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Antrag 41/I/2022 Keine Bebauung der Innenhöfe oder "Tempelhof vor Innenhof"

17.05.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bebauung der Innenhöfe in den Großsiedlungen, vor allem in den Außenbezirken, unterbleibt.

Antrag 42/I/2022 Sanieren statt Abriss und Neubau

17.05.2022

In den letzten Jahren wird Wohnraum, insbesondere im urbanen Raum, stetig knapper und teurer. Diese Tendenzen ausnutzend, versuchen Investoren vermehrt ältere, jedoch noch sanierfähige oder sogar bewohnbare Gebäude, abzureißen und durch einen Neubau zusätzliche Gewinne zu realisieren. Auf diesem Weg kann es zusätzlich zu langen Zeiträumen von Leerstand kommen, teilweise um den Verfall von Immobilien zu beschleunigen und somit einen Abriss begründen zu können. Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden in Berlin bereits über 800 Wohnhäuser abgerissen. Als Folge dessen verlieren immer mehr Menschen ihren Wohnraum und besitzen oft nicht die finanziellen Mittel, ihre bisherige Wohnsituation beizubehalten.

 

Neben den sozialen Folgen solchen Verhaltens, verursacht es zusätzlich signifikante Klimaschäden. Der Abriss als auch der Neubau von Immobilien ziehen den Ausstoß von hohen CO2 Werten nach sich. Dies begründet sich vor allem durch die Verwendung von Zement als Baustoff. Weltweit liegen die CO2 Emissionen, die durch Zement verursacht werden bei 8% und sind damit mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise der Verbrauch des gesamten afrikanischen Kontinents. Des Weiteren ist Zement, so wie auch andere Baustoffe, kaum recyclebar, was zu einem Abfallaufkommen von 200 Millionen Tonnen Bau und Abbruchabfällen führt (50% des Gesamtvolumens).

 

Diese Emissionen können verhindert werden. Experten bestätigen, dass die Sanierung eines Gebäudes nachgewiesenermaßen wesentlich geringere CO₂-Emissionen verursacht und damit in fast jedem Fall einem Abriss und Neubau aus Klimaschutz-Perspektive vorzuziehen verursacht.

 

Wir fordern einen grundsätzlichen Stopp der Genehmigungen für den Abriss von Gebäuden. Statt einem Abriss und anschließendem Neubau muss eine klimagerechte Sanierung erfolgen. Ausnahmen sollen nur in Betracht gezogen werden, wenn Einsturzgefahr oder andere irreparable Schäden bestehen. Auch wenn nach dem Abriss kein anschließender Neubau vorgesehen ist und die Fläche anderweitig, beispielsweise als Grünfläche, genutzt wird, sollen Ausnahmen möglich sein. Abreißen und Neubauen soll auch bei höherem ökologischem Fußabdruck möglich sein, wenn dadurch mehr und soziale Wohnungen geschaffen werden und dabei langfristig der ökologische Fußabdruck pro Kopf sinkt. Wir müssen ökologische und soziale Folgen gleichermaßen berücksichtigen und dürfen sie nicht gegeneinander ausspielen. Ein Abriss darf nur nach intensiver Prüfung stattfinden, welche weitreichende Mängel bestätigt, die durch Sanierungen nicht behoben werden können und zu einer Unbewohnbarkeit der Immobilie führen würden. Dazu müssen das Baurecht und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften angepasst werden sowie gegebenenfalls Schulungen der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden erfolgen.

 

Es sollen neue Förderprogramme eingerichtet werden, die eine klimagerechte Sanierung im Vergleich zu Abriss und anschließendem Neubau für die*den Eigentümer*n wirtschaftlich attraktiver machen.

 

Zudem fordern wir eine regelmäßige Überprüfung aller Gebäude bezüglich ihres Sanierungsbedarf. Diese soll auch als verpflichtend angeordnet werden können. So soll verhindert werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden, um einen Abriss zu rechtfertigen. Die Verwaltung ist mit den für die angemessene Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Mitteln auszustatten. Werden die notwendigen Sanierungen in einem vorgegebenen Zeitraum nicht umgesetzt, werden die Gebäude in den Besitz des Landes Berlin übergehen.

 

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kosten einer Sanierung nicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden dürfen.

Antrag 43/I/2022 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

17.05.2022

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Antrag 44/I/2022 Transparenz und Ernsthaftigkeit – „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ darf nicht verschleppt werden

17.05.2022

Am 26. September 2021 haben mehr als eine Million Berliner*innen entschieden – sie wollen die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Sie haben dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ zugestimmt. Dies war einer der größten Volksentscheide in der Geschichte Deutschlands.

 

Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Landesregierung wurde festgelegt, dass innerhalb der ersten 100 Tage eine Expert*innenkommission, unter Einbezug von Expert*innen der Initiative, aufgestellt werden soll.

Nachdem die Bekanntgabe der Besetzung der Kommission bis auf den letzten Tag ausgereizt wurde, stellen sich einige Fragen.

 

Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung nach Art. 15 GG ist in den vergangenen zwei Jahren durch unterschiedlichste Gutachten, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, aber auch des Abgeordnetenhauses, sowie durch diverse Verfassungsrechtler*innen, widerlegt worden.

