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Antrag 30/I/2022 Bekanntheit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch Informationskampagne bei Arbeitgebern im Inland erhöhen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich auf Ebene der zuständigen Bundesministerien dafür einsetzen, dass der Bekanntheitsgrad des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der Blauen Karte bei Arbeitgebern im Inland und bei potentiellen Arbeitnehmern im Ausland durch eine Informationskampagne erhöht wird. Hierzu sind die zuständigen Fachkammern (IHK, HWK u.a.) verantwortlich einzubinden. Dadurch soll eine große Durchdringung der Kampagne bei den entsprechenden Zielgruppen erreicht werden.

Antrag 31/I/2022 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Berlin effizienter gestalten

17.05.2022

Die Abgeordnetenhausfraktion der SPD mögen sich dafür einsetzen, dass der Berliner Senat gemeinsam mit dem Business Immigration Service (BIS) des Landesamts für Einwanderung (LEA), das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG effizienter und schneller gestaltet. Die maximale Dauer der Bearbeitungsschritte, die durch das LEA Berlin durchzuführen sind, soll auf 2 Wochen begrenzt werden.

 

Konkret werden folgende Verfahrensverbesserungen vorgeschlagen:

  • Ermöglichung der Registrierung des Arbeitgebers oder der von diesem zur Durchführung des Verfahrens beauftragten Dienstleister (Personalberatungen, Relocation-Agenturen) beim BIS über eine Online-Plattform
  • Erleichterung des Abschlusses der Vereinbarung nach §81a Abs. 2 AufenthG durch Zurverfügungstellung einer Vorlage über das Internet
  • Zurverfügungstellung der notwendigen Vollmachten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und aller sonstigen notwendigen Formulare über das Internet
  • Antragstellung und Verfahrensverfolgung über eine zentrale Online-Plattform analog der Lösung für NRW (s. https://antrag-zfe.nrw.de/lip/authenticate.do)
  • Aufstockung des Mitarbeiterzahl des BIS
  • Sicherstellung das alle Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens und der anzufordernden Unterlagen auf demselben Wissenstand sind und widersprüchliche / von Verfahren zu Verfahren unterschiedliche Unterlagenanforderungen unterbleiben

 

Antrag 32/I/2022 Endlich – ARAL, ARAMCO, BP, Газпром, ESSO, Роснефть, SHELL … enteignen!

17.05.2022

1. Die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaften/Unternehmen und insbesondere deren „DOWN-STREAM“ – Betriebe und Gesellschaften der o.a. exemplarisch erwähnten internationalen Mineralöl-Konzerne werden vergesellschaftet.

 

Deren Eigentum und Geschäftsanteile an Gesellschaften werden gegen einen verhältnismäßigen Wertersatz als Entschädigung übertragen und damit einer gesellschaftlichen, demokratischen Kontrolle unterstellt, deren vorrangiges Ziel es sein wird u.a. deren sozial- und klimaschädliches Verhalten zu steuern und damit zu mindern und zu verhindern und insbesondere die maximale Gewinnerzielung durch die Verknappung von deren Produkten (Z.B. Treibstoffe, Heiz- und Mineralölprodukte ua.mehr ) oder unverhältnismäßig hohe und durch keine eigenen Leistungen gerechtfertigten Preiserhöhungen nur zum Ziel der maximalen Gewinnabschöpfung zu verhindern.

 

2. Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich rechtliche Maßnahmen zu entscheiden, um etwa über eine Verschärfung des Kartell- oder Preisrechtes die willkürlich anmutenden Preisbildungen der Mineralölunternehmen iwS kritisch zu überwachen.
Die nicht durch eigene Leistungen begründbaren Preiserhöhungen, die insbesondere nicht mit den dafür zuvor aufgewendeten Einkaufspreisen für die Rohprodukte oder der aktuellen Preisentwicklungen in Zusammenhang zu bringen sind, sind kurzfristig (max. eine Woche) auf ein angemessenes Maß oder auch darunter zu reduzieren.

