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Antrag 69/I/2019 Kommunale Wohnungswirtschaft stärken – Mietenwahnsinn stoppen!

25.02.2019

Wir erklären uns mit dem Anliegen des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“ solidarisch und streben eine deutliche Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands in Berlin an. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Mietenstabilität und damit die Lebensqualität in der Stadt.

 

Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:

 

  1. Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
  2. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.

 

Angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin muss auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände und Grundstücke großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen zu enteignen bzw. zu vergesellschaften. Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 14 und 15 Grundgesetz) und spiegeln den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann.

 

Enteignungen und Vergesellschaftungen setzen in einem Rechtsstaat jedoch von Verfassungs wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist unter Fachleuten umstritten. Sofern private Wohnungen zwangsweise in kommunale Hand überführt werden sollen, ist daher durch sorgfältige Prüfung auszuschließen, dass die entstehenden Entschädigungskosten das Land Berlin finanziell überfordern und am Hindernis der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse scheitern.

 

Andere Instrumente zur (Re-)Kommunalisierung von Wohnraum stellen Vorkaufsrechte und Ankäufe auf freiwilliger Basis dar. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Berliner Bodenfonds ins Leben zu rufen, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, sozial gerechten und am Schutz der Mieter*innen  ausgerichteten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

Antrag 195/I/2019 Datensicherheit bei mobilen Endgeräten langfristig gewährleisten

25.02.2019

In das Europa-Wahlprogramm wird aufgenommen:

 

Hersteller von Mobiltelefonen und Tablets und ähnlichen mobilen Endgeräten werden verpflichtet, für den Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Verkaufsstart Sicherheits-Updates für das Betriebssystem für die verkauften Geräte kostenlos anzubieten.

Bei den technischen Daten eines mobilen Endgeräts wie Mobiltelefonen oder Tablets muss das Enddatum des Sicherheits-Supports explizit angegeben werden.

Beim Verkauf von mobilen Endgeräten, für die die Sicherheits-Updates nur noch für weniger als zwei Jahre angeboten werden, müssen die KäuferInnen explizit darauf hingewiesen werden.

 

Nach Ablauf der Sicherheits-Support-Phase müssen die NutzerInnen auf geeignete Weise darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Gerät und somit ihre persönlichen Daten nicht mehr sicher sind.

Antrag 117/I/2019 Attraktivität der Arbeit mit unseren Kindern erhöhen

25.02.2019

Vorbemerkung: Die Diskussion zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs ist Gegenstand einiger laufenden Debatten, Beschlussfassungen und möglicherweise weiterer Initiativen. Explizit ohne Positionierung zur Diskussion zu wirksamen Mitteln zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs – zielt dieser Antrag auf die Verbesserung der Situation der anderen Fachkräfte im Erziehungswesen (u.a. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sonderpädagogen).

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf, wirksame Mittel einzusetzen, um die Attraktivität der Arbeit mit Kindern von der KiTa bis zur Oberschule zu erhöhen.

 

Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

1. Bezahlung der Fachkräfte nach TVöD-SuE

Um im Ländervergleich attraktiv zu bleiben, kann Berlin nicht länger nach dem für die Fachkräfte ungünstigeren TV-L bezahlen.

 

2. Zahlung der Zulage für besondere Herausforderungen für alle Fachkräfte

Im Dezember 2018 wurde beschlossen, dass für beamtete Lehrkräfte und über das Tarifrecht auch für die ganz überwiegende Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage eine Zulage gezahlt wird. Hiermit werden die besonderen Herausforderungen anerkannt. Da diese besonderen Herausforderungen aber nicht allein von den Lehrkräften, sondern auch Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen gemeinsam bewältigt werden müssen, ist die Zulage auch allen Fachkräften in Schule, KiTa und Jugendfreizeiteinrichtung zu gewähren. Für die Tarifgruppen, für die die Zahlung einer Zulage derzeit nicht möglich ist, wurde, soweit zulässig, eine Höhergruppierung genutzt, um die Arbeit bei besonderen Herausforderungen zu würdigen. Um eine Zulage für alle Fachkräfte zu ermöglichen, soll sich Berlin dafür einsetzen, die tariflichen Möglichkeiten zu erweitern.

 

3. Verbesserung der Ausstattung an Berlins Erziehungseinrichtungen

Finanzielle Anreize allein können die Attraktivität der Berufe im Erziehungswesen nicht soweit erhöhen, um dem Mangel an Fachkräften auch mittel- und langfristig zu begegnen. Ziel muss es daher sein, insbesondere die Arbeitsbedingungen selbst zu verbessern. Insbesondere an Einrichtungen in schwieriger Lage müssen geringe Klassengrößen erreicht werden. Für eine bessere Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen ist eben die Kombination verschiedener Fachkräfte essentiell. Darum braucht es mehr Schulsozialarbeiter*innen, insbesondere an Schulen in schwieriger Lage. Supervision ist in vielen sozialen Berufsfeldern gängiger Standard oder sogar vorgeschrieben. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der beruflichen Praxis, sondern auch besonders hilfreich bei der Bewältigung von Krisensituationen und besonderen Herausforderungen. Entsprechende Angebote sind für alle Fachkräfte im Erziehungswesen auszubauen und Prozesse zu etablieren.

