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Antrag 155/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen.

 

Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, das sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen Frauen diese Aufgabe wahr. Sie sind zwischen 50 und 60 Jahren und übernehmen die Pflege von Angehörigen oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

 

Als Bestandteile sozialdemokratischer Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Antrag 154/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen. Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung z.B. in Pflegestützpunkten sowie professionelle Pflege in ambulanten und (teil-)stationären Settings im sozialen Nahraum.

 

Bei der Kindererziehung haben wir neben der Infrastruktur durch ein wachsendes Kita-Angebot auch für finanzielle Unterstützung der Betroffenen gesorgt. Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus haben wir so dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen erwerbstätige Frauen diese Aufgabe wahr, oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die neben ihrer Erwerbsarbeit Pflegeaufgaben übernehmen, dürfen keine wesentlichen finanziellen Einbußen erfahren.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist. Parallel dazu muss es für pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf Freistellung geben. Dieser ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Lebenspartner*innen, Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Pflegeaufgaben nicht nur auf eine Schulter zu verteilen, sondern Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird der Anspruch auf Freistellung aufgeteilt: Einer pflegenden Person stehen bis zu 12 Monaten zu. Weitere Monate der Freistellung gibt es nur dann, wenn sich mindestens eine weitere Person daran beteiligt, und zwar zu gleichen Teilen. Die Freistellung kann auf maximal 36 Monate ausgedehnt werden (z.B. 12 Monate eine Person, weitere 24 Monate werden dann zu jeweils 12 Monaten auf die gleiche und eine weitere Person aufgeteilt). Je mehr Menschen sich an Fürsorgeaufgaben beteiligen, desto größer ist die gleichstellungspolitische Wirkung.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!

Antrag 195/II/2019 Visuelle Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern bei politischen Fernsehmagazinen, Presseerklärungen und Ansprachen der Politik

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Vertreter aller Gremien sollen sich dafür einsetzen, dass bei politischen Fernsehmagazinen, Erklärungen der Pressekonferenzen, Ansprachen der Politik und Übertragungen aus den Landesparlamenten bzw. dem Deutschen Bundestag, sowie bei Livestreaming-Übertragungen der SPD-Veranstaltungen Gebärdensprachdolmetscher visuell eingeblendet werden.

 

Wenn keine technische Alternative wie zum Beispiel die Ausstrahlung auf einem anderen Kanal oder per Internet  den Zuschauern zur Verfügung steht.

Antrag 153/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes  der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen.

 

Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung, z.B. in den Pflegestützpunkten, sowie professionelle Pflege in ambulanten und stationären Settings im sozialen Raum.

 

Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus  und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung haben wir dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen Frauen diese  Aufgabe wahr. Sie sind zwischen 50 und 60 Jahren und übernehmen die Pflege von Angehörigen oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die Pflegeaufgaben übernehmen, muss der Weg zu einer eigenständigen Existenz gesichert werden.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

 

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird die Freistellung aufgeteilt: je 12 Monate müssen von mindestens zwei Personen genommen werden, weitere 12 Monate können frei aufgeteilt werden (analog „Isländisches Modell der Elternzeit“).
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!

Antrag 191/II/2019 Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im LADG explizit verankern

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung auf, das Merkmal Gewicht oder eine Formulierung, die dieses Merkmal vollumfänglich und gesichert umfasst, wie „äußeres Erscheinungsbild, wie insbesondere „Gewicht“ in § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) von Berlin aufzunehmen.