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Antrag 32/II/2017 Öffentlichen Zugang zu Trinkwasser verbessern

14.10.2017

Wir fordern, dass an öffentlichen Plätzen Trinkwasserspender zu installieren sind. Die Anzahl der Trinkwasserspender richtet sich nach der Einwohner*innenzahl einer Stadt sowie der Frequentierung eines Platzes und wird von Städteplaner*innen generell bei der Neugestaltung von Plätzen berücksichtigt.

 

Des Weiteren fordern wir, dass Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet werden, auf Anfrage kostenloses Trinkwasser (Leitungswasser in haushaltsüblicher Menge) zur Verfügung zu stellen.

 

Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und der Zugang zu Wasser nicht nur lebensnotwendig, sondern auch Lebensqualität – ob zu Hause oder im öffentlichen Raum.

 

In unserer Hauptstadt Berlin gibt es nur ca. 40 Trinkwasserbrunnen, während es in Paris 733 sind. Deutschland ist im europäischen Vergleich bestenfalls im Mittelfeld. Es ist nicht leicht, im öffentlichen Raum an kostenloses Trinkwasser zu kommen.

 

Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen und Obdachlose leiden unter der kapitalistischen Verwertung von Durst, einem der grundlegendsten menschlichen Bedürfnisse.

 

Es muss dringend nachgebessert werden. Die USA, Spanien, Italien, die Schweiz, und Frankreich machen es uns vor. In diesen Ländern sind öffentliche Trinkwasserbrunnen und -spender ein häufiges Straßenbild. Lasst uns diese Lebensqualität auch in Deutschland verwirklichen!

Antrag 33/II/2017 SPD solidarisch: Mieter*innen-Partei – Parteinahme für Mieter*innen in Berlin

14.10.2017

Berlin erlebt eine starke Nachfrage nach Wohnraum. Nach den Bedingungen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung bedeutet dies zunächst einmal steigende Preise, Wohnungsmieten und Nutzungsentgelte. Die Tendenz ist steigend.

Wir sind dagegen der Auffassung, dass Wohnen für alle bezahlbar sein muss.

 

Die Beschlusslage unserer Partei sieht eine rechtliche Stärkung der Mieter*innen auf dem Wohnungsmarkt vor. Diesen Weg wollen wir konsequent fortführen.

 

Konkret bedeutet das für Berlin:

 

Mehr städtische Wohnungen und Umorientierung der Wohnungsbauförderung durch folgende Maßnahmen:

 

