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Antrag 25/II/2023 Bezahlbare Mieten und sozialer Wohnungsbau - Strategien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei in Zukunft auszuhandelnden Ergänzungen oder einer Neuverhandlung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) die nachfolgenden Punkte umzusetzen. Förderungsbestimmungen bzw. die entsprechenden Gesetze zur Wohnraumversorgung sind in diesem Fall entsprechend anzupassen:

 

  • Durch Einführung des 3. Fördermodells für mittlere Einkommen findet keine Herabsetzung der Quoten für den 1. und 2. Förderweg statt.
  • Innerhalb des S-Bahnrings neu geschaffener Wohnraum wird zu mindestens 60 % nach der 1. Förderstufe, der restliche Wohnraum nach 2. Förderweg gefördert.
  • Für das übrige Stadtgebiet müssen mindestens 50 % des Neubaus nach dem 1. Förderweg beantragt werden, insgesamt 25 % nach 2. und 3. Förderstufe.
  • Für die Bewirtschaftung des Bestands wird eine Anhebung der bestehenden Quote von 63 auf 75 Prozent angestrebt. Quoten von über 85 % pro Quartier sind auszuschließen.
  • Der Bau von Eigentumswohnungen ist auch weiterhin nicht Aufgabe von LWU.
  • Weder findet eine Privatisierung von LWU noch eine Teilprivatisierung ihrer Bestände mit dem Ziel eines späteren Abverkaufs statt.
  • Die nach Wegfall des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sogenannter Mietendeckel) zum Mieter*innenschutz ergriffenen Maßnahmen (Regelungen zum Umgang mit abgesenkten Mieten, Begrenzung von Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen, Beschränkungen bei der Wiedervermietungsmiete) werden auch über 2025 hinaus weitergeführt.
  • Die Maßnahmen zur Begegnung gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten (Mietenstopp und Kündigungsmoratorium) werden wegen der weiterhin hohen Inflation über 2023 hinaus vorerst bis Ende 2024 fortgeführt.
  • Eine Vergabe landeseigener Grundstücke zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt nur noch an LWU.
  • Der gestiegene Bedarf an Eigenkapital für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums wird durch direkte Zuführungen über den Haushalt gedeckt; notwendige Mittel für eine sozialverträgliche energetische Sanierung sollen aus dem Sondervermögen Klima fließen. Eine Querfinanzierung beider Aufgaben über Mieterhöhungen wird ausgeschlossen.

 

Antrag 06/II/2023 Mitgliedervotum für Koalitionsentscheidungen regelhaft durchführen

21.08.2023

Mitgliederentscheide sollen regelhaft nach Entscheidungen für Koalitionsverhandlungen und dem Vorliegen eines Koalitionsvertrages zur Legitimierung der Regierung/ Regierungsbeteiligung der Berliner SPD durchgeführt werden.

Antrag 113/II/2023 Dringendst zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst im Doppelhaushalt 2024/2025 einsetzen

21.08.2023

Seit 2019 sind die Kosten für Taxifahrten in Berlin durch die Zehnte und Zwölfte Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr um fast 31 % angestiegen. Während der ganzen Zeit ist eine Anpassung der Leistungen für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen allerdings ausgeblieben. Überfällig ist seit langem also eine entsprechende Kompensation durch die Erhöhung des Zuschusses zur Nutzung des Taxikontos bzw. der Streichung der Eigenbeteiligung. Dies ist auch deshalb gerecht, da bisher allen Berliner*innen mit dem 49 Euro-Ticket ein finanzieller Anreiz zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geboten wird – nur denen nicht, die den ÖPNV u.a. aufgrund der Schwere ihrer Behinderungen nicht nutzen können. Das ist eine politisch produzierte Gerechtigkeitslücke.

 

Um die Benachteiligung der Nutzer*innen des Taxikontos zu beenden, braucht es im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst. Auf der Grundlage der erhöhten Haushaltsmittel hat eine Überarbeitung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes mit einer Erhöhung des Erstattungsbetrages zum Taxikonto (als Bestandteil des Sonderfahrdienstes) und dem Wegfall der Eigenbeteiligungspauschale zu erfolgen.

 

Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der SPD bzw. der politisch Verantwortlichen in Sen ASGIVA. Den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, u.a. dem Berliner Behindertenparlament, wurden diese Änderungen bereits politisch zugesagt.

