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Antrag 50/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch

 

„keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Alter, Herkunft, Gesundheit/Behinderung, religiöse und politische Anschauungen, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung widerspiegeln.“

 

 

Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.

Antrag 52/I/2017 Musikschulen

20.04.2017

Die SPD-Fraktion, die SPD-Senatoren, die SPD-Bezirksbürgermeister und SPD-Stadträte werden aufgefordert, die Parteitagsbeschlüsse 24/I/2012, 03/I/2013, 92/I/2014 und 158/II/2014 und die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zügig umzusetzen und noch in diesem Jahr weitere Festanstellungen bei den als Honorarkräfte beschäftigten Musikschullehrer/-innen vorzunehmen.

 

Ebenfalls ist die Entlohnung der Honorarkräfte zu erhöhen. Hierfür sollen zügig Tarifverhandlungen aufgenommen werden. Ein weiterer Aufschub ist nicht mehr hinzunehmen und darf nicht akzeptiert werden!

 

Hierbei ist es wichtig, dass bei der Umwandlung von Honorarverträgen in Arbeitsverträge vor allem bisherige Honorardozenten/-innen berücksichtigt werden und die Festanstellungen vor allem der Lehrtätigkeit zugute kommt und nicht der Verwaltung der Musikschulen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Ausführungsvorschrift der Senatsverwaltung, da die Bezirke auf Grund der derzeitigen Rechtslage sonst gezwungen wären, die Stellen bundesweit auszuschreiben.

Antrag 53/I/2017 Europäisches Parlament - mehr parlamentarische Demokratie für Europa

20.04.2017

Die SPD im Bund und in Europa setzt sich für eine Stärkung der europäischen Demokratie durch folgende Maßnahmen ein:

 

–        Initiativrecht des Europäischen Parlaments: das Parlament kann analog zur Europäischen Kommission Gesetzesinitiativen einbringen. Hierfür ist ein zuvor festzulegendes Quorum der Abgeordneten, bspw. 5 %, vonnöten.

–        Stärkung der Wahl- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission: die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestätigen die Mitglieder der Kommission in Einzelwahl, dürfen neben dem Recht auf Auskunft über legislative Tätigkeiten der Kommission die Mitglieder der Kommission vorladen, sie rügen sowie ihnen mit qualifizierter Mehrheit das Vertrauen entziehen.

–        Änderung der EU-Verträge mit dem Ziel, dass keine EU-rechtliche Regelung mit Gesetzeskraft ohne Zustimmung durch das Europäische Parlament zustande kommt.

 

Antrag 54/I/2017 Kitapersonaloffensive jetzt

20.04.2017

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein :

–  eine Werbeoffensive für den ErzieherInnenberuf zu starten, die gezielt Schülerinnen und  Schüler, Studierende und potentielle QuereinsteigerInnen anspricht
–  vorhandenes  Personal an den  Kitas durch attraktive Verträge zu binden und zu qualifizieren
–  den Erzieherberuf aufzuwerten, was u.a. eine tarifliche Höhergruppierung einschließt