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Antrag 79/II/2015 Deutsche Staatsangehörigkeit für alle, die in Deutschland geboren werden

16.10.2015

Wir fordern die SPD auf, sich dafür einzusetzen, dass Menschen, die in Deutschland geboren sind, auch direkt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sofern sie oder deren Erziehungsberechtigten das wollen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Rechte und Schutz der Personen verbunden, die für viele eine wichtige Bedeutung haben. Auch ist es für viele Migrant*innen ein wichtiger symbolischer Schritt.

Bisher gibt es zwei Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt zu erwerben: Zum einen das Abstammungsprinzip, nach dem ein Elternteil bereits selbst Deutsche*r sein muss, zum anderen das Geburtsortsprinzip, nach dem der Geburtsort Deutschland sein muss, wobei die Eltern bereits seit mindestens 8 Jahren in Deutschland leben müssen. Darüber hinaus muss es für alle Menschen möglich sein, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Unabhängig von dieser Regelung bleibt unsere Forderung nach einer progressiven und umfassenden Einwanderungsreform bestehen.

 

Viele Politiker*innen betonen immer wieder, dass Deutschland die Einwanderung von gerade jungen Menschen braucht und dass Familien zu schützen und zu fördern seien. Gleichzeitig machen sie ihnen aber mit solchen Regelungen das Leben schwer, geben ihnen das Gefühl unwillkommen zu sein und erschweren ihnen die Familiengründung.

 

Wir halten weiterhin an unserer Idealvorstellung einer Welt ohne Grenzen fest, in der die Herkunft oder Staatsangehörigkeit eines Menschen keinerlei Rolle mehr spielt.

 

Solange wir dies aber noch nicht erreicht haben, fordern wir jetzt eine Erleichterung für die Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen.

Antrag 78/II/2015 Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen – Einstellung nur durch einen richterlichen Beschluss

16.10.2015

Wir fordern, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen, die Straftaten im Dienst begangen haben sollen, nicht mehr von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können. Diese Entscheidung darf nur ein Gericht treffen.

Antrag 77/II/2015 Automatische Auskunft bei Datenspeicherung einführen

16.10.2015

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, sich für eine Änderung des §42 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) einzusetzen und somit eine automatische Auskunft über Speicherung personenbezogener Daten in den polizeilichen Dateien einzuführen. Diese Auskunft soll die Bezeichnung des Speicherorts, den Anlass der Speicherung sowie die gespeicherten Daten umfassen. Ebenfalls ist dem Auskunftsschreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen.  Über alle Veränderungen und Löschungen müssen die Betroffenen automatisch informiert werden.

Antrag 76/II/2015 Datei „Sportgewalt Berlin“ abschalten

16.10.2015

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, politische Initiativen zur Abschaffung der Datei „Sportgewalt Berlin“ zu ergreifen.

 

Antrag 75/II/2015 Gegen eine Deregulierung des Datenschutzes!

16.10.2015

Einleitung

Im Januar 2012 wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Entwurf für eine Datenschutzgrundverordnung, als Teil der EU-Datenschutzreform, vorgelegt. Inhalt des Entwurfes waren die Modernisierung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten, die Harmonisierung aller bestehenden Vorschriften in der EU und eine Sicherung des bestehenden Datenschutzniveaus. Aktuell und nach drei Jahren der Diskussion um diesen Entwurf innerhalb der Kommission sowie dem Parlament, hat der Rat der Europäischen Union entschieden, einen eigenen Entwurf zu präsentieren, der Basis für die Verhandlungen im „Trialog“ zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ist. Dieser Trialog begann am 24. Juni 2015 in Brüssel und beinhaltet vor allem die Thematiken der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie der Zweckbindung von Datenerhebung.

 

Forderungen

 

Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden!

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur „General Data Protection Regulation“ sieht eine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung vor, hin zu einer nicht exzessiven Datennutzung. Dabei ist nicht definiert, was als nicht exzessiv angesehen wird. Diese Beurteilung unterliegt lediglich den Datenverarbeitenden und Datenerhebenden. Wir fordern, es dürfen nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden.

 

Zweckbindung der Datenerhebung muss erhalten bleiben!

Der derzeitige Entwurf erlaubt das Weiterverarbeiten von Daten, wenn historische, wissenschaftliche oder statistische Gründe vorliegen. Dabei sind Datenverarbeitende nicht mehr an den ursprünglichen Zweck der Erhebung gebunden. Daher fordern wir, dass die Zweckbindung nicht geschwächt werden darf. Einmal erhobene personenbezogene Daten, sollen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden dürfen.