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Antrag WV15/I/2018 Die SPD digitalisieren – Organisationsstrukturen neu denken

30.04.2018

Im Rahmen des Prozesses #SPDErneuern, fordern wir die Einführung digitaler Beteiligungsstrukturen, in Ergänzung zu den bisherigen, bewährten Gliederungen der Partei. Wir sind der Meinung das einige, von der Partei losgelöste Themenforen, nicht ausreichend zu einer partizipativeren SPD beitragen können. Der Parteivorstand wird daher mit der Umsetzung folgendes Konzeptes beauftragt:

 

Jedes Mitglied erhält Zugang zu einer parteiinternen Online-Plattform, welche die interne Vernetzung und Arbeit erleichtert. Insbesondere werden folgende Funktionen angeboten:

 

1. Digitale Strukturen

Jede Struktur der Partei erhält eine, durch den jeweiligen Vorstand verwaltete, Seite. Dort werden neben Informationen, wie beispielsweise die aktuelle Besetzung des Vorstandes, Dokumente wie Sitzungseinladungen und Beschlüsse hinterlegt. Der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften kann auf der jeweiligen Seite erklärt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aktivitäten und neue Inhalte werden automatisch per E-Mail an Mitglieder versendet. Dabei kann jedes Mitglied individuell einstellen, welche Informationen es erhalten möchte.

 

2. Vernetzung und Diskussionen

Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, eine Seite vergleichbar mit einem Social-Media-Profil zu erstellen, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Vertreter*innen in der Partei erhalten automatisch ein solches Profil, um eine niederschwellige Erreichbarkeit innerhalb der Partei zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit Nachrichten, über eine anonymisierte E-Mail-Adresse, an andere Mitglieder zu versenden. Angemessene Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind gegeben.

 

Jede Gliederung erhält auf ihrer Seite ein Diskussionsforum. Alle Mitglieder der jeweiligen Gliederung haben dort Lese- und Schreibrecht. Diskutierte Themen (Threads/Topics) sind grundsätzlich parteiöffentlich, der Zugriff kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Parteivorstand gliederungsunabhängige Themenforen einrichten, denen jedes Parteimitglied beitreten kann.

 

Der Gliederungsvorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Moderation der gliederungszugehörigen Foren, sofern keine Moderator*innen durch die Wahlversammlung nominiert wurden.

 

3. Anträge und Abstimmungen

Anträge können von berechtigten Mitgliedern fristwahrend auf der Seite einer Gliederung gestellt werden, um auf der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Anschließend vermerkt der Gliederungsvorstand Änderungsanträge, Abstimmungsergebnisse und eventuelle Streitpunkte. Beschlossene Anträge die sich an eine höhere Gliederung richten werden automatisch an diese weitergeleitet. Abstimmungsergebnisse höherer Ebenen werden vermerkt, ebenso Voten der Antragskommission.

 

Alle Anträge können gliederungsübergreifend durchsucht werden. So entsteht mittelfristig ein strukturiertes Archiv von Beschlusslagen.

 

Dringliche, nicht satzungsändernde Anträge mit Initiativcharakter können auch über die Plattform zur Abstimmung gestellt werden, sofern keine Möglichkeit bestanden hat, über sie in ordentlichen Versammlungen abzustimmen. Mitglieder geben bei der ersten Nutzung der Plattform an, ob sie sich an Online-Abstimmungen beteiligen möchten. Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

 

Ferner erfüllt die Plattform folgende nichtfunktionale Anforderungen:

  • Die Benutzeroberfläche ist soweit wie möglich barrierefrei gestaltet.
  • Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt. Aspekte des Datenschutzes finden besondere Berücksichtigung. Bei der Entwicklung wird soweit wie möglich auf die Integration von quelloffener Software gesetzt. Entdeckte Verwundbarkeiten werden unverzüglich behoben und transparent an alle Parteimitglieder kommuniziert. Der Datensicherheit wird eine höhere Priorität gegenüber der Verfügbarkeit eingeräumt.

