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Antrag 39/I/2022 Planen und Bauen für eine inklusive (Stadt-)Gesellschaft

17.05.2022

Für sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene muss gelten: Eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbarer integraler Bestandteil jeder Offensive für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sowie für eine inklusive Stadt- und Quartiersentwicklung. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen „sozialer Wohnungsbau“.

 

Auch Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und altersbedingten Beeinträchtigungen wollen selbstbestimmt und mit Assistenz oder Unterstützung überall leben – auch sie wollen Wahlmöglichkeiten in den Metropolregionen, in den Mittelstädten ebenso wie auf dem Land. Es gilt daher nicht besondere sondern inklusive Wohnformen zu schaffen. Dies ist nur mit der konsequenten Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit möglich.

 

Bundesweit fehlen nach Aussagen diverser Studien, zuletzt vorgetragen auf dem „13. Wohnungsbau-Tag 2022“, ca. 3 Millionen barrierefreie und barrierearme Wohnungen. Allein in Berlin fehlen laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bis 2025 mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen. Im Wohnungsbestand fehlt es also schon jetzt und überall an bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.

 

Wir wollen eine inklusive, diskriminierungsfreie und offene Gesellschaft sein. Um dieses tatsächlich zu werden, müssen Wohnungswirtschaft, Politik und Gesellschaft „lernen“, dass kostenrelevant letztlich ausschließlich die zu geringe Beachtung der Barrierefreiheit ist. Barrierefreiheit von Anfang an spart kurz-, mittel- und langfristig enorme Ausgaben.

 

UN-BRK als zentrales Element der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

 

Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit die Umsetzung der Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen ist bisher auf allen staatlichen Ebenen kein zentrales Element von Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Obwohl die UN-BRK die Bedeutung eines Bundesgesetzes mit Bindungswirkung für sämtliche staatliche Stellen hat, sind die für das Bauordnungsrecht zentralen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention u.a. zur Zugänglichkeit (Artikel 9 UN-BRK), zur Unabhängigen Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) und zum Angemessenen Lebensstandard und sozialer Schutz (Artikel 28-UN-BRK) noch nicht bestmöglich umgesetzt.

 

Barrierefreiheit ist ebenso wie der Klimaschutz ein dringendst notwendiger  Qualitätsstandard für eine moderne zukunftsorientierte Infrastruktur sowohl im öffentlichen, gemeinwohlorientiertem als auch im privaten Alt- und Neubaubestand. Klimaschutz und Barrierefreiheit liegen beide im Interesse aller Bürger*innen mit und ohne Beeinträchtigungen. Für Menschen mit Behinderungen ist eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen allerdings die Grundvoraussetzung für Chancengerechtigkeit und soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe.

 

Dem eklatanten Mangel an barrierefreiem Wohnraum ist im Bund als auch in Berlin zu begegnen. Wir fordern sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene auf, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich Sorge zu tragen für:

 

  • Die Musterbauordnung (MBO) selbst muss endlich sämtliche Verpflichtungen der UN-BRK ausnahmslos integrieren. Auch alle daraus folgenden Regularien müssen sich eindeutig zur ausnahmslosen Umsetzung der UN-BRK verpflichten und so die realen gesellschaftlichen Bedarfe in unserer Gesellschaft aufgreifen. Das Bauordnungsrecht auf Basis der aktuell gültigen MBO setzt die UN-BRK nicht hinreichend um.

 

  • Barrierefreiheit muss bei Bauvorschriften zum durchgängigen Qualitätsstandard werden. Die Herstellung von Barrierefreiheit als Grundsatz der Bauleitplanung muss daher im Baugesetz des Bundes verankert werden.

 

  • Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Dafür wird in allen Bundesländern, auch in Berlin, die DIN 18040 in allen ihren Teilen zugrunde gelegt.

 

  • Leitbild für die Gestaltung der Städtebauförderung muss ein „Design for All“ sein. Die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ist so auszurichten, dass ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Bürger*innen mit und ohne Be-Hinderungen erreicht wird. Die Städtebauförderung ist verpflichtend an Barrierefreiheit zu binden.

