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Antrag 99/I/2017 Personal und Ausrüstung bei der Berliner Feuerwehr erhöhen

20.04.2017

und verbesserter Schutz der Berliner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten!

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass:

  • Unverzüglich ausreichend Personal eingestellt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass qualifizierte Bewerber*innen schon in der Ausbildungs-(Anwärter-)phase eine Bezahlung erhalten mit fairer Bezahlung. Dies gilt insbesondere für Anwärter*innen die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung zur Feuerwehr wechseln.
  • Durch Investitionen im Bereich der Notfallrettung,  insbesondere im Bereich der Rettungs- und Notarztwagen der Berliner Feuerwehr diese wieder in die Lage versetzt wird ihre Aufgaben zum Schutz der Berliner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
  • Die Infrastruktur (Gebäude, Fahrzeuge, Werkzeuge, Ausrüstung usw.) der Berliner Feuerwehr den neuesten technischen Anforderungen entspricht.

 

Antrag 100/I/2017 Neutralitätsgesetz beibehalten

20.04.2017

Die SPD Berlin hält am Neutralitätsgesetz fest!
Keine religiösen Symbole an öffentlichen Schulen in Berlin!

 

Das Gesetz behandelt Angehörige aller Religionen gleich und untersagt allen LehrerInnen in öffentlichen Schulen sowie Bediensteten in Polizei und Justiz das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole.

 

Wir SozialdemokratInnen wissen uns dabei im Einklang mit vielen LehrerInnen und BürgerInnen, die das sichtbare Tragen religiöser Symbole als Form der unzulässigen Beeinflussung Heranwachsender betrachten.

 

Antrag 101/I/2017 Schutz vor Spielsucht – Spielhallengesetz erweitern

20.04.2017

Berlins Spielhallengesetz ist seit 2011 in Kraft und wurde Mitte 2016 – unter großer Zustimmung der Parteien im Abgeordnetenhaus – erneut verschärft, um die Anzahl von Spielhallen spürbar zu verringern. Bereits 2011 wurde den Spielhallenbetrieben vorgeschrieben, dass sie ein Drittel der Automaten abbauen, sieben Stunden länger schließen, ihre Mitarbeiter*innen fortbilden müssen.

 

Außerdem wurde festgelegt, dass neue Konzessionen für Spielhallen nur noch ausgegeben werden würden, wenn diese mindestens 500 Meter vom nächsten und ebenso weit von Schulen, Kitas und Klubs entfernt ist. In der Folge mussten immer mehr Spiestätten schließen, sodass sich der Berliner Spitzenwert von 584 Spielhallen seitdem leicht verringerte, da kaum neue Konzessionen vergeben wurden. Seit Mitte 2016 müssen sämtliche Alt-Betriebe, welche bis dato unter Bestandsschutz standen, ihre Erlaubnis neu beantragen. Sie unterliegen somit der 500-Meter-Regel, die eine Abstandspflicht zu Jugendeinrichtungen sowie zur jeweils nächsten Spielhalle vorsieht. Dadurch hat Berlin nicht nur das restriktivste Gesetz dieser Art, sondern nimmt am Ende auch diejenigen in den Blick, die von Spielsucht betroffen sind.

 

Dieses geht uns jedoch nicht weit genug! Betreiber*innen von Bistros o. Ä. ist es immer noch erlaubt, bis zu zwei Automaten in ihrem Gewerbe aufzustellen. Der praktische Vollzug des Gesetzes dauert zudem noch zu lange, was u.a. an den personell unterbesetzten Bezirksämtern liegt. Das aktuelle Spielhallengesetz ist außerdem für die Verhinderung von Glücksspielsucht immer noch unzureichend, denn Verbote reichen dafür nicht aus. Vielmehr müssen Präventions- und Behandlungsmaßnahmen gegen Spielsucht deutlich gestärkt und ausgebaut werden.

 

Dabei spielt Aufklärung im schulischen Kontext eine wichtige Rolle, um Glücksspielsucht frühzeitig vorbeugen zu können bzw. Anlaufstellen kenntlich sowie für alle Menschen zugänglich zu machen. Meist sind Suchterkrankte aufgrund ihrer ökonomischen Situation im sozialen Gefüge benachteiligte Personen. Diese Menschen müssen daher unsere volle solidarische Unterstützung bekommen. Selbstverständlich muss jede*r selbstbestimmt entscheiden können, ob er*sie spielen möchte oder nicht. Jedoch sollten dabei aus genannten Gründen insgesamt höhere Hürden eingeführt werden. Das aktuelle Gesetz erweckt den Anschein, dass der Fokus vorangig auf der Verringerung von Spielhallen im Stadtbild liegt. Unser Anspruch muss weitgehender sein!