  1. Der Bestand an städtischen Wohnungen ist mittelfristig auf 500.000 Wohnungen zu erweitern.
  2. Die Privatisierung von kommunalen Eigentum ist dauerhaft durch ein verfassungsrechtliches Verbot auszuschließen.
  3. Mindestens 55 Prozent aller neu gebauten Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen sind dauerhaft als Wohnungen mit einer sozialen Belegungsbindung zu errichten. Dabei ist weiterhin darauf zu achten, dass gemischte Quartiere entstehen und diese Wohnungen überall in der Stadt entstehen.
  4. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen sind stärker zu begrenzen und an die Einkommensentwicklung zu koppeln. Die Bruttowarmmieten in den städtischen WU sollen grundsätzlich nicht mehr als 30% des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.
  5. Pro Jahr soll Berlin Fördermittel für 6.000 Sozialwohnungen anbieten, von denen mindestens 50% mit einer Einstiegsmiete unter 6,- € beginnen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist auszuschließen. Die Fördermitteln soll nach dem Grundsatz vergeben werden: „Einmal gefördert, immer gebunden“.
  6. Das Land Berlin legt eine neue Modernisierungsförderung mit mindestens 70 Mio. € pro Jahr auf. Diese Fördermittel sind schwerpunktmäßig sozialen Erhaltungsgebieten einzusetzen. Sie sollen vor allem für warmmietneutrale Sanierungen eingesetzt werden, die entsprechend abgesichert werden müssen (z.B. durch Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes zugunsten Dritter oder Abwendungsvereinbarungen).
  7. Das geschützte Marktsegment, Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf, ist auszuweiten. Die städtischen Wohnungsunternehmen sollen pro Jahr 3.000 Haushalte mit dringendem Wohnbedarf unterbringen.
  8. Die neuen Modularbauten sollen nicht nur für Flüchtlinge vorgehalten, sondern auch anderen Wohnungssuchenden angeboten werden. Die städtischen Vermieter müssen sich bei der Unterbringung dieser Nachfragegruppen noch mehr engagieren.
  9. Der Spekulation mit Grund und Boden muss durch Entwicklungsmaßnahmen, Baugebote und der Anpassung der Besteuerung (Bundesrats-Initiative) entgegengewirkt werden. Durch eine kürzere Befristung der Baugenehmigungen soll der Grundstückshandel eingedämmt werden.. Berlin soll selbst Grundstücke aktiv erwerben und preislimitierte, am Verkehrswert orientierte Vorkaufsrechte aktiv nutzen bzw. Abwendungsvereinbarungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter schließen.
  10. Das Bundesland Berlin soll sich umgehend, soweit möglich noch im Rahmen der derzeitig geplanten Novelle des Baugesetzbuches, für ein planungsrechtliches Instrument zur Steuerung der Bodenpreisentwicklung einsetzen, das auch kleinteilig (z.B. auf § 34 BauGB – Grundstücken) anzuwenden ist.
  11. Es ist zu prüfen, ob Rechtsvorschriften (Verbot der Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht, etc.) in einem Wohnraumschutzgesetz zusammengefasst werden. Darin soll das Land Berlin insbesondere den Abriss von preisgünstigen Mietwohnungen verhindern und weitere Instrumente gegen die Vernachlässigung und Überbelegung von Wohnraum einführen, z.B. durch die Möglichkeit, einen Treuhänder einzusetzen. Mit der Senatsverwaltung abgesprochene Maßnahmen der Bezirke sind für ggf. eintretende Rechtsstreitigkeiten finanziell abzusichern.
  12. Im Haushalt des Landes Berlin sind finanzielle Ressourcen für Hilfestellungen bei der Ausweisung zusätzlicher Verordnungen nach § 172 BauGB (Milieuschutz – und Umstrukturierungssatzungen) und für die Kontrolle zur Verfügung zu stellen.
  13. Die Mieten im sozialen Wohnungsbau sind durch ein neues System der Mietenkalkulation für WBS-berechtigte Haushalte zu kappen (politisch festgelegte soziale Richtsatzmiete mit Einkommensbezug). Die Zinsverbilligung der öffentlichen Darlehen soll auch dafür genutzt werden, die Mieten auf 5,- bis 5,50 €/qm im Monat zu verringern. Die Mieterrechte im Sozialen Wohnungsbau sind zu verbessern, z.B. durch den Ausschluss rückwirkender Mieterhöhungen. Der Einfrierungsgrundsatz ist bei Eigentumsübertragung unterhalb der ursprünglichen Gesamtkosten aufzuheben. Belegungsbindungen sind konsequent für die Versorgung der berechtigten Haushalte zu nutzen.
  14. Wir suchen eine enge Kooperation mit den Wohnungsgenossenschaften, die das Prinzip „Selbstorganisation: Hilfe zur Selbsthilfe“ vertreten. Sie schaffen dauerhaft preiswerten Wohnraum ohne Spekulation und bremsen die Mietenentwicklung. Wir wollen die Zusammenarbeit beim Neubau, der Quartiersentwicklung und bei Belegungsbindungen vertiefen.

 

Darüber hinaus wollen wir die Interessensvertretung der Berliner Mieter*innen stärken. Die SPD weiß, dass die Interessen der Vermieter*innen besser organisiert sind als die der Mieter*innen. Diesen Nachteil wollen wir durch eine Stärkung der Interessenvertretung, die die Nachfragemacht durch Selbstorganisation bündelt, erreichen. Traditionell ist die SPD dem Deutschen Mieterbund verbunden, dessen Landesverband der Berliner Mieterverein mit seinen 160.000 Mitgliedern und seiner Beratungsstellen in Berlin ist.

 

Zu seinen Angeboten gehört Mietrechtsberatung in Pankow, Korrespondenz mit Vermietern, Verwaltern und Behörden, Prozesskostenversicherung, Betreuung von Mieterversammlungen, Energieberatung, Beratung bei Nachbarschaftskonflikten, Künstlerberatung für Ateliers sowie Fachgutachtervermittlung und Unterstützung von Mietergemeinschaften und Mieterinitiativen.

 

Mit dieser Selbstorganisation der Mieter*innen mit ihrer unverzichtbaren Interessenvertretung solidarisiert sich die Berliner SPD, indem sie:

 

  • ihre Mitglieder, insbesondere ihre Funktionär*innen und Mandatsträger*innen aufruft, der Solidaritätsgemeinschaft Berliner Mieterverein beizutreten,
  • in ihren Büros Werbebroschüren und Beitrittserklärungen des Berliner Mietervereins auslegt,
  • regelmäßig in ihren Publikationen für die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein wirbt,
  • regelmäßig in Kooperation mit ihren Mandatsträger*innen im Mietermagazin, dem Magazin des Berliner Mietervereins eine Anzeige, schaltet,
  • jährlich eine mitgliederoffene Veranstaltung zur Berliner Wohnungssituation mit dem Berliner Mieterverein durchführt, auch um gemeinsame Positionen zu entwickeln, sowie
  • bei den weiteren sozialdemokratischen Organisationen für Solidarität, für eine entsprechende Unterstützung, wirbt.