 

  • Förderprogramme und steuerliche Anreize für den Alt- und Neubau oder dem Büroumbau haben sowohl im Hinblick auf eine vollumfängliche Barrierefreiheit als auch dem Klimaschutz auf als gleichwertig anerkannte Effizienzstandards zu beruhen.

 

  • Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit ausnahmslos zu verbinden.

 

  • Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht wird.

 

  • Mit der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind inklusive Wohnangebote zu realisieren. Bei der Vergabe von Grundstücken des Bundes an die Länder und Kommunen, des Bundes, der Länder und Kommunen an Dritte für den Wohnungsbau sind anspruchsvolle Zielvorgaben für inklusive barrierefreie Wohnangebote festzulegen.

 

Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden. Ebenfalls ist bei der Überarbeitung des „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030“ das Kriterium Barrierefreiheit bedeutend stärker als bisher zu integrieren. Eine unsachgemäße Benachteiligung von Menschen mit Be-hinderungen ist sowohl u.a. durch die angestrebte Nachverdichtung vor allem in der Innenstadt als auch aus Kosteneinsparungsgründen zu verhindern.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Bundestag und in der Bundesregierung ebenso wie von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern des Senates von Berlin und der Bezirksämter sowie von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen wohnungsbau- und städtebaupolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren unter partizipativer Einbeziehung von Menschen mit Be-hinderungen und ihrer jeweiligen Selbstvertretungsorganisationen zu treffen. Die UN-BRK ist ebenso wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz -, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) konsequent einzuhalten.

 

Wir wollen für Berlin eine Offensive für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum- und Städtebau, zu der u.a. auch gehört:

 

  • Im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen muss die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, insbesondere der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, beteiligt werden. Gleiches gilt für zahlreiche Leistungsträger der Eingliederungshilfe – auch unter ihnen sind zahlreiche Genossenschaften -, die mehr Selbstbestimmung im Lebensbereich Wohnen anstreben und daher mit in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind.

 

  • Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ansässige „Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen – Barrierefreies Bauen“ muss zügig wieder regelmäßig tagen. Ergebnisse sind auch direkt der politischen Spitze des Hauses zu übergeben. Gleiches gilt für die Koordinierungsstelle Barrierefreies Wohnen.

 

  • Insbesondere für einen den Rollstuhl nutzenden Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen. Deren Arbeit würde durch ein zügig zu erstellendes Kataster für barrierefreie Wohnungen erleichtert.

 

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind gesetzlich zu verankern, damit die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit und die damit verbundenen Schutz- und Gewährleistungspflichten staatlicherseits auch hinreichend geprüft und sichergestellt werden. In den Senats- und Bezirksverwaltungen sind dringend Sachverständige für Barrierefreiheit einzustellen.

 

  • Es sind mieter*innenschutzrechtliche Lösungen zu finden, die für einen barrierefreien Umbau keine Zustimmung der Vermieter*in mehr erfordern und auch einen späteren Rückbau nicht mehr vorschreiben.

 

  • Es braucht auch mieter*innenschutzrechtliche Lösungen u.a. für ältere Menschen, die in Milieuschutzgebieten wohnen und in deren Häusern bisher kein Aufzug eingebaut werden darf.

Antrag 41/I/2022 Keine Bebauung der Innenhöfe oder "Tempelhof vor Innenhof"

17.05.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bebauung der Innenhöfe in den Großsiedlungen, vor allem in den Außenbezirken, unterbleibt.

Antrag 42/I/2022 Sanieren statt Abriss und Neubau

17.05.2022

In den letzten Jahren wird Wohnraum, insbesondere im urbanen Raum, stetig knapper und teurer. Diese Tendenzen ausnutzend, versuchen Investoren vermehrt ältere, jedoch noch sanierfähige oder sogar bewohnbare Gebäude, abzureißen und durch einen Neubau zusätzliche Gewinne zu realisieren. Auf diesem Weg kann es zusätzlich zu langen Zeiträumen von Leerstand kommen, teilweise um den Verfall von Immobilien zu beschleunigen und somit einen Abriss begründen zu können. Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden in Berlin bereits über 800 Wohnhäuser abgerissen. Als Folge dessen verlieren immer mehr Menschen ihren Wohnraum und besitzen oft nicht die finanziellen Mittel, ihre bisherige Wohnsituation beizubehalten.