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses auf, das Spielhallengesetz Berlin (SpielhG Bln) zu verschärfen und Präventions- sowie Hilfsangebote im Bereich der Spielsucht erweitern. Damit soll die Ausnutzung spielsüchtiger Menschen für kommerzielle Zwecke wirksamer bekämpft werden. Noch immer existieren in Berlin hunderte Spielhallen sowie mehr als 50.000 Menschen „mit problematischem Spielverhalten“.

 

Mit Suchterkrankten müssen wir uns solidarisieren und fordern:

 

  • jegliche Form von Werbemitteln von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen generell zu verbieten
  • den Einsatz von Spielautomaten in Gastronomiebetrieben zu untersagen
  • eine Kennzeichnungspflicht von Spielautomaten mit Informationen zu Suchtbehandlungsstellen
  • die Bezirksämter für Kontrollen personell zu verstärken
  • Angebote zur Suchtprävention und –behandlung zu unterstützen und auszubauen
  • Aufklärung über Spielsucht und-behandlung in Schulen verpflichtend einzuführen und eine Verbesserung des Angebotes von Beratungsgesprächen sowie überhaupt die Möglichkeit solcher Angebote zu ermöglichen.

 

Antrag 107/I/2017 Rechtsanspruch für sogenannte Integrationskurse ausweiten

20.04.2017

Wir fordern die Ausweitung des gesetzlichen Anspruchs auf sogenannte Integrationskurse für alle Menschen, die sich bereits dauerhaft in Deutschland aufhalten oder Asylbewerber*innen, die einen dauerhaften Aufenthalt erstreben. Weiterhin braucht der Anspruch auf Teilnahme am sogenannten Integrationskurs bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen nicht zu bestehen.

 

Außerdem fordern wir eine bessere Betreuung und Beratung bei der Anmeldung für den sogenannten Integrationskurs. Die Wartezeiten zum Antritt des Kursbeginns dürfen nach Anmeldung 6 Wochen nicht überschreiten, damit so schnell wie möglich die gewünschte Sprachvermittlung erfolgen kann. Zusätzlich sollen alle Kurslehrkräfte in Berlin gleich bezahlt werden – unabhängig vom Träger und dem Status der Teilnehmer*innen.

 

Wer hat Anspruch?

Ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen sogenannten Integrationskurs besteht, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Zeitpunkt der Einreise und dem Aufenthaltsstatus.

 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem sogenannten Integrationskurs besteht für Ausländer*innen, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Dazu gehören anerkannte Asylberechtigte.

 

Ausländer*in, die bereits vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum sogenannten Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Seit November 2015 erhalten Asylbewerber*innen und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zu den sogenannten Integrationskursen. Jedoch gilt hier dieser Rechtsanspruch nicht.

 

Warum ist eine Ausweitung des gesetzlichen Anspruches wichtig?

Ohne Kenntnisse der deutschen Sprache sind die Chancen für neuzugewanderte und geflüchtete Menschen auf Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz relativ gering. Die sogenannten Integrationskurse sollen helfen, die Sprache sowie rechtliche, historische und kulturelle Dinge über Deutschland zu lernen. Diesen Ansatz unterstützen wir, nur leider bestehen derzeit noch große Probleme bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kommt es zu langen Wartezeiten. Mit einem für alle Menschen geltenden Rechtsanspruch wollen wir erreichen, das alle, auch bald Asylsuchende und Geduldete,  spätestes 6 Wochen nach Anmeldung einen Platz in einem sogenannten Integrationskurs bekommen. Außerdem sollen auch Menschen, die vor 2005 einen Aufenthaltsstatus bekommen haben, die Chance haben ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

 

Wie entstehen die langen Wartezeiten? Und warum ist eine bessere Beratung und Betreuung wichtig?

Um an einem sogenannten Integrationskurs teilnehmen zu können, wird ein „Berechtigungsschein“  vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) benötigt. Dieses Verfahren kann sich einige Wochen, wenn nicht Monate hinziehen. Dann ist der geflüchtete Mensch sich selbst überlassen und muss sich bei einer der vielen Träger selbst anmelden. Wenn dann die Anmeldung für den sogenannten Integrationskurs  erfolgte, muss dann eine Anmeldebestätigung ans Jobcenter geschickt werde, sonst erfolgt eine Kürzung des Geldes. Leider scheitert es hier häufig an der Kommunikation zwischen Behörden und dem potenziellen Teilnehmer des sogenannten Integrationskurses, da es einen Mangel an Stellen in den Behörden gibt und die Behörden demnach stark überlastet sind. Danach gestalten sich Wartezeiten, bis ein Platz im Integrationskurs frei wird, unterschiedlich. Generell ist ein größeres Problem in ländlichen Regionen zu beobachten, da hier die Nachfrage das Angebot stark übersteigt. Fehlende Lehrkräfte für die sogenannten Integrationskurse sind auch durch die schlechte Bezahlung zu erklären.

Antrag 108/I/2017 Teilnahme an Integrationskursen

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Asylbewerber*innen und andere Personengruppen mit einem ungeklärten Status Zugang zu Integrationskursen über das BAMF erhalten.