 

Antrag WV19/I/2018 Fachausschüsse und Arbeitskreise auf Landesebene

30.04.2018

 

  • Öffnung der Fachausschüsse und Arbeitskreise für alle interessierten Mitglieder, mehr Transparenz in der Arbeit der Fachschüsse und Arbeitskreise und bessere Kommunikation an die Mitglieder. Es muss für die Mitglieder nachvollziehbar/sichtbar sein, wer in welchen Fachausschüssen mitarbeitet.
  • Der Landesverband informiert zukünftig die Mitglieder regelmäßig über die Beteiligungsmöglichkeiten in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen auf Landesebene.
  • Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen sich nach Antragsüberweisung zeitnah mit den überwiesenen Anträgen beschäftigen und dem LPT konstruktive Vorschläge zum Umgang mit den Anträgen machen. Geschieht das zum wiederholten Male nicht, wird der Fachausschuss/ der Arbeitskreis aufgelöst.
  • Die Fachausschüsse und Arbeitskreise werden angehalten, bei der Wahl Ihrer Vorstände zukünftig die Quote zu beachten.

 

Antrag WV09/I/2018 Redeliste bei KDV und LPT

30.04.2018

Mitglieder, die noch nicht das Wort hatten, werden in der Redeliste vor denen einsortiert, die bereits geredet haben. Die Geschlechterquote ist davon unbeeinflusst. (Doppelt quotierte Redeliste).

Antrag WV08/I/2018 Antragskommission auf Landesebene

30.04.2018

Für die Antragskommission bei Landesparteitagen gilt ein Leitbild, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

 

  • Mehr Zeit zwischen Veröffentlichung der Antragsbücher und dem ersten Treffen der Antragskommission, damit genügend Zeit zur Beratung bleibt.
  • Empfehlungen oder Kompromissfassungen der Antragskommission werden separat nach jeder Sitzung der Antragskommission zur Verfügung gestellt, die finalen Empfehlungen und Fassungen müssen in einem zeitlichen Abstand zum LPT geschehen, der eine ausreichende Besprechung in den Delegationen vorher möglich macht (z.B. 1 Woche).
  • Nicht die Empfehlung der Antragskommission, sondern der Antrag wird abgestimmt, die Antragskommission kann wie andere Gliederungen Änderungsanträge einbringen.
  • Auch Anträge, die in der Konsensliste enthalten sind, sollen durch die Antragsteller*in eingebracht werden und einzeln abgestimmt werden können, insbesondere wenn sie zum Themenschwerpunkt passen.
  • Antragsfristen gelten auch für Vorstände Anträge, die den Delegierten nicht in den Antragsbüchern zugehen und keinen Initiativcharakter haben, werden strikt nicht behandelt.

 

Antrag WV07/I/2018 Landesparteitage und Bundesparteitage interessanter und partizipativer gestalten

30.04.2018

Für die Durchführung von Landes- und Bundesparteitagen wird ein Leitbild verabschiedet, welches folgende Kernelemente enthält:

 

  • Ausufernde Generaldebatten sind zu vermeiden. Die Dominanz durch Redebeiträge der Parteispitze und vereinbarte Grußworte wird eingeschränkt (max. 1 Stunde).
  • Zwei Drittel der Parteitage sollen künftig für die Antragsberatungen aufgewendet werden, bei Parteitagen mit satzungsgemäßen Wahlen gilt mindestens ein Drittel.
  • Die Praxis, Anträge aus den Gliederungsebenen durch nach Antragsschluss eingereichte Leitanträge der Vorstände zu erledigen, ist zu beenden.
  • Mit der Einberufung der Parteitage sind thematische Schwerpunkte zu veröffentlichen, zu denen intensiver diskutiert wird. Reden der Parteispitzen und vereinbarte Grußworte sollen sich in der Regel auf diese Schwerpunkte beziehen.
  • Statutenändernde Anträge, die eine Zweidrittelmehrheit aller Delegierten – nicht nur der Anwesenden – benötigen, müssen am Anfang der Parteitage behandelt werden.
  • Die Mitglieder der Kreise sollen nach den Parteitagen die Möglichkeit erhalten, mit den entsendeten Delegierten ins Gespräch zu kommen und die vergangenen Parteitage zu reflektieren.