 

Neben den sozialen Folgen solchen Verhaltens, verursacht es zusätzlich signifikante Klimaschäden. Der Abriss als auch der Neubau von Immobilien ziehen den Ausstoß von hohen CO2 Werten nach sich. Dies begründet sich vor allem durch die Verwendung von Zement als Baustoff. Weltweit liegen die CO2 Emissionen, die durch Zement verursacht werden bei 8% und sind damit mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise der Verbrauch des gesamten afrikanischen Kontinents. Des Weiteren ist Zement, so wie auch andere Baustoffe, kaum recyclebar, was zu einem Abfallaufkommen von 200 Millionen Tonnen Bau und Abbruchabfällen führt (50% des Gesamtvolumens).

 

Diese Emissionen können verhindert werden. Experten bestätigen, dass die Sanierung eines Gebäudes nachgewiesenermaßen wesentlich geringere CO₂-Emissionen verursacht und damit in fast jedem Fall einem Abriss und Neubau aus Klimaschutz-Perspektive vorzuziehen verursacht.

 

Wir fordern einen grundsätzlichen Stopp der Genehmigungen für den Abriss von Gebäuden. Statt einem Abriss und anschließendem Neubau muss eine klimagerechte Sanierung erfolgen. Ausnahmen sollen nur in Betracht gezogen werden, wenn Einsturzgefahr oder andere irreparable Schäden bestehen. Auch wenn nach dem Abriss kein anschließender Neubau vorgesehen ist und die Fläche anderweitig, beispielsweise als Grünfläche, genutzt wird, sollen Ausnahmen möglich sein. Abreißen und Neubauen soll auch bei höherem ökologischem Fußabdruck möglich sein, wenn dadurch mehr und soziale Wohnungen geschaffen werden und dabei langfristig der ökologische Fußabdruck pro Kopf sinkt. Wir müssen ökologische und soziale Folgen gleichermaßen berücksichtigen und dürfen sie nicht gegeneinander ausspielen. Ein Abriss darf nur nach intensiver Prüfung stattfinden, welche weitreichende Mängel bestätigt, die durch Sanierungen nicht behoben werden können und zu einer Unbewohnbarkeit der Immobilie führen würden. Dazu müssen das Baurecht und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften angepasst werden sowie gegebenenfalls Schulungen der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden erfolgen.

 

Es sollen neue Förderprogramme eingerichtet werden, die eine klimagerechte Sanierung im Vergleich zu Abriss und anschließendem Neubau für die*den Eigentümer*n wirtschaftlich attraktiver machen.

 

Zudem fordern wir eine regelmäßige Überprüfung aller Gebäude bezüglich ihres Sanierungsbedarf. Diese soll auch als verpflichtend angeordnet werden können. So soll verhindert werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden, um einen Abriss zu rechtfertigen. Die Verwaltung ist mit den für die angemessene Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Mitteln auszustatten. Werden die notwendigen Sanierungen in einem vorgegebenen Zeitraum nicht umgesetzt, werden die Gebäude in den Besitz des Landes Berlin übergehen.

 

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kosten einer Sanierung nicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden dürfen.

Antrag 43/I/2022 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

17.05.2022

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Antrag 44/I/2022 Transparenz und Ernsthaftigkeit – „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ darf nicht verschleppt werden

17.05.2022

Am 26. September 2021 haben mehr als eine Million Berliner*innen entschieden – sie wollen die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Sie haben dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ zugestimmt. Dies war einer der größten Volksentscheide in der Geschichte Deutschlands.

 

Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung wurde festgelegt, dass innerhalb der ersten 100 Tage eine Expert*innenkommission, unter Einbezug von Expert*innen der Initiative, aufgestellt werden soll.

Nachdem die Bekanntgabe der Besetzung der Kommission bis auf den letzten Tag ausgereizt wurde, stellen sich einige Fragen.

 

Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung nach Art. 15 GG ist in den vergangenen zwei Jahren durch unterschiedlichste Gutachten, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, aber auch des Abgeordnetenhauses, sowie durch diverse Verfassungsrechtler*innen, widerlegt worden.

