Antrag 101/II/2023 Europäische Biometriedaten nicht an US-Behörden weitergeben

Status:
Annahme

Wir lehnen es ab, dass US-Behörden eigenständige Zugriffsrechte auf deutsche oder europäische Biometriedaten, wie z.  B. das biometrische Lichtbild oder Fingerabdrücke, erhalten. Entsprechende Forderungen, wie derzeit von den USA im Rahmen des „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) in Bezug auf polizeiliche Biometriedaten als Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa Waiver Program gefordert, lehnen wir ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Europaparlament werden sich bilateral und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein solcher Zugang weder über die geforderte EBSP, noch über eine Ausweitung bereits bestehender Abkommen oder neue Abkommen gewährt wird.

 

Stattdessen bekräftigen wir die in Deutschland im Zuge des Passgesetzes getroffene Festlegung, angesichts der damit einhergehenden erheblichen Gefahren keine bundesweiten zentralen biometrischen Datenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern.  Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die Hintertür ermöglichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir lehnen es ab, dass US-Behörden eigenständige Zugriffsrechte auf deutsche oder europäische Biometriedaten, wie z.  B. das biometrische Lichtbild oder Fingerabdrücke, erhalten. Entsprechende Forderungen, wie derzeit von den USA im Rahmen des „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) in Bezug auf polizeiliche Biometriedaten als Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa Waiver Program gefordert, lehnen wir ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Europaparlament werden sich bilateral und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein solcher Zugang weder über die geforderte EBSP, noch über eine Ausweitung bereits bestehender Abkommen oder neue Abkommen gewährt wird.

 

Stattdessen bekräftigen wir die in Deutschland im Zuge des Passgesetzes getroffene Festlegung, angesichts der damit einhergehenden erheblichen Gefahren keine bundesweiten zentralen biometrischen Datenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern.  Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die Hintertür ermöglichen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: