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Antrag 34/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, also für Menschen, die keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme ist ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD Berlin missbilligt die beschlossenen Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete.

Antrag 33/I/2016 Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete

1.04.2016

Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, den Nachzug von Familienmitgliedern von Personen mit subsidiärem Schutz einzuschränken, die in ihren Heimatländern aber von Folter oder Todesstrafe bedroht sind und deshalb auch nicht abgeschoben werden können.

 

Diese Maßnahme wäre ein gravierender Rückschritt in der Integrationspolitik, weil es diesen Menschen, die darauf angewiesen sind, sich hier ein neues Leben aufzubauen, verbietet, dies gemeinsam mit ihren und für ihre Familien zu tun. Es steht zu befürchten, dass damit noch mehr Menschen ihr letztes Hab und Gut veräußern werden, um sich mit ihren Kindern und hilfebedürftigen Angehörigen auf den lebensgefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer nach Europa zu begeben, ohne dass gleichzeitig die große Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland deutlich dadurch reduziert würde.

 

Dieser Beschluss ist ein klarer Widerspruch zu den bisherigen integrationspolitischen Positionen der SPD. Zuletzt auf dem Bundesparteitag am 11. Dezember 2015 wurde ausdrücklich ein sicherer Fluchtweg für die Menschen gefordert und in diesem Zusammenhang der „Vorrang für Familien“ festgestellt.

 

Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, die Einschränkungen des Familiennachzugs für Geflüchtete rückgängig zu machen.

 

(Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses mögen beschließen)

(Die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages mögen beschließen)

Antrag 32/I/2016 Verbesserung der Qualität im Kitabereich

1.04.2016

Die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates sollten die Mitgliederbefragung aus dem Jahre 2015 in ihrem Handeln berücksichtigen. In dieser Befragung wurde sich deutlich für eine Qualitätssteigerung im Kitabereich ausgesprochen, bevor es zur Reduzierung von Beiträgen bzw. eine Ausweitung der Kostenfreiheit im Kitabereich kommt.

 

Die SPD Berlin soll sich daher zuerst um eine Verbesserung der Qualität im Kitabereich einsetzen, bevor es zu einer Ausweitung der Beitragsfreiheit kommt. Im Bezug auf die Qualitätsentwicklung sollten vor allem die folgenden Punkte angegangen und verbessert werden:

  • Betreuungsschlüssel in Berlin gesetzlich senken
  • Verbesserung der Bezahlung von Erzieherinnen und Erzieher
  • Schaffung von flexibleren Kitazeiten und Anpassung an die Arbeitszeiten der Eltern in unserer Stadt Berlin
  • Flächendeckender Ausbau von Zusatzangeboten (Sportkurse, Sprachkurse, musikalische Früherziehung und andere) für alle Kinder
  • Schaffung von weiteren Kitas in kommunaler Trägerschaft, um die Steuerungselemente des Landes und der Bezirke auszubauen
  • Ausbau der Familienzentren an den Kitas
  • Stärkere Besetzung der Jugendämter, so dass Kitascheine schneller bearbeitet und ausgegeben werden können
  • Ganztagesangebote auch für Kinder von Transferleistungsbeziehenden

 

Antrag 31/I/2016 Alternative Hauptsprache

1.04.2016

Berlin ist eine Stadt, in der viele Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft und auch Alternativer Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) leben. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund liegt momentan sehr hoch und steigt auch durch die momentan stark steigende Zahl an Geflüchteten weiterhin.

 

Viele dieser Menschen haben einen Migrationshintergrund, der außerhalb von Westeuropa liegt. Das heißt auch, dass viele von ihnen mit einer anderen, nichtwesteuropäischen Sprache als Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. In der deutschen Gesellschaft sind Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Kurdisch, slawische Sprachen und andere jedoch lange nicht so wertgeschätzt, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Der Grund hierfür lässt sich vor allem in zweierlei Naivitäten finden, die leider noch immer verbreitet sind:
Zum einen die Überzeugung, dass bestimmte Sprachen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt seien und auch in anderen Lebensbereichen kaum Verwendung fänden. Für uns sind alle Sprachen gleichwertig im gleichen Maße förderungswürdig. Eine Beurteilung einzelner Sprachen allein nach ihrem „wirtschaftlichen Nutzen“ lehnen wir folglich ab. Trotz dessen sei darauf hingewiesen, dass sprachliche und damit interkulturelle Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt immer äußerst gefragt sind und sein werden.
Das andere Problem ist der Irrglaube, dass in Haushalten, in denen alle die gleiche nicht deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) beherrschen, die Menschen und vor allem Kinder Deutsch sprechen würden. Jeder würde im Alltag eher in einer Sprache kommunizieren, die er oder sie zumindest fließend beherrscht, als in einer völlig fremden. Selbst wenn Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule Deutsch lernen, bleibt die Umgangssprache zu Hause oft die nicht-deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1). Da die deutsche Sprache kaum im Alltag genutzt und die jeweilige Muttersprache nie bewusst und in allen Facetten gelernt wird, laufen viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Gefahr, schließlich keine Sprache annähernd perfekt zu sprechen. Ihre Sprachkompetenz bleibt mangelhaft. Mitunter ist auch ein struktureller Rassismus, welcher bestimmte Sprachen aufgrund der Region, in welcher sie hauptsächlich gesprochen werden, geringschätzt, in der deutschen Gesellschaft festellbar.

 

Desweiteren haben für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre Herkunft und ihr sprachlicher Hintergrund einen großen Einfluss auf ihre Identitätsfindung, die soziokulturelle Entwicklung und auch auf den schulischen bzw. beruflichen Erfolg. Dieser Punkt muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, wenn wir von Integration bzw. Inklusion sprechen. Die mitgebrachte sprachliche Kompetenz ist eine Ressource, die es wertzuschätzen gilt, da ein hohes Sprach- und Abstraktionsniveau in der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) sich auf das Erlernen einer Zweitsprache positiv auswirkt.
Viele Kinder, die mit einer anderen Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) als Deutsch aufwachsen sind jedoch oft in dieser Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) nicht entsprechend alphabetisiert und beherrschen sie zwar in Grundzügen, können ihr sprachliches Niveau aber in keinster Weise nachweisen. Ein Nachweis und ein ordentliches Erlenen der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) kann ihnen im späteren Leben helfen. Diesen Zustand wollen wir verbessern. Daher fordern wir:
– kostenlose und möglichst wohnortnahe Sprachkurse in ihrer Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) für Kinder/Jugendliche einzurichten
– erleichterten Zugang zu gebührenfreien Zertifizierungsverfahren, durch die die Kinder ihr erlerntes Niveau nachweisen können

 

(gerichtet auch an „AK II der Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses von Berlin“)

 

Antrag 30/I/2016 Ungarn

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, entsprechend Lissabon-Vertrag Artikel 2 die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Mitgliedschaft der Republik Ungarn in der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 7 des Lissabon-Vertrages ruhen zu lassen wegen Missachtung der Menschenwürde, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Missachtung der Menschenrechte.

 

Ferner werden die sozialdemokratischen Mitglieder des EP aufgefordert, dem Rat und der Kommission Vorschläge zu unterbreiten, die den Mitgliedsstaaten der EU gravierende Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten aufzulegen, die in der derzeitigen Flüchtlingskatastrophe die Solidarität in der EU verweigern und damit gegen die ethischen Werte der EU verstoßen.