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Antrag 84/II/2015 Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz

16.10.2015

Wir bekennen uns nachdrücklich zu den Inhalten und Zielen des geltenden Berliner Neutralitätsgesetzes. Wir sind überzeugt, dass es richtig ist, den Staat sowie die ihn vertretenden Beamt*innen und Angestellten allen Menschen, soweit möglich, weltanschaulich und religiös neutral gegenübertreten zu lassen. Wir fordern die Amts- und Mandatsträger*innen der Berliner SPD deshalb dazu auf, das Berliner Neutralitätsgesetz nicht ohne Not in seinem Wesen zu verändern. Um im Raum stehende, widerstreitende Interpretationen der Rechtslage zu klären, halten wir eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht für den richtigen Weg.

Antrag 83/II/2015 Neutralitätsgebot des Staates

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.

Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.

 

Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.

Antrag 82/II/2015 Neutralitätsgebot

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft.

 

In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können. Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer, weltanschaulicher und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen.

 

Die Berliner SPD bekennt sich somit nachhaltig zu den Zielen des Berliner Neutralitätsgesetzes. Da, wo der Staat hoheitlich tätig wird und Bürger*innen durch ein sogenanntes Ober- und Unterordnungsverhältnis (z.B. Schulpflicht, belastender Verwaltungsakt, Polizeimaßnahmen, Gerichtsurteile) an den Staat gebunden sind, entsteht eine Situation, in der es keine Ausweichmöglichkeit für Bürger*innen gibt. Entsteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Anpassungsbedarf, ist dieser – soweit wie rechtlich möglich – nach den hier beschriebenen Grundsätzen vorzunehmen.

Antrag 81/II/2015 Neutralitätsgebot

16.10.2015

Der SPD-Landesverband Berlin bekennt sich zum Neutralitätsgebot des Staates als Grundlage zur verfassungsrechtlichen Garantie der Individualität des Einzelnen und der Pluralität der Gesellschaft. In diesem Bekenntnis wird das Neutralitätsgebot als Verpflichtung und Fähigkeit des Staates verstanden, zwischen der Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen zu vermitteln und Frieden stiften zu können.

 

Daher muss in der hoheitlichen Ausübung der staatlichen Institutionen, die durch ihre Beamten*innen und Angestellten verkörpert werden, jede Form politischer (weltanschaulicher) und religiöser Symbolik, soweit diese nicht gesetzlich definierte Staatssymbole (z.B. Bundes- und Landesflaggen oder Wappen) sind, hinter dem Neutralitätsgebot zurückstehen. Bestehende Gesetze sind an den hier formulierten Grundsatz anzupassen, insoweit sich dazu die Notwendigkeit aus verfassungsrechtlicher Sicht erkennen lässt.

Antrag 80/II/2015 Neutralität bewahren.

16.10.2015

Die Berliner SPD bekennt sich nachhaltig zu dem Berliner Neutralitätsgesetz, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin in ausgewählten Tätigkeiten mit hoheitlichen Aufgaben und Lehrkräfte in öffentlichen Schulen zur weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Diese dürfen u.a. keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke und Symbole tragen.

 

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, diese wesentliche Vorschrift des Neutralitätsgesetzes vor Änderungen zu schützen.