 

Der Landesvorstand wird beauftragt einen entsprechenden Antrag für den Bundesparteitag zu formulieren und zu stellen.

Antrag 34/II/2017 Mieter*innen besser schützen - Milieuschutz verbessern!

14.10.2017

Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten gemeinwohlorientierter Träger sowie städtischer Wohnungsbaugesellschaften  im Land Berlin grundsätzlich entfällt.

 

Darüber hinaus soll der Senat:

  • eine Bundesratsinitiative starten, die das Baurecht, dahingehend ändert, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten komplett untersagt wird. Alle Ausnahmeregelungen im Baurecht sind abzuschaffen. Die Umwandlungsverordnung soll zu einem Bestandteil der sozialen Erhaltungsverordnung werden und automatisch mit Ausweisung eines sozialen Erhaltungsgebietes in Kraft treten.
  • die Bezirke finanziell und durch eine verbesserte Personalausstattung sowie beratend und konzeptionell bei der Ausweisung von weiteren Milieuschutzgebieten unterstützen.
  • die Voraussetzungen dafür schaffen, dass bereits mit Beginn der Voruntersuchungen bezüglich der Voraussetzungen über die Festsetzung weiterer Milieuschutzgebiete, bauliche Maßnahmen und Umwandlungen Genehmigungspflichtig sind bzw. die Entscheidung über die Zulässigkeit von Baumaßnahmen bis zum Abschluss der Untersuchungen zurückgestellt werden kann.
  • eine Bundesratsinitiative starten, um rechtliche Grundlagen für verbindliche Mietobergrenzen nach Modernisierungen in Milieuschutzgebieten zu schaffen. Diese sollen auch bei Neuvermietungen Geltung haben. Die Mietobergrenzen sollen sich an einem gebietsspezifischen Mietspiegel orientieren. Für Haushalte, die von Mietanhebungen nach Modernisierungen finanziell überfordert sind, werden Härtefallregelungen entwickelt. die den Verbleib der betroffenen Menschen in ihren Wohnungen bzw. im betroffenen Objekt oder in unmittelbarer Nachbarschaft, sicherstellen.
  • über eine Bundesratsinitiative dafür zu Sorge tragen, dass die Energieeinsparverordnung, bis zu ihrer grundsätzlichen Überarbeitung, in sozialen Erhaltungsgebieten ausgesetzt werden kann.
  • sich dafür einzusetzen, dass die Methodik des Mietspiegels reformiert wird mit dem Ziel, die Praxis dahingehend zu ändern, dass nicht lediglich die in den letzten vier Jahren neu vereinbarten oder geänderten Mieten in die Berechnungen einfließen, sondern alle Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen erfasst werden und der daraus resultierende reale Durchschnittswert verwendet wird.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Modernisierungsumlage nach folgender Maßgabe begrenzt wird:

  • die Nettokaltmiete darf höchstens um 5 % der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöht werden;
  • die Nettokaltmiete wird auf einen Betrag begrenzt, der die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigt;
  • die Nettokaltmiete darf höchstens so lang erhöht werden, bis die Modernisierungskosten sich amortisiert haben.

 

Antrag 35/II/2017 Milieuschutz endlich stärker ausbauen!

14.10.2017

Wir fordern, dass innerhalb des S-Bahnrings möglichst flächendeckend und darüber hinaus in allen Gebieten, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen, soziale Erhaltungssatzungen nach § 172, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) aufgestellt werden.

 

Dazu fordern wir die Bezirke ferner auch auf, das notwendige und ggf. fehlende Personal entsprechend auszubilden bzw. neu einzustellen. Berlin wird weiterhin wachsen – aber es soll sozial verträglich wachsen.“

Antrag 36/II/2017 Modernisierungsumlage abschaffen

14.10.2017

Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen müssen begrenzt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Die Tragung der gesamten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein durch Mieterinnen und Mieter ist durch Streichung des § 559 BGB zu beenden.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Mietrecht in den Paragraphen 536, 555 sowie 559 BGB so verändert wird, dass Kosten für Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr allein von den Mieterinnen und Mietern, sondern von den Vermietern getragen werden, die hierfür eine Wertsteigerung ihres Eigentums sowie die Möglichkeit der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB erhalten.