Antrag 102/I/2019 Soziale Segregation im Berliner Schulsystem – Wir wollen beste Schulen in schwieriger Lage

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Programm für Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen zu entwickeln und zu implementieren. Ziel ist eine nachhaltige Erhöhung der Unterrichts- und der Schulqualität. Diese Qualitätsentwicklung soll in der Folge die Bildungserfolge der Schüler*innen an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen signifikant erhöhen und damit einen Beitrag zur sozialen Chancengleichheit leisten

Das Programm soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Schulen sollen durch das Programm darin bestärkt werden, ihre Entwicklungsziele konsistent an den Daten im Indikatorenmodell auszurichten. Gleichzeitig sollen sie im Rahmen des Programms die (personelle) Entlastung bekommen, die für die Umsetzung der Entwicklungsziele aus Sicht der Schule notwendig sind.
  2. Für dieses Programm sollen ab dem Jahr 2020 jährlich 20 Mio. EUR für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden. Statt einer breiten Streuung
    sollten zunächst berlinweit nicht mehr als 30-40 Schulen daran teilnehmen. Für die Auswahl der Schulen sollen die soziale Zusammensetzung, diesherige Schulentwicklung (Indikatorenmodell) sowie die Freiwilligkeit die Grundlage bilden.
  3. Mit Bereitstellung der Mittel soll eine Kommission von Expertinnen und Experten aus der Bildungsforschung, Schulpraxis und Bildungsverwaltung mit
    den folgenden Aufgaben eingesetzt werden:
    a) Erarbeitung eines Programmkonzepts für Berlin unter Berücksichtigung von internationalen Vorbildern und Erfahrungen, z.B. London Challenge
    b) Erarbeitung von konkreten Struktur-, Finanzierungs- und Personalvorschlägen.
    c) Die Kommission soll ihre Empfehlungen zeitnah vorlegen, sodass mit dem Programm spätestens zum Schuljahr 2020/21 begonnen werden kann.

Antrag 36/I/2019 Faire Arbeitsbedingungen in der “Gig-Economy”: Solidarität mit den Crowdworker*innen!

25.02.2019

Ob UBER-Fahrer*innen, Kuriere für foodora & co, Reinigungs- und Handwerkskräfte bei Plattformen wie Helpling oder Cloud-Worker*innen im IT-Sektor: Zumindest in den Ballungszentren prägt die sog. “Gig-Economy” schon heute den Alltag vieler Menschen. Die kurzfristigen Verdienstmöglichkeiten ohne feste zeitliche Bindung empfinden dabei viele Crowdworker*innen als Chance, selbstbestimmt Geld zu verdienen. Gleichzeitig begünstigt diese Flexibilität gemeinsam mit der Marktmacht der Vermittlungsplattformen auch Ausbeutung, zumal klassische arbeits- und sozialrechtliche Sicherungsregeln Crowdworker*innen oft nicht hinreichend erfassen.

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und des Europäischen Parlaments sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung daher auf, sich für eine stärkere Regulierung der “Gig-Economy” auf Ebene der Europäischen Union oder zumindest des Bundesgebiets einzusetzen, was insbesondere umfasst:

  • Einrichtung eines eigenständigen Sozialversicherungssystems für Crowdworker*innen, das durch Abgaben der Plattformbetreiber finanziert wird (bis zur Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung)
  • Einführung von speziell auf die “Gig-Economy” zugeschnittenen Mitbestimmungsrechten, die insbesondere die effektive Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit sichern.
  • Verpflichtung der Plattformen, den Crowdworker*innen über die Plattform-Software eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, miteinander zu kommunizieren und sich zu vernetzten.
  • Verpflichtung der Plattformen, Gewerkschaften eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit einzuräumen, die Crowdworker*innen über die Plattform-Software anzusprechen (“Digitaler Betriebszugang”)
  • Einführung von Mindestvergütungsvorschriften, die (unabhängig vom sozialrechtlichen Status der Arbeiter*innen) auch die Organisation von Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit miterfasst.
  • Ein Recht der Crowdworker*innen auf den Einsatz von eigenem Arbeitsgerät und Verpflichtung der Plattformen, für Reparaturen an den Geräten aufzukommen, soll geprüft werden.
  • Förderprogramme für den Aufbau von genossenschaftlich strukturierten Crowdworking-Plattformen

 

Gleichzeitig erklären wir unsere Solidarität mit den Arbeitskämpfen von Crowdworker*innen, die wie die “deliverunion”-Bewegung, die Organisation „Liefern am Limit“ oder die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung bei der Verteilung und Organisation von Arbeit streiten.