 

Es muss nun anerkannt werden, dass sich die Mehrheit der Berliner*innen für eine Vergesellschaftung ausdrücklich ausgesprochen hat und diese auch verfassungsrechtlich zulässig ist. Denn andernfalls machen wir uns gänzlich unglaubwürdig, auch vor dem Hintergrund, dass wir stets für mehr Teilhabe und demokratische Mitbestimmung einstehen und diese einfordern und uns nun auf der anderen Seite dieser gelebten Teilhabe entgegensetzen.

 

Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass, laut Medienberichten durch die SPD, die Professoren Christian Waldhoff, Wolfgang Durner und Michael Eichberger Teil der Kommission wurden. Alle drei haben sich bereits im Vorfeld klar gegen den Volksentscheid positioniert. Erstere haben sich jeweils in von der Immobilienwirtschaft bzw. dieser nahestehenden Organisationen beauftragten Gutachten für eine grundsätzliche Unanwendbarkeit des Art. 15 GG in Berlin im Sinne des Volksentscheides ausgesprochen. Wir fordern die parteiinterne Erklärung darüber, nach welchen Kriterien und aus welchen Gründen diese drei Professoren ausgewählt wurden.

 

Da eine rechtssichere Umsetzung von vielen Jurist*innen grundsätzlich für möglich gehalten wird, ist die Berliner Politik durch den Volksentscheid zur Umsetzung der Vergesellschaftung angehalten. Eine absolut sichere Prognose über mögliche Entscheidungen verfassungsrechtlicher Prüfungen bei Gericht ist gerade in solchen gesellschaftspolitisch höchst relevanten Verfahren ohnehin nicht mit 100%-tiger Sicherheit möglich. Das zeigt insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel, in welcher der 2. Senat explizit von zuvor vertretenen Rechtsauffassungen abweicht und u.a. mit etablierter Staatspraxis argumentiert. Eben die Veränderung dieser Staatspraxis ist klarer Auftrag des Volksentscheids an die Politik.

 

Auch da der Auftrag der Kommission nun klar beschreibt, dass es nicht mehr um das „Ob“ der Umsetzung, sondern um das „Wie“ geht, ist es unverständlich, wieso die Expert*innen ausschließlich Jurist*innen sind. Es werden auch sozial-, wirtschafts- und mietpolitische Sichtweisen miteinzubringen sein.
Außerdem entspricht diese rein männliche Besetzung durch die SPD auch nicht ihrem Anspruch auf Parität.

 

Wie die Kommission zukünftig arbeiten soll, erfuhr die Öffentlichkeit auch erst am letzten Tag. Das darf in der weiteren Arbeit so nicht weitergehen. Die Transparenz der Kommission und ihrer Entscheidungen muss gegeben sein.

 

Bisher zeigt sich die Berliner SPD offensichtlich nicht daran interessiert dem Wähler*innenwillen wirklich nachkommen zu wollen, sondern eher auf Zeit zu spielen und den Volksentscheid zu verschleppen.

 

Das können wir so nicht akzeptieren und rügen die Landesregierung, und insbesondere die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, für die bisherige Arbeitsweise.

  • Wir fordern eine grundsätzliche und dauerhafte Transparenz der Kommissionsarbeit und die Konzentration darauf, wie der Volksentscheid verfassungskonform umgesetzt wird – denn über das „Ob“ haben die Berliner*innen bereits entschieden. Die Transparenz soll dadurch gelingen, dass die Sitzungen per Lifestream übertragen werden und regelmäßig dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet wird.
  • Wir fordern, dass auch sozial-, wirtschafts-, mietpolitische und Mieterinnen Sichtweisen in die Kommissionarbeit hineingetragen werden. Dies soll durch die Anhörung, Beratung und Einbeziehung von Expertinnen geschehen. Nur auf Grundlage dieses breiten Meinungsbildes darf ein Kommissionsvorschlag entwickelt werden.
  • Zudem fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie unsere Bürgermeisterin auf, die Arbeit der Kommission konstruktiv, transparent und im Sinne des Volksentscheides zu begleiten und einzuwirken.
  • Am Ende ihrer Arbeit wird die Kommission einen Abschlussbericht vorlegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, einen aufgezeigten Weg zur Umsetzung der Vergesellschaftung unverzüglich umzusetzen und einem resultierenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.

 

Antrag 49/I/2022 Transnationale Initiative zur Aufstellung von EU-Info-Parkbänken

17.05.2022

Der Berliner Senat wird dazu aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken dafür Sorge zu tragen, dass in jedem einzelnen Berliner Bezirk eine Parkbank in den Farben der Europaflagge (blau mit gelben Sternen) aufgestellt wird. An der Parkbank soll zudem ein Schild mit den Daten der wichtigsten Integrationsschritte der Europäischen Einigung angebracht werden. Jede einzelne Bank kann dabei auf ein spezifisches Ereignis in der Geschichte der Europäischen Union oder eine europäische Persönlichkeit fokussieren. Die Umsetzung dieser Initiative in den einzelnen Bezirken soll unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erfolgen.