soll die ortsübliche Vergleichsmiete auf Grundlage der letzten zehn Jahre, nicht mehr nur der letzten vier Jahre berechnet werden.

 

Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden, bei Vertragsschluss eines Mietverhältnisses die Mieter*innen über die Berechnung der verlangten Miete aufzuklären und sie in Form eines dem Mietvertrag angehängten Beiblattes nachvollziehbar zu begründen.

Antrag 64/I/2018 Mietpreisbremse stärken: Möblierungszuschlag transparent ausweisen und Berechnungsmethode gesetzlich regeln.

30.04.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich im Rahmen der im Koalitionsvertrag verein-barten Neubewertung der Mietpreisbremse auf Geeignetheit und Wirksamkeit (Z. 5248) dafür einzusetzen, dass zusätzlich zur vorgeschlagenen gesetzlichen Auskunftspflicht über die Vormiete ein Möblierungszuschlag bei möblierten Wohnungen separat ausgewiesen werden muss. Weiterhin soll sich dafür eingesetzt werden, dass die Berechnungsgrundlage gesetzlich einheitlich geregelt wird. Die Höhe der Umlage des Zeitwertes der Möbel muss hierbei einem für die Mieter sozialverträglichen Maß entsprechen.

Antrag WV57/I/2018 Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsgenossenschaften

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Gemeinnützigkeit des genossenschaftlichen Wohnungswesen zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.

 

Durch steuerliche Entlastung sollen die Wohnungsgenossenschaften zum Bau neuer Wohnungen angeregt werden. Zugleich soll die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften angeregt werden. Zusätzlich soll ein Förderprogramm für Wohnungsneubau an die Gemeinnützigkeit gebunden werden. Der genossenschaftliche Wohnungssektor ist besonders wertvoll, da die Mieterinnen und Mieter hier selbst EigentümerInnen der Wohnungen sind, eigenständig entscheiden können, und nicht fremden Renditeinteressen ausgeliefert sind. Ziel ist die prekäre Situation mit drastischem Wohnraummangel und immer schneller steigenden Mieten zu beheben. Der Gesetzesentwurf kann sich dabei an der bis 1989 in der Bundesrepublik geltenden Rechtslage für die Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren.

 

Die Mitbestimmungsrechte der Genossinnen und Genossen sind zu stärken.