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Antrag 71/II/2023 Europäische Steuerzahlenden vor Finanzspekulationen schützen. Trennbankensystem EU-weit einführen

21.08.2023

Die SPD-Abgeordneten des Europaparlaments und die Bundesregierung sollten sich für ein Trennbankensystem auf EU-Ebene einsetzen. Eine klare Trennung zwischen dem Privatkundengeschäft und dem Investmentbanking, soll eingeführt werden. Die Trennung soll für alle Banken gelten, die im EU-Binnenmarkt im Privat- und Geschäftskundengeschäft tätig sind, unabhängig vom Sitz der Bank.

Antrag 103/II/2023 Ein starkes Recht auf Verschlüsselung zum Schutz der Bürger:innen und sensibler Unternehmensdaten

21.08.2023

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und des Europaparlaments werden aufgefordert, folgenden Beschluss umzusetzen:

 

Wir bekennen uns klar zum Recht auf sichere Kommunikation und wirksame Verschlüsselung für alle Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen: Als Bürger:innen haben wir das Recht, unsere persönlichen Informationen, Kommunikation und Daten durch Nutzung von Verschlüsselungstechnologien vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Wir verlangen, dass das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Recht auf Verschlüsselung ohne Einschränkungen auf Bundes- und EU-Ebene umgesetzt wird.

 

Starke Verschlüsselungstechnologien werden aufgrund der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche immer wichtiger. Sie schützen unsere private Kommunikation und persönliche Daten, schützen vor Massenüberwachung und Cyberkriminalität. Wir verlangen daher, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Lebensbereiche online genauso geschützt sind wie offline.

 

Zum Recht auf sichere Kommunikation und wirksame Verschlüsselung gehört auch der Schutz der Kommunikation vor staatlicher Kontrolle. Eine Aufweichung oder Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch freiwilliges oder verpflichtendes Client-Side-Scanning bei Anbietern verschlüsselter Kommunikationsplattformen ist daher nicht akzeptabel.

 

Im Einzelnen werden wir uns für die folgenden Punkte einsetzen:

  1. Das grundlegende Schutzniveau muss gestärkt statt abgeschwächt werden: Es ist der staatliche Auftrag, die Schutzmechanismen aller zu erhöhen, statt sie zu begrenzen oder abzuschwächen. Regulierungen, die den Einbau von staatlichen Hintertüren als „goldene Schlüssel“ in Verschlüsselungstechnik oder andere generelle Abschwächungen des Schutzniveaus mit sich bringen würden, etwa zur Bekämpfung von Kriminalität, lehnen wir ab. Aktivitäten auf Bundes- oder EU-Ebene, die Verschlüsselung schwächen und umgehen, sind unzulässig, da sie die Sicherheit aller Bürger:innen und unserer Wirtschaft einem enormen Risiko aussetzen. Entsprechend werden auch aktuelle Bestrebungen auf EU-Ebene abgelehnt, die im Rahmen einer hochrangigen Expertengruppe (HLEG) im Juni 2023 durch die Ratspräsidentschaft eingerichtet wurde und technische Vorschläge für eine Regulierung zu Kryptoprodukten und -diensten zu entwickeln.
  2. Wir wollen die technische Verfügbarkeit von Verschlüsselungstechnologie sicherstellen und erhöhen: Auf EU- und Bundesebene sollen künftig gezielt Open-Source-Projekte gefördert werden, die sich auf sichere Kommunikation und Verschlüsselungstechnologien konzentrieren oder sie beinhalten. Das erfolgt insbesondere durch finanzielle Mittel, Wettbewerbe, Auszeichnungen und Belohnungssysteme für die Suche nach Softwarefehlern (Bug Bounty). In dem Zusammenhang sollen auch Partnerschaften mit Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert werden. Forschungsprojekte im Bereich der Verschlüsselung sollen stärker gefördert werden. Wir unterstützen die Entwicklung und Nutzung von sicheren Kommunikations-Plattformen, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten.  Im Rahmen einer offenen Beschaffungspolitik müssen Lösungen für sichere und verschlüsselte Kommunikation, die auf offenen Standards und Open Source basieren, bei der Beschaffung von Software und Technologie für staatliche Einrichtungen bevorzugt werden. Zusätzlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit entsprechende Software-Projekte durch Förderung, Sandbox-Nutzungen in Behörden etc. entsprechende Marktreife erreichen können.
  3. Kampagnen zur Sensibilisierung und Aufklärung über die Vorteile von sicherer Kommunikation und Verschlüsselung und die Bedeutung der digitalen Sicherheit für Bürger:innen, mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft, mit dem Ziel der stärkeren Nutzung entsprechender Technologien. Verschlüsselung muss die Regel werden, darf nicht die Ausnahme bleiben.
  4. Starke Verschlüsselung als außenpolitisches Mittel zum weltweiten Schutz vor Zensur und Unterdrückung: Starke Verschlüsselung ermöglicht es Menschen, vertraulich und sicher miteinander zu kommunizieren, ohne Angst vor Überwachung oder Repressalien zu haben. Dies ist besonders wichtig in Ländern mit restriktiven Regimen, in denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Menschen in zensierten Ländern helfen diese Techniken, auf Informationen und Nachrichten zuzugreifen, die sonst durch Zensurbehörden blockiert würden. Entsprechend sind diplomatische Kanäle zu nutzen, internationale Foren genutzt werden, Aktivist:innen und Zivilgesellschaft in entsprechenden Ländern Unterstützung angeboten werden.
  5. Kommunikation und persönliche Daten müssen bereits heute durch zukunftstaugliche quantenresistente kryptografische Verfahren abgesichert werden: Angriffe auf heutige Verschlüsselungstechnik werden im Laufe der Zeit immer besser. Damit heute verschlüsselte Daten auch bei der Verfügbarkeit von Quantencomputern geschützt bleiben, muss Kommunikation bereits heute durch quantenresistente kryptografische Verfahren abgesichert werden. Insbesondere Bürger:innen, mittelständische Unternehmen, Freiberufler:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft sind über quantenresistente Kommunikation und Speicherung aufzuklären und deren Einsatz ist zu fördern.

