Antrag 54/I/2018 Wohnen ist keine Ware, sondern ein Grundrecht

Status:
Erledigt

Die Mietpreisbremse endlich effektiv machen und Mieter*innen stärken

 

Um die Mietpreisbremse effektiver und Mietverhältnisse transparenter zu machen, fordern wir die Erweiterung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes um folgende Aspekte:

  • Die Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften sollen dazu verpflichtet werden, bereits beim Wohnungsangebot bzw. bei der Inserierung der Wohnungen die wahrheitsgemäße Auskunft über die Höhe des Mietpreises des vorigen Mietverhältnisses zu geben.
  • Die Mieter*innen sollen ab einem noch festzulegenden Stichtag das Recht auf Rückerstattung der gemäß Mietpreisbremse zu viel gezahlten Anteile der Miete haben. Über die Dauer des Mietverhältnisses seit diesem Stichtag soll die Differenz der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietpreisspiegels des jeweiligen Mietzeitraumes und der tatsächlich gezahlten Miethöhe eingefordert werden dürfen. Die Mieter*innen haben ein Recht auf Rückerstattung bis zum Ende des Mietverhältnisses.
  • Im Mietspiegel soll die ortsübliche Vergleichsmiete auf Grundlage der letzten zehn Jahre, nicht mehr nur der letzten vier Jahre berechnet werden.

 

Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden, bei Vertragsschluss eines Mietverhältnisses die Mieter*innen über die Berechnung der verlangten Miete aufzuklären und sie in Form eines dem Mietvertrag angehängten Beiblattes nachvollziehbar zu begründen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 55/I/2018 (Konsens)