 

3. Das dafür verantwortliche Management wird aufgrund der geltenden Rechtslage und möglicherweise neuer strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher und finanz- und steuerrechtlicher Sanktions- und Strafinstrumente dafür zu Verantwortung gezogen, um derartiges Tun und gesellschaftliche Schäden für die Zukunft möglichst präventiv wirkend zu verhindern und diese zum Schadensersatz zu verpflichten zu können.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,  dem vorstehenden Sinn entsprechende Regelungen auch auf EU-Ebene vorzuschlagen, zu vertreten und durchzusetzen.

Antrag 33/I/2022 Social Entrepreneurship fördern: Start-Up-Förderung für Sozialunternehmen

17.05.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten, im Rahmen der Start-Up-Agenda 2022 geeignete Instrumente für die Förderung von Start-Ups von Sozialunternehmen festzuschreiben. Dabei ist zu prüfen, inwiefern Social Entrepreneurship in der Frühphase direkt gefördert werden kann.

Antrag 34/I/2022 Ein Gesetz für mehr Unternehmenstransparenz im digitalen Raum

17.05.2022

Digitalunternehmen, also Unternehmen wie Online-Plattformen oder Soziale Medien, wie sie im europäischen Gesetz über digitale Dienste definiert sind, unterliegen bisher nur wenigen Transparenzpflichten über ihre Arbeit. Aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie die Mitglieder der S&D Fraktion des Europäischen Parlaments dazu auf, neue Berichtspflichten für Digitalunternehmen zu schaffen. Diese neuen Berichtspflichten sollen schon bestehende Berichtspflichten in der DSGVO oder den neuen europäischen Gesetzen über digitale Dienste und Märkte ergänzen und weiter ausbauen. Um insbesondere Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten, sollen diese von den neuen Regelungen ausgenommen werden.

 

Im Einzelnen fordern wir:

  • Die europäische Corporate Social Responsibility (CSR) Richtlinie muss um die Herausforderungen der Digitalisierung ergänzt werden. Durch Aufnahmen von Corporate Digital Responsibility (CDR) – Kriterien wollen wir für Digitalunternehmen neue Berichtspflichten zu ihrer Arbeit im digitalen Raum schaffen. Diese neuen Berichtspflichten sollen sich an den schon bestehenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten orientieren. So sollen zukünftig mehr Informationen über die Arbeit dieser Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Digitalunternehmen sollten unter anderem darüber berichten, was sie für Verbraucherdaten sammeln, unter welchen Bedingungen ihre KI-Systeme funktionieren, wie divers ihre Entwicklungsteams sind oder welche Schulungsangebote sie zu diesen Themen für Mitarbeitende anbieten. Neben den Berichten sollten Digitalunternehmen auch etwaige Daten zur Verfügung stellen, damit die Berichte durch externe und unabhängige Dritte verifiziert werden können. Sollten die Berichte Mängel der Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Berichtspflichten aufweisen, müssen diese zeitnah abgestellt werden. Nicht einhalten der Berichtspflichten oder Nicht-Abstellung von Mängeln muss streng sanktioniert werden.
  • Weiterhin müssen Digitalunternehmen interne Beauftragte ernennen, die Externen als Ansprechperson fungieren und die Berichtspflichten im Unternehmen durchsetzen und überwachen.
  • Digitalunternehmen müssen darüber hinaus im Zuge der neuen Regelung auch dazu verpflichtet werden, bei der Einführung und Entwicklung neuer digitaler Dienste und Produkte eine sogenannte Folgenabschätzung durchzuführen. In diesem Bericht sollten die Tragweite und mögliche entstehende Auswirkungen der neuen digitalen Dienste und Produkte auf die Gesellschaft analysiert werden. Die Folgenabschätzungen müssen öffentlich zugänglich und überprüfbar sein sowie Maßnahmen enthalten, wie potenzielle negative Auswirkungen neuer digitaler Dienste und Produkte vermindert werden können.