 

Antrag 104/II/2023 Verantwortungsvoller Umgang mit Blockchain im öffentlichen Sektor

21.08.2023

Als SPD erkennen wir die potenziell transformative Kraft der Technologie Blockchain im Bereich Vertrauensbildung ohne zentrale Vertrauensinstanz, sehen aber auch die ökonomischen und ökologischen Schwächen der Technologie sowie den Trend, sie auf Bereiche anzuwenden, in denen es sinnvollere und günstigere Alternativen gibt. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen werden aufgefordert, Blockchain-Technologien ausschließlich dort einzusetzen, wo sie notwendig, sowie IT-sicherheitstechnisch, ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. In den Fällen, in denen sie sinnvoll erscheinen, sollten klimaschonendere (wie z.B. Proof-of-Stake) und auch Blockchain-ähnliche Konzepte geprüft werden. Alle anderen geplanten oder laufenden Blockchain-Projekte sollen aus den jeweiligen Haushaltsplänen entfallen.

Antrag 101/II/2023 Europäische Biometriedaten nicht an US-Behörden weitergeben

21.08.2023

Wir lehnen es ab, dass US-Behörden eigenständige Zugriffsrechte auf deutsche oder europäische Biometriedaten, wie z.  B. das biometrische Lichtbild oder Fingerabdrücke, erhalten. Entsprechende Forderungen, wie derzeit von den USA im Rahmen des „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) in Bezug auf polizeiliche Biometriedaten als Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa Waiver Program gefordert, lehnen wir ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Europaparlament werden sich bilateral und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein solcher Zugang weder über die geforderte EBSP, noch über eine Ausweitung bereits bestehender Abkommen oder neue Abkommen gewährt wird.

 

Stattdessen bekräftigen wir die in Deutschland im Zuge des Passgesetzes getroffene Festlegung, angesichts der damit einhergehenden erheblichen Gefahren keine bundesweiten zentralen biometrischen Datenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern.  Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die Hintertür ermöglichen.

Antrag 29/II/2023 Wende auf dem Wohnungsmarkt – Für eine soziale Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.08.2023

Die Expert*innen Kommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ in Berlin ist in ihrem Abschlussbericht zu einem klaren Urteil gekommen. Eine deutliche Mehrheit der hochkarätig besetzten Kommission stellt fest:

 

„Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen.“ (Rn. 36).

„Ein Vergesellschaftungsgesetz steht tatbestandlich im Einklang mit den in Art. 15 GG ausdrücklich genannten Voraussetzungen.“ (Rn. 37)

„Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit steht das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Vergesellschaftung in Berlin belegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen nicht entgegen“ (Rn. 38).

 

Das Ergebnis des Volksentscheids hat eine deutliche Sprache gesprochen und auch die Expert*innen-Kommission war in ihrem Votum deutlich. Der demokratische Staat hat nun seine Handlungsfähigkeit gegenüber Kapitalinteressen zum Wohle der Allgemeinheit unter Beweis zu stellen. Das gilt zumal als andere politische Wege wie der Mietendeckel nicht durchsetzbar waren bzw. Absprachen die auf Freiwilligkeit basierten, wie das „Mietenbündnis“, krachend gescheitert sind.