 

Es muss nun anerkannt werden, dass sich die Mehrheit der Berliner*innen für eine Vergesellschaftung ausdrücklich ausgesprochen hat und diese auch verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn andernfalls machen wir uns gänzlich unglaubwürdig, auch vor dem Hintergrund, dass wir stets für mehr Teilhabe und demokratische Mitbestimmung einstehen und diese einfordern und uns nun auf der anderen Seite dieser gelebten Teilhabe entgegensetzen.

 

Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass, laut Medienberichten durch die SPD, die Professoren Christian Waldhoff, Wolfgang Durner und Michael Eichberger Teil der Kommission wurden. Alle drei haben sich bereits im Vorfeld klar gegen den Volksentscheid positioniert. Erstere haben sich jeweils in von der Immobilienwirtschaft bzw. dieser nahestehenden Organisationen beauftragten Gutachten für eine grundsätzliche Unanwendbarkeit des Art. 15 GG in Berlin im Sinne des Volksentscheides ausgesprochen. Wir fordern die parteiinterne Erklärung darüber, nach welchen Kriterien und aus welchen Gründen diese drei Professoren ausgewählt wurden.

 

Da eine rechtssichere Umsetzung von vielen Jurist*innen grundsätzlich für möglich gehalten wird, ist die Berliner Politik durch den Volksentscheid zur Umsetzung der Vergesellschaftung angehalten. Eine absolut sichere Prognose über mögliche Entscheidungen verfassungsrechtlicher Prüfungen bei Gericht ist gerade in solchen gesellschaftspolitisch höchst relevanten Verfahren ohnehin nicht mit 100%-tiger Sicherheit möglich. Das zeigt insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel, in welcher der 2. Senat explizit von zuvor vertretenen Rechtsauffassungen abweicht und u.a. mit etablierter Staatspraxis argumentiert. Eben die Veränderung dieser Staatspraxis ist klarer Auftrag des Volksentscheids an die Politik.

 

Auch da der Auftrag der Kommission nun klar beschreibt, dass es nicht mehr um das „Ob“ der Umsetzung, sondern um das „Wie“ geht, ist es unverständlich, wieso die Expert*innen ausschließlich Jurist*innen sind. Es werden auch sozial-, wirtschafts- und mietpolitische Sichtweisen miteinzubringen sein.
Außerdem entspricht diese rein männliche Besetzung durch die SPD auch nicht ihrem Anspruch auf Parität.

 

Wie die Kommission zukünftig arbeiten soll, erfuhr die Öffentlichkeit auch erst am letzten Tag. Das darf in der weiteren Arbeit so nicht weitergehen. Die Transparenz der Kommission und ihrer Entscheidungen muss gegeben sein.

 

Bisher zeigt sich die Berliner SPD offensichtlich nicht daran interessiert dem Wähler*innenwillen wirklich nachkommen zu wollen, sondern eher auf Zeit zu spielen und den Volksentscheid zu verschleppen.

 

Das können wir so nicht akzeptieren und rügen die Landesregierung, und insbesondere die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, für die bisherige Arbeitsweise.

  • Wir fordern eine grundsätzliche und dauerhafte Transparenz der Kommissionsarbeit und die Konzentration darauf, wie der Volksentscheid verfassungskonform umgesetzt wird – denn über das „Ob“ haben die Berliner*innen bereits entschieden. Die Transparenz soll dadurch gelingen, dass die Sitzungen per Lifestream übertragen werden und regelmäßig dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet wird.
  • Wir fordern, dass auch sozial-, wirtschafts-, mietpolitische und Mieterinnen Sichtweisen in die Kommissionarbeit hineingetragen werden. Dies soll durch die Anhörung, Beratung und Einbeziehung von Expertinnen geschehen. Nur auf Grundlage dieses breiten Meinungsbildes darf ein Kommissionsvorschlag entwickelt werden.
  • Zudem fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie unsere Bürgermeisterin auf, die Arbeit der Kommission konstruktiv, transparent und im Sinne des Volksentscheides zu begleiten und einzuwirken.
  • Am Ende ihrer Arbeit wird die Kommission einen Abschlussbericht vorlegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, einen aufgezeigten Weg zur Umsetzung der Vergesellschaftung unverzüglich umzusetzen und einem resultierenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.