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.

 

Antrag 84/II/2023 Gewährleistung eines umfassenden Gewaltschutzes und Gründung einer „Koordinierungsstelle Gewaltschutz inklusiv“

21.08.2023

Berlin zum sicheren und inklusiven Ort für Frauen mit Behinderungen machen

 

Wir Sozialdemokrat*innen begrüßen, dass sich in den letzten Jahren viele Verantwortliche in vielen Bereichen auf den Weg gemacht haben, um die Situation von gewaltbetroffenen Menschen – zumeist Frauen – mit Behinderungen zu verstehen.

 

Bis Berlin insbesondere für Frauen mit Behinderungen ein sicherer und inklusiver Ort ist, sind allerdings noch viele – auch gesetzgeberische – Maßnahmen einzuleiten bzw. auszubauen:

 

  • In Berlin ist eine Fachstelle mit einem inklusiven Team („Koordinierungsstelle Gewaltschutz inklusiv“) einzurichten und im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend zu finanzieren.
  • Erstellung einer umfassenden Berliner Studie zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in den bedeutsamsten Teilhabe-Bereichen, u.a. Gesundheit und Pflege, Mobilität, (selbstbestimmtes bzw. betreutes) Wohnen, Eingliederungshilfe, Arbeitsmarkt und Beschäftigung.
  • Das im Wohnteilhabegesetz (WTG) geforderte Schutzkonzept bedarf dringend der fachlichen Konkretisierung und rechtlichen Ausformung, z.B. durch ein Muster-Schutzkonzept.
  • Aufnahme der Themen Behinderung als auch Gewalt- und Opferschutz in Ausbildung als auch Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Fachkräften in allen gesellschaftspolitischen Bereichen.
  • Ausbau an einfachen, niedrigschwelligen und ausfinanzierten Zugängen zu Dolmetscher*innen für DGS und leichte Sprache.
  • Flächendeckende Ausfinanzierung von qualifizierten Selbstbehauptungskursen für Frauen (und ggf. auch für Männer) mit Behinderungen z.B.: über Sportvereine. Für die Teilnehmenden sollte dies kostenlos bzw. sehr günstig und ohne bürokratischen Aufwand erreichbar sein.
  • Damit betroffene Frauen mit Behinderungen insbesondere in und nach Gewaltsituationen rasch Hilfe erhalten können, sind Verwaltungs- und Hilfewege zu entwickeln, die im Bedarfsfall akut und ohne Vorlauf funktionieren. Eine psychosoziale, medizinische und rechtsmedizinische Akutversorgung muss nach sexualisierter Gewalt für alle Betroffenen gewährleistet sein. Betroffene Frauen brauchen barrierefreie Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten und zu den Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Einrichtungen. Hierfür sind für die Kommunikation mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sensibilisierte und geschulte Ansprechpartner*innen in Beratungsprojekten, bei Polizei und Justiz sowie medizinischen Einrichtungen erforderlich.
  • Informationen zu Rechtsansprüchen, zu Hilfe und Schutz kommen bisher z.B. bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung oft gar oder nicht ausreichend an. Es braucht mehr und vielfältigere Zielgruppen- und Multiplikator*innen-Ansprachen. Hierzu gehören insbesondere auch die Frauen-Beauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), die dadurch in ihrer Rolle auch stärker wertgeschätzt werden.
  • Frauen-Beauftragte in den WfbM haben bislang lediglich ein Mitwirkungerecht in den Werkstätten. Gesetzlich zu verankern ist ein Mitbestimmungsrecht. Weiterhin sind Frauen-Beauftragte auch im Bereich Wohnen verbindlich einzuführen und mit entsprechenden Rechten und Möglichkeiten zu versehen. Bereitzustellen sind die notwendigen Schulungen und Fortbildungen.
  • (Potentiell) gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen werden in Kampagnen (bspw. „Noteingang“) zwar mitgedacht – aber nicht erreicht. Es braucht mehr Anstrengungen und Kompetenz, um Frauen mit verschiedenen Arten von Behinderungen wirklich zu erreichen (kommunikative Barrierefreiheit).
  • Bedeutend mehr Aufmerksamkeit und Kontrolle braucht das Thema Übergriffe durch Mitarbeitende der Behinderten-Fahrdienste. Derzeit ist hier niemand für das Thema Gewaltschutz zuständig.