 

Im Falle eines positiven Votums der Expert*innen-Kommission hat der Landesparteitag der Berliner SPD bereits festgehalten, dass die SPD das Volksbegehren umsetzt. Angesichts des positiven Votums und des beeindruckenden Berichts heißt das für uns, dass unabhängig vom Rahmengesetz schnellstmöglich ein Gesetzesentwurf erarbeitet wird unter folgenden Maßgaben:

  1. Der Zweck einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin dient der Umstrukturierung der Wohnungswirtschaft zum Wohle der Allgemeinheit unter Einschränkung privatwirtschaftlicher Kapitalinteressen. Dazu ist  eine Aufhebung der Privatnützigkeit von Eigentum und dinglichen Rechten an vergesellschaftungsfähigen Gegenständen zugunsten einer gemeinnützigen Bewirtschaftung im Sinne des Art. 15 S. 1 GG zentral. Außerdem wird mit der Vergesellschaftung angestrebt, dass dauerhaft für einkommensschwächere Schichten leistbare Mietpreise gewährleistet werden, und zwar unmittelbar im vergesellschafteten Bestand, sowie mittelbar im übrigen Bestand, durch Nachverdichtung und Aufstockung im vergesellschafteten Bestand sowie perspektivisch auch durch die Schaffung neuen Wohnraums. Zudem soll eine an den Interessen der Mieter*innen einerseits und des Umwelt- und Klimaschutzes andererseits ausgerichteten Bewirtschaftung angestrebt werden, u.a. durch angemessene Instandhaltungsmaßnahmen und energetische Sanierungen. Auch soll die Mitbestimmung der Mieter*innen bei allen wohnraumrelevanten Entscheidungen, eine diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Vergabe des Wohnraums gewährleistet werden, Obdachlosigkeit durch Räumungen vermieden werden und gemeinwohlorientierte Strukturen in den Quartieren geschützt und ausgebaut werden, insbesondere durch den Schutz von Kleingewerbe, durch Räume für Kunst und Kultur und für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Bereitstellung von Schutzräumen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Gesetzgebung muss diese gemeinwirtschaftliche Ausrichtung durch entsprechende Vorgaben sicherstellen.
  2. Die betroffenen Grundstücke müssen durch ein Gesetz abschließend bestimmbar sein.
  3. Die Vergesellschaftung muss durch Gesetz und nicht im Rahmen einer Administrativvergesellschaftung erfolgen.
  4. Das Eigentum an den Wohnungsbeständen ist in eine Form der Gemeinwirtschaft, beispielsweise in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zu überführen.
  5. Die betroffenen Unternehmen sind zu entschädigen. Dabei bestehen andere Anforderungen als bei einer Enteignung. Hierbei sind die drei Wege, welche die Expert*innenkommission als möglich erachtet hat, zu prüfen. Außer Frage steht, dass der Verkehrswert hierbei nicht als Orientierungsrahmen dient bzw. in diesem Falle Abschläge zu machen sind, wie es die Kommission dargestellt hat. Der Verkehrswert einer Sache spiegelt die künftigen möglichen Erträge aus der privatnützigen Verwertung wieder. Gerade dies soll durch die Vergesellschaftung aufgehoben werden. Eine Entschädigung zum Verkehrswert konterkariert dieses in Art. 15 GG und damit verfassungsrechtlich verbürgte Anliegen.
  6. Das Gesetz ist so auszugestalten, dass es den Gleichbehandlungsgrundsatz wahrt. Zum einen ist eine Ausnahme für Bestände genossenschaftlicher, landeseigener und anerkannt gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vorzusehen. Zum anderen sollten lediglich Wohnungsunternehmen größerer Bestände einbezogen werden. Hier sind die beiden von der Kommission als zulässig erachteten Optionen zu prüfen. Es kommt in Betracht, Bestände ab 3.000 Wohnungen oder sämtliche Bestände sogenannter kapitalmarktorientierter Unternehmen einzubeziehen.
  7. Wünschenswert wäre, dass es zeitnah ein Transparenzregister gibt, damit der Ist-Zustand, also wieviele Unternehmen wieviele Wohnungen halten, auch für die demokratische Öffentlichkeit sichtbar ist.

 

Mit diesem Vorhaben gehen wir einen Weg, den gerade die sozialdemokratischen Mütter und Väter des Grundgesetzes für uns erstritten und ermöglicht haben.